Der gewählte Titel des Antrags ist ausgesprochen irreführend, da er suggeriert, dass es in dem Antrag primär um Methoden der Kriminalitätsprävention geht, und nicht erkennen lässt, dass sich der Antrag mit der Resozialisierung im Strafvollzug befasst. Dabei unterstellt der Name des Antrags unterschwellig, dass Inhaftierte ohne die vorgeschlagenen Resozialisierungsmaßnahmen zwangsläufig wieder kriminell würden.
Die Verhinderung weiterer Straftaten mag das ultimative Ziel der vorgeschlagenen Resozialisierungsmaßnahmen sein, sie wird in dem Antrag jedoch nicht einziges Mal erwähnt. Ein präziserer Name des Antrags wäre zielführender.