Veranstaltung: | LDK 6. April 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 10 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Gudrun Pinn + Marion Hasper (Abteilung Ökologie) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.03.2019, 16:58 |
V-03: Keine Ausweitung der Müllverbrennung in unserer Zero-Waste-Metropole Berlin
Antragstext
Keine Ausweitung der Müllverbrennung in unserer Zero-Waste-Metropole Berlin
Begrenzung der Durchsatzmenge für die Müllverbrennungsanlage (MHKW) in Ruhleben auf 520.000
Tonnen pro Jahr rechtsverbindlich festschreiben.
Die immissionsschutzrechtlich genehmigte Obergrenze zur Verbrennung von 520.000 Tonnen
Restmüll pro Jahr darf nicht überschritten werden.
In den letzten zwei Jahren hat die BSR die Abfallmengen zur Verbrennung im MHKW Ruhleben
fortlaufend erhöht und die immissionsschutzrechtlich genehmigte Menge von 520.000
Jahrestonnen überschritten: 2017 bereits ca. 540.000 Jahrestonnen, 2018 dann 580.000
Jahrestonnen. Diese Überschreitungen vollzog die BSR ohne Not, denn die Restmüllmenge aus
den Berliner Haushalten hat sich nicht entsprechend erhöht. Offenbar verfolgt die BSR damit
eigene Interessen und eine Unternehmensstrategie, die den Zielen der Grünen und den
abfallwirtschaftlichen Zielen der Koalition zuwider läuft.
Die Ausweitung der Müllverbrennung macht die Bemühungen zur Abfallvermeidung und zum
Recycling zunichte. Denn entsprechend der geltenden Abfallhierarchie darf nur thermisch
behandelt werden, was sich nicht vermeiden lässt, nicht wiederverwendet und nicht recycelt
werden kann.
Die Ausweitung der Müllverbrennung in Berlin setzt dagegen das Signal: Abfallvermeidung und
Recycling greifen nicht und müssen nicht mehr vorrangig angestrebt werden. Damit droht die
Abfallhierarchie aus dem Ruder zu laufen. Bemühungen zur Abfallvermeidung werden
diskreditiert und das Leitbild „Zero Waste“ wird ausgehöhlt.
Mit der Koalitionsvereinbarung haben sich alle Regierungsfraktionen auf eine „drastische
Reduktion der Restabfallmenge“ verständigt, deshalb ist die von der BSR begonnene Ausweitung
der Müllverbrennung in Ruhleben nicht nachvollziehbar und mit der Zielhierarchie nicht
vereinbar. Die Durchsatzmenge muss auf 520.000 Tonnen pro Jahr begrenzt bleiben. Dazu
braucht es anscheinend nochmals eine deutlichere abfallwirtschaftlich legitimierte
rechtsverbindliche Festschreibung.
Begründung
Überstützer*innen: Hartwig Berger, KV Charlottenburg-Wilmersdorf; Ansgar Gusy, KV Charlottenburg- Wilmersdorf; Herbert Nebel, KV Charlottenburg- Wilmersdorf; Susan Drews, KV Charlottenburg- Wilmersdorf; Joachim Schmitt, Charlottenburg- Wilmersdorf; Bodo Byszio, KV Spandau; Christoph Sonnenberg-Westeson, KV Spandau; Dieter Wallstaff, KV Spandau; Matthias Dittmer, LAG Mobilität, Fachbereich Ökologie; Frans Willems, KV Mitte; Sascha Roth, KV Neukölln
Begründung: Aus dem aktuell vorliegenden Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) Berlin, Planungszeitraum 2020 bis 2030 geht hervor, dass selbst unter Berücksichtigung des erwarteten Bevölkerungswachstums in Berlin die zu beseitigenden Restabfallmengen von aktuell 879.000 Tonnen pro Jahr (via MHKW und 2 MPS-Anlagen) zukünftig fallen werden. Unter gegebenen Bedingungen fallen sie bis 2030 um ca. 10% (Basis-Szenario), unter ökologisch anspruchsvolleren Bedingungen um ca. 20% (Öko-Szenario). Im AWK heißt es deshalb: „Die prognostizierte Siedlungsabfallmenge zur Beseitigung liegt künftig unterhalb der sich rechnerisch ergebenen maximalen Behandlungskapazität, so dass die Notwendigkeit eines Ausbaus der Behandlungskapazitäten für Restabfall nicht gegeben ist (vgl. Kapitel 5.3.2, Kapitel 13.1).“
Daher kommt das AWK zu dem Schluss:
„Ein Ausbau der Behandlungskapazität zur Restabfallbehandlung, sei es durch Übernahme oder Beteiligung an entsprechenden Anlagen im Land Brandenburg oder durch den Ausbau der Kapazität am Standort Ruhleben ist weder abfallwirtschaftlich erforderlich noch angesichts des Leitbildes Zero Waste geboten. Auch die Einstellung des Betriebs einer MPS-Anlage ist aus Gründen des Klimaschutzes (vgl. Kapitel 16.1) nicht zielführend; …“
Zur Erläuterung stellt das AWK fest:
„Das MHKW Ruhleben kann zwar, bezogen auf die technisch mögliche Feuerungswärmeleistung, mehr als 520.000 Mg/a verbrennen. Genehmigungsrechtlich ist die Durchsatzkapazität der Anlage jedoch derzeit auf 520.000 Mg/a beschränkt. Die Steigerung der Durchsatzmengen über eine rechtlich zulässige Toleranzmarge bedürfte einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Darüber hinaus verfügen die MPS-Anlagen jeweils über einen genehmigten Durchsatz von 190.000 Mg/a.“
Auch hinsichtlich der zukünftigen Wärmenutzung ist die Ausweitung der Müllverbrennung laut AWK nicht ratsam:
„Ziel Vattenfalls ist es, künftig Fernwärme vollständig ohne fossile Energieträger zu produzieren. Gegen eine verstärkte Nutzung von Abfallwärme spricht deshalb, dass derzeit die Hälfte des Abfalls fossilen Ursprungs ist - mit steigender Tendenz, wenn organische Abfälle künftig verstärkt vermieden bzw. recycelt werden. Zudem produziert die Müllverbrennungsanlage Ruhleben Wärme in Grundlast. In den Sommermonaten sinkt aber die Fernwärmenachfrage stark ab, da dann nur Wärme für die Heißwassererzeugung nachgefragt wird. Dies vorausgeschickt ist eine gesteigerte energetische Abfallnutzung durch Erhöhung der Abfallmenge am Standort Ruhleben aus Klimaschutzgründen nicht sinnvoll. "
Änderungsanträge
- V-03-002 (Georg Kössler (KV Neukölln), Eingereicht)
- V-03-004 (Georg Kössler (KV Neukölln), Eingereicht)
- V-03-008 (Lutz Weischer, Manuela Semmler, Julie Steinen, Jacob Fels, Manuela Gabriel, Jana Friedrichsen, Juliane Braun, Wolfgang Höckh (KV Tempelhof-Schöneberg), Eingereicht)
- V-03-009 (Georg Kössler (KV Neukölln), Eingereicht)
- V-03-017 (Georg Kössler (KV Neukölln), Eingereicht)
- V-03-020 (Sebastian Sperlich, Constanze Rosengart, Nadine Mügge, Bodo Byszio, Christian Rosengart, Joy Khan (KV Spandau), Eingereicht)
- V-03-024 (Georg Kössler (KV Neukölln), Eingereicht)