Antrag: | Berlin braucht eine echte Kulturabgabe - Kulturhauptstadt nachhaltig finanzieren - |
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Antragsteller*in: | Julian Schwarze (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.05.2023, 13:30 |
V-8-028: Berlin braucht eine echte Kulturabgabe - Kulturhauptstadt nachhaltig finanzieren -
Antragstext
In Zeile 28 löschen:
Drei Forderungen
Hintergrund
Ab 1. Januar 2014 hat Berlin die City-Tax (Übernachtungssteuer) für Privatreisende
eingeführt. Leider mussten wir als Grüne unter dem damaligen rot-schwarzen Senat
hinnehmen, dass Geschäftsreisende von der Bettensteuer ausgenommen wurden mit
Verweis auf eine zu unsichere Rechtslage. Nun hat das BVerfG im März 2022 die
Beschränkung auf Touristen ausdrücklich für hinfällig erklärt, (1) so dass die City Tax auch
in
Berlin reformiert werden kann.
Welche Bedeutung die Kultur für das Ansehen und die Entwicklung unserer Stadt hat und
welch große Rolle sie als Motor für touristische Anziehung hat, ist inzwischen unbestritten.
Kaum eine andere Stadt hat ein so reichhaltiges Angebot an Theatern, Museen,
Orchestern und Chören, eine so vibrierende Film-, Literatur-, Musik- und Clubszene, mit
der Künstler*innen und Kreative Berlin spannend und lebenswert und sie zu einem der
beliebtesten Reiseziele weltweit machen. Gleichzeitig ist die Kunst- und Kulturmetropole
Berlin finanziell und räumlich weiter stark unter Druck. Der übergroße Teil von ihnen gehört
immer noch zu den Geringverdienenden in unserer Gesellschaft. Bodenspekulation,
steigende Mieten und Lebenshaltungskosten haben soziale Verdrängung und den Verlust
künstlerischer Freiräume mit sich gebracht. Darüber hinaus haben durch den Lockdown in
der Corona-Pandemie zahllose freischaffende Künstler*innen und private Kulturorte von
heute auf morgen ihre Existenzgrundlage verloren.
Die bisherige Nutzung eines Teils der City Tax zum Beispiel für die Einführung eines
Festivalfonds war richtig, reicht jedoch bei weitem nicht aus, um insbesondere die freie
Kulturszene gut zu stützen und mittelfristig eine Abwanderung der international
Kulturschaffenden zu verhindern. Die nun gerichtlich geschaffene Klarheit bezüglich der
Übernachtungssteuer gibt Anlass, erneut darüber nachzudenken, wie Berlin von außen
wahrgenommen wird und ob die Stärkung der Kultur mit Einnahmen durch die auch wegen
der kulturellen Anziehungskraft anhaltenden Touristenströme endlich gut gelingen kann.
Drei Forderungen
1. Übernachtungssteuer auf gewerbliche Berlin-Reisende ausweiten
Die Übernachtungssteuer für private Berlinreisende ist eine örtliche Aufwandssteuer.
Gewerbliche Reisende sind bisher von der Aufwandssteuer befreit, da ihr Aufenthalt durch
die Erwerbstätigkeit bestimmt ist. Es ist jedoch zu erwarten, dass dies im Zuge des Urteils
des BverfG noch einmal überprüft wird. Gerade im Fall von gewerblichen Berlin-
Reisenden wird die kulturelle Infrastruktur Berlins genauso genutzt wie bei den Privaten.
Dies sollte sich auch in einer Übernachtungsabgabe abbilden.
Darüber hinaus stellt das kulturelle Angebot Berlins mit seinen bundesweit ausstrahlenden
Magneten für Unternehmen einen Grund dar, Tagungen in Berlin stattfinden zu lassen und
ihre Gäste mit dem reichhaltigen Abendprogramm zu locken. Die Steuer von anderen
Gästen tragen zu lassen und für gewerbliche Reisende mitzufinanzieren, stellt ein
Gerechtigkeitsproblem dar.
