Präzisierung der Forderung
Antrag: | Holzverbrennung - Greenwashing und Selbstbetrug |
---|---|
Antragsteller*in: | Stefan Taschner (KV Berlin-Lichtenberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.05.2023, 10:39 |
Antrag: | Holzverbrennung - Greenwashing und Selbstbetrug |
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Antragsteller*in: | Stefan Taschner (KV Berlin-Lichtenberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.05.2023, 10:39 |
1. dass die CO2CO2-Emissionen aus der Holzverbrennung in den Berliner HolzheizkraftwerkeHeizkraftwerken ab sofort in die BerlinerEmissionsbilanzenBerliner Energie- und CO2-Bilanzen aufgenommen werden und Holzverbrennung nicht wie bisher als CO2-CO2-neutral in Verträgen des Landes Berlin, in Gesetzen, Verordnungen und StatistikenklassifiziertStatistiken ausgewiesen wird.
Holzverbrennung ist weder klimaneutral noch CO2-neutral. Obwohl bereits jetzt die Berliner
Holzheizkraftwerke eine halbe Million Tonnen CO2 pro Jahr emittieren, bilanziert das Land
Berlin sie in den Emissionsstatistiken weiter mit Null („neutral“). Pro produzierte
Wärmeeinheit sind die CO2-Emissionen bei Holz jedoch noch höher als bei Kohle oder Gas.
In Deutschland wurden im Jahr 2022 ca. 14 Mio. Kubikmeter Holz für die Energieerzeugung
eingeschlagen, das sind 32 Prozent mehr als im Durchschnitt der Jahre 2012-2021. Der
Holzeinschlag zur Energieerzeugung hat den höchsten Wert seit der deutschen Vereinigung
erreicht1. Der Anteil von sog. „Schadholz“ am gesamten Holzeinschlag liegt bei 56 Prozent,
ein großer Teil davon geht in Heizkraftwerke. Außerdem entsteht im privaten Hausbrand
durch das Heizen mit Holz eine Feinstaubbelastung, die bundesweit in der Menge höher liegt
als die im Autoverkehr (lt. Umweltbundesamt). Feinstäube tragen bei zu Krankheiten wie
Krebs, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen oder Demenz und sind Auslöser für eine
hohe Zahlvon Sterbefällen.
Holz zur energetischen Nutzung stammt auch aus Berliner Wäldern. Nach dem Berliner
Waldgesetz sind die Berliner Waldflächen kein Wirtschaftswald, vielmehr sollen sie in erster
Linie der Erholung, dem Artenschutz, der Luftreinhaltung, dem Lärmschutz, der Kühlung der
Stadt und der Bewahrung der Wasserressourcen dienen. Aufgrund des Klimawandels sind
sie in einem bedenklichen Zustand. Damit die Wälder nicht kollabieren, sondern ihre
Fähigkeit zur CO2-Entnahme aus der Atmosphäre und CO2-Speicherung als Gegenmittel
gegen das Fortschreiten des Klimawandels entfalten können, sollte möglichst wenig Holz
entnommen werden, wobei das Primat gilt: Der Lebenszyklus von Holz als
Kohlenstoffspeicher muss so weit wie möglich erhalten bleiben.
Nach den Plänen des Senats und der Energiewirtschaft sollen die in den Berliner
Kraftwerken zu verbrennenden Holzmengen vervielfacht werden, womit die CO2-Emissionen
weiter in die Höhe steigen. Holz ist keine erneuerbare Energiequelle, wenn die großen
Mengen an Bäumen nicht in kurzer Zeit nachwachsen können. Holzverbrennung sollte
entsprechend dem verfügbaren CO2-Rest-Budget heruntergefahren und gestoppt werden.
Wir fordern deshalb,
1. dass die CO2CO2-Emissionen aus der Holzverbrennung in den Berliner HolzheizkraftwerkeHeizkraftwerken ab sofort in die BerlinerEmissionsbilanzenBerliner Energie- und CO2-Bilanzen aufgenommen werden und Holzverbrennung nicht wie bisher als CO2-CO2-
neutral in Verträgen des Landes Berlin, in Gesetzen, Verordnungen und StatistikenklassifiziertStatistiken ausgewiesen wird.
2. dass die in den vergangenen Jahren begonnene Holzverbrennung in den Berliner
Heizkraftwerken beendet wird, unabhängig davon, ob das Holz aus Berlin, Brandenburg und
anderen Bundesländern oder von internationalen Märkten stammt. Bestehende Berliner
Kraftwerke dürfen nicht auf Holzverbrennung umgestellt werden.
