Der in dem Antrag bereits genannte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird durch diese Ergänzung konkretisiert.
Antrag: | Für ein Bürger*innenrechtsfreundliches Polizei- und Versammlungsrecht in Berlin |
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Antragsteller*in: | LAG Netzpolitik (dort beschlossen am: 28.03.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.03.2019, 20:34 |