Dieser Änderungsantrag korrigiert in erster Linie einen sachlichen Fehler im Originaltext und aktualisiert den Text durch zwei Ergänzungen. Gründe:
- Deutsch als Fremdsprache gibt es als Schulfach nur im Ausland. Sowohl in linguistischer als auch fachdidaktischer Hinsicht wird hier die falsche Terminologie benutzt. Zudem suggeriert die Verwendung des Begriffs „Deutsch als Fremdsprache“ für Kinder und Jugendliche, die dauerhaft in Deutschland leben, dass ihnen die Zugehörigkeit und Teilhabe abgesprochen wird.
- Es ist wichtig zu präzisieren, dass Deutsch als Zweitsprache ein ordentliches Schulfach ist, damit es curricular verankert und als Studienfach für das Lehramt etabliert wird. (Siehe auch Abschnitt 4.8., ab Zeile 1279.)
- Durchgängige Sprachbildung muss hier explizit genannt werden, da das Ziel die Hinführung zur Bildungssprache ist, deren Beherrschung Voraussetzung für die Bewältigung der schulischen Anforderungen ist.
- Der im vorigen Jahr auf Initiative der Koalitionsparteien novellierte § 15 SchulG formuliert einen weitgehenden Anspruch der Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, sowohl auf Deutschförderung als auch auf Erstsprachlichen Unterricht. Die Umsetzung dieses Anspruchs steckt bisher nur in den Anfängen und muss unbedingt forciert werden.