3. dass der Berliner Senat seinen Verpflichtungen nachkommt und die Offenlegung und
Überprüfung der Lieferketten von Holz veranlasst. Dies hat auch das Ziel, dem ausufernden
nationalen und internationalen Holzdiebstahl und -schmuggel Einhalt zu gebieten.
4. dass die Berliner Forsten beauftragt werden, die Verwertung von Holz aus Berliner
Wäldern anders als bisher selbst zu kontrollieren, zu steuern und dabei dessen Verbrennung
in Heizkraftwerken zu unterbinden. Dazu muss der Senat eine Verwaltungsrichtlinie gem. des
Berliner Vergaberechts erlassen.
5. dass Holz aus Wäldern zur Energiegewinnung in den Berliner Heizkraftwerken, solange
überhaupt noch (Forderung 2!), nachrangig nach Prüfung einer möglichen stofflichen
Nutzbarkeit und unter strengen Kontrollen von Herkunft und Art des Holzeinschlags genutzt
wird. Angesichts der Gefährdung der Wälder durch Klimawandel und Dürreperioden müssen
so viel Bäume und so viel Totholz (Biotopholz) wie möglich in den Wäldern belassen werden,
um ihre Widerstandskraft und Überlebensfähigkeit zu stärken.
6. dass Holz aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) nur in einem Umfang genutzt werden darf,
der den Beitrag der Landwirtschaft zur Ernährungsversorgung nicht signifikant einschränkt.
Die Orte des Anbaus von KUPs sind so zu wählen, dass der hohe Wasserbedarf der
Plantagen den Wasserhaushalt im Boden nicht gefährdet. Der Einsatz von Herbiziden und
Pestiziden ist zu vermeiden. Diese landwirtschaftlichen Flächen können energieeffizienter
für
AGRI-Photovoltaik statt als KUP genutzt werden, dafür sollten Anreize bei Verpächtern
geschaffen werden.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein
7. dass die nationale Umsetzung der (EU-) Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III die
Möglichkeiten der Holzverbrennung deutlich stärker einschränkt als die Mindestvorgabe von
RED III vorsieht. Entsprechend muss die Biomasse-Strom-Nachhaltigkeitsverordnung bei
der energetischen Nutzung von Waldholz verschärft werden.
8. dass die Förderung von Holzheizungen in Privathaushalten, die derzeit noch bis zu 20 %
betragen kann (https://www.bafa-förderung.de), beendet wird.
---------------------------
1Statistisches Bundesamt v. 14.04.2023
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_150_41.html
1. dass die CO2-Emissionen aus der Holzverbrennung in den Berliner HolzheizkraftwerkeHeizkraftwerken ab sofort in die BerlinerEmissionsbilanzenEnergie- und CO2-bilanzen mit dem entsprechend korrekten CO2 Emissionen je nach Nachhaltigkeit des Holzes aufgenommen werden und Holzverbrennung nicht wie bisher als CO2-neutraldies sich so auch in Verträgen des Landes Berlin, in Gesetzen, Verordnungen und Statistikenklassifiziert wirdwiederfindet.
Holzverbrennung ist weder klimaneutral noch CO2-neutral. Obwohl bereits jetzt die Berliner
Holzheizkraftwerke eine halbe Million Tonnen CO2 pro Jahr emittieren, bilanziert das Land
Berlin sie in den Emissionsstatistiken weiter mit Null („neutral“). Pro produzierte
Wärmeeinheit sind die CO2-Emissionen bei Holz jedoch noch höher als bei Kohle oder Gas.
In Deutschland wurden im Jahr 2022 ca. 14 Mio. Kubikmeter Holz für die Energieerzeugung
eingeschlagen, das sind 32 Prozent mehr als im Durchschnitt der Jahre 2012-2021. Der
Holzeinschlag zur Energieerzeugung hat den höchsten Wert seit der deutschen Vereinigung
erreicht1. Der Anteil von sog. „Schadholz“ am gesamten Holzeinschlag liegt bei 56 Prozent,
ein großer Teil davon geht in Heizkraftwerke. Außerdem entsteht im privaten Hausbrand
durch das Heizen mit Holz eine Feinstaubbelastung, die bundesweit in der Menge höher liegt
als die im Autoverkehr (lt. Umweltbundesamt). Feinstäube tragen bei zu Krankheiten wie
Krebs, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen oder Demenz und sind Auslöser für eine
hohe Zahlvon Sterbefällen.
