Im Vor-Corona-Jahr 2019 betrugen die Einnahmen für das Land Berlin über 55 Mio. Euro. Eine Ausweitung der Übernachtungssteuer auch auf Geschäftsreisende bzw. für berufliche Übernachtungen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Mai letzten Jahres möglich. Eine Gleichbehandlung zwischen privaten und geschäftlichen Übernachtungen erscheint nachvollziehbar und sinnvoll, nutzen doch beide Personenkreise die facettenreichen Angebote und die Infrastruktur in Berlin. Entsprechende Schritte sind einzuleiten.
Berlin lebt von seiner kulturellen Vielfalt und die Förderung der Kulturlandschaft durch die sog. City-Tax ist richtig und hat sich in den letzten Jahren bewährt. Klar ist auch, dass hierfür mehr Geld bereitgestellt werden muss. Ebenso ist aber zu berücksichtigen, dass gerade in den touristisch besonders stark frequentierten Kiezen und Stadtteilen der Städtetourismus nicht ohne Folgen für die Nachbarschaften bleibt. Längst ist der Tourismus zu einem raumprägenden Faktor geworden. Ob Ferienwohnungen, Verdrängung von lokalen Gewerbestrukturen durch touristisch geprägte Angebote oder Nutzungskonflikte zwischen Anwohnenden und Besucher*innen (egal ob aus Spanien oder Spandau) führen zu einem zunehmenden Akzeptanzverlust gegenüber dem Tourismus in Berlin. So fühlen sich laut einer Umfrage von visitBerlin im Altbezirk Mitte über 60 Prozent der Bewohner*innen durch den Tourismus eingeschränkt oder gestört (auf Platz 2 und 3 Kreuzberg mit 30 und Friedrichshain mit 27 Prozent). Deshalb ist ein Teil der Gelder aus der City-Tax auch in Maßnahmen für einen nachhaltigen und stadtverträglichen Tourismus geflossen. Es liegt nahe, dass aus den direkten Einnahmen des Städtetourismus in Berlin auch Vorhaben und Projekte finanziert werden, die sich den direkten Folgen widmen und z.B. die öffentliche Infrastruktur vor Ort verbessern. Dies ist auch in das neue Tourismuskonzept des Senats aus der letzten Wahlperiode eingeflossen. Gleichzeitig haben wir Grüne in den letzten Jahren gefordert, mehr Geld aus der City Tax für einen stadtverträglichen Tourismus auszugeben. In unserem Wahlprogramm von 2021 haben wir entsprechend formuliert und beschlossen: „Außerdem möchten wir die Einnahmen aus der Berliner City-Tax zu großen Teilen für die Gestaltung hin zu einem stadtverträglichen und ökologischen Tourismus nutzen.“
Ebenso wurden Projekte und Vorhaben im Bereich Sport gefördert. Auch hier gilt, dass es in diesem Bereich oft an Mitteln fehlt – gerade in den Bezirken. Klar ist, dass die Gelder nicht den Sanierungsstau der Sportanlagen auflösen können. Dennoch sollte die Berücksichtigung des Sportbereichs nicht vernachlässigt werden, erreicht er doch viele Menschen und stellt für sie einen wichtigen Teil des täglichen Lebens dar.
Generell gilt, dass in allen Bereichen, in denen derzeit Gelder aus der City-Tax fließen, eine bessere und zielgerichtete Verwendung der Mittel wünschenswert ist, welche nicht alleinig Leuchtturmprojekte, sondern die breite der Stadt in den Mittelpunkt stellt. Auch gilt es weiterhin für eine Erhöhung der fixen Zuweisungen für Kultur, Sport und Tourismus zu kämpfen. Ebenso sollten die Übrigen Einnahmen aus der City-Tax nicht einfach in den Landeshaushalt fließen. Hier können wir uns einen neuen Verteilungsmechanismus mit einem festen Schlüssel inklusive erhöhten Sockel vorstellen. Dabei sollten aber weiterhin alle drei Bereiche Berücksichtigung finden.
Inwiefern eine Umstellung von einer Steuer auf eine Abgabe sinnvoll ist oder neue Anforderungen schafft, die Folgeprobleme erzeugt, ist zunächst zu prüfen. Die City-Tax als Steuer ist gerichtlich bestätigt. Bevor hier eine Umstellung erfolgt, ist sicherzustellen, dass dadurch die Abgabe nicht rechtlich angreifbar wird und am Ende das Land komplett auf die Einnahmen verzichten muss. Auch eine Abgabe ist keine Garantie dafür, dass ggü. der jetzigen Steuer zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden, da weiterhin der Hauptteil des Kulturetats aus dem Gesamthaushalt kommen wird.
Aus diesen Gründen sollte in einem ersten Schritt die Ausweitung der City-Tax auf Geschäftsreisende erfolgen. Es ist gleichzeitig ein Debattenprozess zu starten, wie das Modell der City-Tax unter Berücksichtigung der oben skizzierten Punkte überarbeitet und angepasst werden kann. Daher sollte keine Vorfestlegung erfolgen und die Punkte 2 und 3 des Antrags zunächst nicht in der ursprünglich formulierten Form Teil eines Beschlusses sein, bevor eben diese Debatte nicht zwischen den betroffenen Fachbereichen geführt wurde.