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Antrag: | Keine Ausweitung der Müllverbrennung in unserer Zero-Waste-Metropole Berlin |
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Antragsteller*in: | Georg Kössler (KV Neukölln) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.03.2019, 00:09 |
Antrag: | Keine Ausweitung der Müllverbrennung in unserer Zero-Waste-Metropole Berlin |
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Antragsteller*in: | Georg Kössler (KV Neukölln) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.03.2019, 00:09 |
Jahrestonnen überschritten: 2017 bereits ca. 540.000 Jahrestonnen, 2018 dann 580.000 Jahrestonnen. Diese Überschreitungen vollzog die BSR ohne Not, denndass sich die Restmüllmenge aus den Berliner Haushalten hat sich nicht entsprechend erhöht haben. Offenbar verfolgt die BSR damit eigene Interessen und eine Unternehmensstrategie, die primär wirtschaftlich orientiert ist und den Zielen der Grünen und den abfallwirtschaftlichen Zielen der Koalition zuwider läuft.
Keine Ausweitung der Müllverbrennung in unserer Zero-Waste-Metropole Berlin
Begrenzung der Durchsatzmenge für die Müllverbrennungsanlage (MHKW) in Ruhleben auf 520.000
Tonnen pro Jahr rechtsverbindlich festschreiben.
Die immissionsschutzrechtlich genehmigte Obergrenze zur Verbrennung von 520.000 Tonnen
Restmüll pro Jahr darf nicht überschritten werden.
In den letzten zwei Jahren hat die BSR die Abfallmengen zur Verbrennung im MHKW Ruhleben
fortlaufend erhöht und die immissionsschutzrechtlich genehmigte Menge von 520.000
Jahrestonnen überschritten: 2017 bereits ca. 540.000 Jahrestonnen, 2018 dann 580.000
Jahrestonnen. Diese Überschreitungen vollzog die BSR ohne Not, denndass sich die Restmüllmenge aus
den Berliner Haushalten hat sich nicht entsprechend erhöht haben. Offenbar verfolgt die BSR damit
eigene Interessen und eine Unternehmensstrategie, die primär wirtschaftlich orientiert ist und den Zielen der Grünen und den
abfallwirtschaftlichen Zielen der Koalition zuwider läuft.
Die Ausweitung der Müllverbrennung macht die Bemühungen zur Abfallvermeidung und zum
Recycling zunichte. Denn entsprechend der geltenden Abfallhierarchie darf nur thermisch
behandelt werden, was sich nicht vermeiden lässt, nicht wiederverwendet und nicht recycelt
werden kann.
Die Ausweitung der Müllverbrennung in Berlin setzt dagegen das Signal: Abfallvermeidung und
Recycling greifen nicht und müssen nicht mehr vorrangig angestrebt werden. Damit droht die
Abfallhierarchie aus dem Ruder zu laufen. Bemühungen zur Abfallvermeidung werden
diskreditiert und das Leitbild „Zero Waste“ wird ausgehöhlt.
Mit der Koalitionsvereinbarung haben sich alle Regierungsfraktionen auf eine „drastische
Reduktion der Restabfallmenge“ verständigt, deshalb ist die von der BSR begonnene Ausweitung
der Müllverbrennung in Ruhleben nicht nachvollziehbar und mit der Zielhierarchie nicht
vereinbar. Die Durchsatzmenge muss auf 520.000 Tonnen pro Jahr begrenzt bleiben. Dazu
braucht es anscheinend nochmals eine deutlichere abfallwirtschaftlich legitimierte
rechtsverbindliche Festschreibung.
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