Holz zur energetischen Nutzung stammt auch aus Berliner Wäldern. Nach dem Berliner
Waldgesetz sind die Berliner Waldflächen kein Wirtschaftswald, vielmehr sollen sie in erster
Linie der Erholung, dem Artenschutz, der Luftreinhaltung, dem Lärmschutz, der Kühlung der
Stadt und der Bewahrung der Wasserressourcen dienen. Aufgrund des Klimawandels sind
sie in einem bedenklichen Zustand. Damit die Wälder nicht kollabieren, sondern ihre
Fähigkeit zur CO2-Entnahme aus der Atmosphäre und CO2-Speicherung als Gegenmittel
gegen das Fortschreiten des Klimawandels entfalten können, sollte möglichst wenig Holz
entnommen werden, wobei das Primat gilt: Der Lebenszyklus von Holz als
Kohlenstoffspeicher muss so weit wie möglich erhalten bleiben.
Nach den Plänen des Senats und der Energiewirtschaft sollen die in den Berliner
Kraftwerken zu verbrennenden Holzmengen vervielfacht werden, womit die CO2-Emissionen
weiter in die Höhe steigen. Holz ist keine erneuerbare Energiequelle, wenn die großen
Mengen an Bäumen nicht in kurzer Zeit nachwachsen können. Holzverbrennung sollte
entsprechend dem verfügbaren CO2-Rest-Budget heruntergefahren und gestoppt werden.
Wir fordern deshalb,
1. dass die CO2-Emissionen aus der Holzverbrennung in den Berliner HolzheizkraftwerkeHeizkraftwerken ab sofort in die BerlinerEmissionsbilanzenEnergie- und CO2-bilanzen mit dem entsprechend korrekten CO2 Emissionen je nach Nachhaltigkeit des Holzes aufgenommen werden und Holzverbrennung nicht wie bisher als CO2-neutraldies sich so auch in Verträgen des Landes Berlin, in Gesetzen, Verordnungen und Statistikenklassifiziert wirdwiederfindet.
2. dass die in den vergangenen Jahren begonnene Holzverbrennung in den Berliner
Heizkraftwerken beendet wird, unabhängig davon, ob das Holz aus Berlin, Brandenburg und
anderen Bundesländern oder von internationalen Märkten stammt. Bestehende Berliner
Kraftwerke dürfen nicht auf Holzverbrennung umgestellt werden.
3. dass der Berliner Senat seinen Verpflichtungen nachkommt und die Offenlegung und
Überprüfung der Lieferketten von Holz veranlasst. Dies hat auch das Ziel, dem ausufernden
nationalen und internationalen Holzdiebstahl und -schmuggel Einhalt zu gebieten.
4. dass die Berliner Forsten beauftragt werden, die Verwertung von Holz aus Berliner
Wäldern anders als bisher selbst zu kontrollieren, zu steuern und dabei dessen Verbrennung
in Heizkraftwerken zu unterbinden. Dazu muss der Senat eine Verwaltungsrichtlinie gem. des
Berliner Vergaberechts erlassen.
5. dass Holz aus Wäldern zur Energiegewinnung in den Berliner Heizkraftwerken, solange
überhaupt noch (Forderung 2!), nachrangig nach Prüfung einer möglichen stofflichen
Nutzbarkeit und unter strengen Kontrollen von Herkunft und Art des Holzeinschlags genutzt
wird. Angesichts der Gefährdung der Wälder durch Klimawandel und Dürreperioden müssen
so viel Bäume und so viel Totholz (Biotopholz) wie möglich in den Wäldern belassen werden,
um ihre Widerstandskraft und Überlebensfähigkeit zu stärken.
6. dass Holz aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) nur in einem Umfang genutzt werden darf,
der den Beitrag der Landwirtschaft zur Ernährungsversorgung nicht signifikant einschränkt.
Die Orte des Anbaus von KUPs sind so zu wählen, dass der hohe Wasserbedarf der
Plantagen den Wasserhaushalt im Boden nicht gefährdet. Der Einsatz von Herbiziden und
Pestiziden ist zu vermeiden. Diese landwirtschaftlichen Flächen können energieeffizienter
für
AGRI-Photovoltaik statt als KUP genutzt werden, dafür sollten Anreize bei Verpächtern
geschaffen werden.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein
7. dass die nationale Umsetzung der (EU-) Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III die
Möglichkeiten der Holzverbrennung deutlich stärker einschränkt als die Mindestvorgabe von
RED III vorsieht. Entsprechend muss die Biomasse-Strom-Nachhaltigkeitsverordnung bei
der energetischen Nutzung von Waldholz verschärft werden.
8. dass die Förderung von Holzheizungen in Privathaushalten, die derzeit noch bis zu 20 %
betragen kann (https://www.bafa-förderung.de), beendet wird.
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1Statistisches Bundesamt v. 14.04.2023
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_150_41.html
Präzisierung der Forderung