| Veranstaltung: | LDK am 3. Juni 2023 |
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| Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Katrin Schmidberger (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
| Angelegt: | 29.04.2023, 09:22 |
Konsequent gegen Verdrängung und Immobilienspekulation vorgehen – Möglichkeiten eines Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes auf Landesebene nutzen
Antragstext
Der Koalitionsvertrag des schwarz-roten Senats bleibt in der Wohnungs- und Mietenpolitik
weit hinter den Maßnahmen und Vorhaben der rot-grün-roten Koalition zurück. Es drohen sogar
Rückschritt und Rollback weg vom Kurs einer gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik hin zu
Deregulierung und noch mehr Verdrängung. Zudem finden sich im Koalitionsvertrag von CDU und
SPD kaum konkrete Maßnahmen und Gesetze für den Mieter*innenschutz wieder. Zwar wird zum
Beispiel das Zweckentfremdungsverbot erwähnt, aber die dringend erforderliche
Gesetzesreform, um spekulativen Abriss und Leerstand endlich effektiv zu bekämpfen, soll
nicht erfolgen – obwohl eklatante Gesetzeslücken bekannt sind und schnell geschlossen werden
könnten. Denn jede Wohnung, die preiswert erhalten werden kann, zählt. Ebenso jede*r
Mieter*in, die in in ihrem/seinen Zuhause bleiben kann.
Es ist leider auch davon auszugehen, dass CDU und SPD den erfolgreichen Volksentscheid zur
Vergesellschaftung von Wohnraum börsennotierter Wohnungsunternehmen auf die lange Bank
schieben bzw. faktisch beerdigen wollen - denn lediglich ein Rahmengesetz für alle möglichen
Vergesellschaftungsbereiche wurde angekündigt, dass erst in zwei Jahren in Kraft treten soll
– wenn es überhaupt zustande kommt. Die schwarz-rote Koalition verweigert ein konkretes
Umsetzungsgesetz in Bezug auf Wohnraum – im Gegensatz zu den Ergebnissen der rot-grün-roten
Sondierungsergebnissen, die ein solches Umseztungsgesetz vorsahen. Der Zwischenbericht der
noch vom rot-grün-roten Senat eingesetzten Expert*innenkommission hat die rechtlichen
Möglichkeiten für eine Vergesellschaftung insgesamt und grundsätzlich positiv bewertet – Der
Abschlussbericht steht kurz bevor und sollte ebenso handlungsweisend für den neuen Senat
sein. Stattdessen plant der CDU-SPD-Senat womöglich mit einem milliardenschweren
Ankaufsfonds für Wohnungen durch landeseigene Wohnungsunternehmen den in Schieflage
geratenen Immobilienkonzernen wie Vonovia und Co. dringend benötigtes Geld durchweiterhin
überhöhte Verkaufspreise zuzuführen. So droht die Sanierung der profitorientierten
Immobilienwirtschaft auch noch mit Steuergeldern unterstützt zu werden.
Wir Bündnisgrüne wollen und werden trotz Opposition neben der Vergesellschaftung nach
Artikel 15 des Grundgesetzes, der eine Entschädigung unter dem Verkehrswert vorsieht,
weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen für den Umbau des Berliner Wohnungsmarktes erarbeiten.
Denn unser Ziel ist es, den gesamten Berliner Wohnungsmarkt unter Einbindung der privaten
unternehmerischen Wohnungswirtschaft umfassend in die Pflicht zu nehmen. Die Versorgung
breiter Berliner Bevölkerungsschichten mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als
gesetzlich definierte Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge kann und muss das Land Berlin
nicht alleine leisten. Der Berliner Wohnungsmarkt darf im Interesse des Gemeinwohls nicht
dem unübersehbaren Spiel der Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden.
