Neben einer Preisobergrenze bei Hausverkäufen sollte man hier noch weiterdenken. Preisobergrenzen können juristisch anfechtbar sein, wie die Erfahrungen mit dem Mietendeckel gezeigt haben. Ein breiteres Konzept zur Regulierung von Immobilienver- und ankäufen, würde Häuser, Wohnungen und andere Formen von Immobilien, sowie eine Auswahl an Instrumenten beinhalten, auf die ausgewichen werden kann, falls sich eine Preisobergrenze nicht durchsetzen lässt.
Antrag: | Konsequent gegen Verdrängung und Immobilienspekulation vorgehen – Möglichkeiten eines Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes auf Landesebene nutzen |
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Antragsteller*in: | Britta Kistenich (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 17.05.2023, 13:03 |