Nach dem derzeitigen Versammlungsgesetz muss eine Versammlung spätestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe dieser angemeldet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen mit der Spontan- und mit der Eilversammlung zwar zwei Ausnahmen geschaffen, die nicht diesen Regelung zur Anmeldungen unterliegen, doch die Kriterien für eine solche Spontan- oder Eilversammlung liegen ziemlich hoch. Eine Regelung im Berliner Versammlungsrecht, die diese Kriterien auf das möglichst geringste senkt, wäre demnach sinnvoll und wichtig.
Antrag: | Für ein Bürger*innenrechtsfreundliches Polizei- und Versammlungsrecht in Berlin |
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Antragsteller*in: | Tim Niclas Demisch (KV Treptow-Köpenick) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 13.03.2019, 04:43 |