2. City Tax soll zu 100% in die Kultur (Kulturtaxe)
Gerade die Pandemie hat uns wieder aufgezeigt, wie fragil die Kultur und die kulturelle
Infrastruktur in Berlin ist. Die freie Berliner Kunstszene ist bei weitem nicht so
ausfinanziert, dass professionelle Künstler*innen von ihrer Arbeit leben können.
Andererseits ist es allen mittlerweile bekannt, wie wichtig Kultur für Berlin ist und auch
eng
sie mit dem Tourismus verbunden ist. Vor der Pandemie lagen die Einnahmen durch die
City-Tax 2018 bei 51,2 Mio Euro, 2019 bei 55,2 Mio Euro. Schon durch die
Mehrbelastungen des Berliner Haushalts durch die Pandemie wurden für den kommenden
Kulturhaushalt keine weiteren Aufwüchse in Aussicht gestellt, obwohl in vielen Bereichen
Erhöhungen der Förderungen benötigt werden. Gerade auch um die bisherige Unwucht in
der Kulturförderung zu Lasten der Freien Szene anzugehen und deren Finanzierung zu
verbessern, wird eine Erhöhung des Kulturhaushalts dringend nötig. Wir wollen, dass 50%
der Einnahmen aus der City Tax für die Freie Szene verwendet werden.
3. Abgabe statt Steuer
Als Steuer fließen die Einnahmen der City Tax aktuell in den Gesamt-Haushalt des Landes
ein. Die Verwendung ist somit vom jeweiligen politischen Willen abhängig. Nur durch die
Umwandlung in eine Abgabe würde eine Verwendung der Einnahmen festgelegt werden.
Berlin braucht eine echte Kulturabgabe!
Berlin lebt von seiner Kultur. Damit Kultur weiterhin in Berlin leben kann,
braucht sie die Gelder aus dem Tourismus, die sie selbst mit erwirtschaftet.
(1) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-
040.html
Unterstützer*innen
- Klara Schedlich (LV Grüne Jugend Berlin)
- André Schulze (KV Berlin-Neukölln)
- Clara Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Susanna Kahlefeld (KV Berlin-Neukölln)
In Zeile 28 löschen:
Drei Forderungen
Hintergrund
Ab 1. Januar 2014 hat Berlin die City-Tax (Übernachtungssteuer) für Privatreisende
eingeführt. Leider mussten wir als Grüne unter dem damaligen rot-schwarzen Senat
hinnehmen, dass Geschäftsreisende von der Bettensteuer ausgenommen wurden mit
Verweis auf eine zu unsichere Rechtslage. Nun hat das BVerfG im März 2022 die
Beschränkung auf Touristen ausdrücklich für hinfällig erklärt, (1) so dass die City Tax auch
in
Berlin reformiert werden kann.
Welche Bedeutung die Kultur für das Ansehen und die Entwicklung unserer Stadt hat und
welch große Rolle sie als Motor für touristische Anziehung hat, ist inzwischen unbestritten.
Kaum eine andere Stadt hat ein so reichhaltiges Angebot an Theatern, Museen,
Orchestern und Chören, eine so vibrierende Film-, Literatur-, Musik- und Clubszene, mit
der Künstler*innen und Kreative Berlin spannend und lebenswert und sie zu einem der
beliebtesten Reiseziele weltweit machen. Gleichzeitig ist die Kunst- und Kulturmetropole
Berlin finanziell und räumlich weiter stark unter Druck. Der übergroße Teil von ihnen gehört
immer noch zu den Geringverdienenden in unserer Gesellschaft. Bodenspekulation,
steigende Mieten und Lebenshaltungskosten haben soziale Verdrängung und den Verlust
künstlerischer Freiräume mit sich gebracht. Darüber hinaus haben durch den Lockdown in
der Corona-Pandemie zahllose freischaffende Künstler*innen und private Kulturorte von
heute auf morgen ihre Existenzgrundlage verloren.