Öffentliche Daseinsvorsorge, die diesen Namen verdient, kann sich auch nicht mit
notdürftiger Versorgung lediglich besonders hilfsbedürftiger Haushalte mit angemessenem
Wohnraum begnügen, sondern muss auf die allgemeine Wohlfahrt des Gemeinwesens und die
Bedürfnisse sowie die dauerhafte ausreichende Versorgung breiter Bevölkerungsschichten
ausgerichtet sein. Private Unternehmen müssen dabei stärker in die Pflicht genommen werden,
ihren Wohnraum für das Wohl der Allgemeinheit zu bewirtschaften. Renditegetriebene
Wohnungsunternehmen schaden insgesamt den Mieter*innen, weil sie vor allem auf immer höhere
Gewinne unabhängig vom Einkommen und der Bausubstanz setzen - zu Lasten der Mieter*innen und
deren Kaufkraft und am Ende auch der Wettbewerbsfähigkeit Berlins. Zugänge zum Wohnungsmarkt
sollten für diese mit starken Auflagen verbunden sein und bei Nichterfüllung verwehrt
werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss zum Berliner Mietendeckel 2021 zwar die
abschließende Regelung des Mietrechts bzw. die direkte Regulierung der höchstzulässigen
Miethöhen durch den Bund formuliert. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht aber auch
festgestellt, dass – anders als von einigen namhaften Juristen behauptet - die Länder
weiterhin für das Wohnungswesen zuständig sind. Zudem gibt es durch das Recht der
Wirtschaft, das nicht abschließend durch den Bund geregelt ist, in Bezug auf den
Wohnungsmarkt weitere landesgesetzliche Möglichkeiten. Es gilt also die rechtlichen
Möglichkeiten zur Regulierung des Wohnungsmarkts auf Landesebene insgesamt und endlich
auszuloten sowie anschließend auch auszuschöpfen.
Wir Bündnisgrüne werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Expert*innen konkrete
Regelungen eines Gesetzes erarbeiten und anschließend ins Berliner Abgeordnetenhaus
einbringen.
Ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz soll folgende Maßnahmen umfassen bzw. Lösungen für
folgende Probleme anbieten:
- Ein Miet- und Wohnungskataster, das Eigentümer*innen verpflichtet in Anlehnung an die
Vorgaben anderer Länder wie Schweden und Dänemark, Informationen zu ihrem Eigentum offen zu
legen. Nicht nur für die Marktbeobachtung sind grundlegende und sozialräumliche
Informationen zentral, sondern auch für den Wohnraumschutz und für mehr Transparenz auf dem
Berliner Wohnungsmarkt. Daher soll es die Angaben nicht nur zu Lage, Baujahr, Ausstattung,
Barrierefreiheit, bauordnungsrechtlichen
Genehmigungen, Mietverhältnissen und Miethöhen, sondern auch über die jeweiligen Verfügungs-
und Nutzungsberechtigten sowie die wirtschaftlich Berechtigten enthalten.
- Eine Zugangsbeschränkung für Wohnungsunternehmen ab einer bestimmten Wohnungsanzahl zum
Berliner Wohnungsmarkt
- Zugangsvoraussetzungen sollten unter Anderem sein: eine verpflichtende und angemessene
Instandhaltungsrücklage.
- die Prüfung eines Landesamtes für Wohnungswesen. Denn es kann eine Chance sein, die
Verwaltungsstruktur dahingehend zu ändern, dass die Zuständigkeit für den Vollzug
wohnraumschutzrechtlicher Regelungen zukünftig bei einem zentralen Amt und vor allem nicht
mehr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegt. Aber
gleichzeitig sollen die bezirklichen Wohnungs- und Stadtentwicklungsämter gestärkt werden.
- Die Prüfung der Regulierung der Vermietung von möbliertem Wohnraum
- Die Möglichkeiten, im Rahmen des Gesetzes eine Preisobergrenze für Hausverkäufe und einen
verbesserten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen sowie Transparenz und Kontrolle dazu
einzuführen.
- Bei Verstößen im Hinblick einer sozialverträglichen Verwendung und Bewirtschaftung des
Wohnraums soll der Wohnraum auch entzogen werden können. Genaue Regelungen sind dazu
auszuloten.
-Es sollen Auflagen so formuliert werden, dass keine Abrisse von Wohnraum mehr erfolgen.
Dazu muss auch die Bauordnung dringend überarbeitet werden.
- Zudem wollen wir eine stärkere Steuerung und Demokratisierung der landeseigenen
Wohnungsunternehmen vorantreiben, unter anderemdurch mehr Mitwirkungsrechte von
Mieter*innenräten sowie -beiräten.
Begründung
erfolgt mündlich. Gerne Nachfragen per Email vorab stellen bei Bedarf.