Änderungen von V-10 zu V-10
Ursprüngliche Version: | V-10 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.04.2023, 23:39 |
Neue Version: | V-10 (Version 2) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 03.06.2023, 18:37 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 41 bis 44:
Neubauquartieren und Bestandsgebieten im Rahmen der „Charta für das Berliner Stadtgrün“ müssen weiter qualifiziert und finanziert werden. Neben Mindestanforderungen für die Begrünung von Dächern und Grundstücken und die Verpflichtung zur Erstellung qualifizierter Freiflächenpläne bei Neubauvorhaben sollen Grünsatzungen für Berlin sollen wie bereits in vielen anderen Städten Grünstrukturen sichern, entwickeln und vermehren – dies dient neben der Klimaanpassung auch den Habitaten von geschützten Arten. Stadtentwicklung muss immer auch Landschaftsentwicklung bedeuten. Diese Instrumente sollten zugleich durch Programme und Initiativen z.B. zur Stärkung des Bewusstseins für eine ökologische Gartengestaltung und zur Förderung von Maßnahmen z.B. zur Hofbegrünung und -entsiegelung oder zur Begrünung von (zuvor gedämmten) Brandwänden begleitet werden.