Die bisherige Nutzung eines Teils der City Tax zum Beispiel für die Einführung eines
Festivalfonds war richtig, reicht jedoch bei weitem nicht aus, um insbesondere die freie
Kulturszene gut zu stützen und mittelfristig eine Abwanderung der international
Kulturschaffenden zu verhindern. Die nun gerichtlich geschaffene Klarheit bezüglich der
Übernachtungssteuer gibt Anlass, erneut darüber nachzudenken, wie Berlin von außen
wahrgenommen wird und ob die Stärkung der Kultur mit Einnahmen durch die auch wegen
der kulturellen Anziehungskraft anhaltenden Touristenströme endlich gut gelingen kann.
Drei Forderungen
1. Übernachtungssteuer auf gewerbliche Berlin-Reisende ausweiten
Die Übernachtungssteuer für private Berlinreisende ist eine örtliche Aufwandssteuer.
Gewerbliche Reisende sind bisher von der Aufwandssteuer befreit, da ihr Aufenthalt durch
die Erwerbstätigkeit bestimmt ist. Es ist jedoch zu erwarten, dass dies im Zuge des Urteils
des BverfG noch einmal überprüft wird. Gerade im Fall von gewerblichen Berlin-
Reisenden wird die kulturelle Infrastruktur Berlins genauso genutzt wie bei den Privaten.
Dies sollte sich auch in einer Übernachtungsabgabe abbilden.
Darüber hinaus stellt das kulturelle Angebot Berlins mit seinen bundesweit ausstrahlenden
Magneten für Unternehmen einen Grund dar, Tagungen in Berlin stattfinden zu lassen und
ihre Gäste mit dem reichhaltigen Abendprogramm zu locken. Die Steuer von anderen
Gästen tragen zu lassen und für gewerbliche Reisende mitzufinanzieren, stellt ein
Gerechtigkeitsproblem dar.
2. City Tax soll zu 100% in die Kultur (Kulturtaxe)
Gerade die Pandemie hat uns wieder aufgezeigt, wie fragil die Kultur und die kulturelle
Infrastruktur in Berlin ist. Die freie Berliner Kunstszene ist bei weitem nicht so
ausfinanziert, dass professionelle Künstler*innen von ihrer Arbeit leben können.
Andererseits ist es allen mittlerweile bekannt, wie wichtig Kultur für Berlin ist und auch
eng
sie mit dem Tourismus verbunden ist. Vor der Pandemie lagen die Einnahmen durch die
City-Tax 2018 bei 51,2 Mio Euro, 2019 bei 55,2 Mio Euro. Schon durch die
Mehrbelastungen des Berliner Haushalts durch die Pandemie wurden für den kommenden
Kulturhaushalt keine weiteren Aufwüchse in Aussicht gestellt, obwohl in vielen Bereichen
Erhöhungen der Förderungen benötigt werden. Gerade auch um die bisherige Unwucht in
der Kulturförderung zu Lasten der Freien Szene anzugehen und deren Finanzierung zu
verbessern, wird eine Erhöhung des Kulturhaushalts dringend nötig. Wir wollen, dass 50%
der Einnahmen aus der City Tax für die Freie Szene verwendet werden.
3. Abgabe statt Steuer
Als Steuer fließen die Einnahmen der City Tax aktuell in den Gesamt-Haushalt des Landes
ein. Die Verwendung ist somit vom jeweiligen politischen Willen abhängig. Nur durch die
Umwandlung in eine Abgabe würde eine Verwendung der Einnahmen festgelegt werden.
Berlin braucht eine echte Kulturabgabe!
Berlin lebt von seiner Kultur. Damit Kultur weiterhin in Berlin leben kann,
braucht sie die Gelder aus dem Tourismus, die sie selbst mit erwirtschaftet.
(1) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-
040.html
Unterstützer*innen
- Klara Schedlich (LV Grüne Jugend Berlin)
- André Schulze (KV Berlin-Neukölln)
- Clara Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Susanna Kahlefeld (KV Berlin-Neukölln)