Das sogenannte "Berliner Neutralitätsgesetz", das Staatsbediensteten das Tragen religiöser Symbole verbietet, erscheint aus der Perspektive des intersektionalen Feminismus als diskriminierend und antifeministisch. (Intersektionaler Feminismus analysiert die Wechselwirkungen verschiedener Unterdrückungsformen, wie etwa Geschlecht, Religion, Ethnizität und sozialer Klasse.)
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Einschränkung der individuellen Selbstbestimmung: Das Gesetz schränkt die individuelle Entscheidungsfreiheit von Menschen ein, religiöse Symbole zu tragen. Das Recht, die eigene religiöse Identität auszudrücken, sollte ihre beruflichen Möglichkeiten nicht beeinträchtigt.
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Reproduktion patriarchaler Strukturen: Das Verbot religiöser Symbole kann dazu beitragen, patriarchale Strukturen zu reproduzieren, indem es insb. Frauen bestimmter religiöser Gruppen daran hindert, ausgewählte Berufe zu ergreifen, die gesellschaftlich angesehen und finanziell attraktiv sind. Statt Frauen zu empowern, verstärkt das Verbot bestehende Machtungleichgewichte und hemmt die Gleichberechtigung.
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Selektive Diskriminierung: Das Gesetz benachteiligt bestimmte Gruppen stärker als andere, was zu einer selektiven Diskriminierung führen kann.
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Fehlende Anerkennung von Vielfalt: Der intersektionale Feminismus betont die Bedeutung der Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt. Das Neutralitätsgesetz kann als Ausdruck einer homogenen, kulturdominanten Vorstellung von Neutralität interpretiert werden, die die Vielfalt der Identitäten von Menschen negiert.
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Verschärfung struktureller Benachteiligung: Frauen, die bereits aufgrund anderer Faktoren wie Ethnizität oder sozialer Klasse benachteiligt sind, könnten durch das Verbot religiöser Symbole weiter marginalisiert werden Dies verschärft bestehende strukturelle Benachteiligungen.
Zusammengefasst kann das Berliner Neutralitätsgesetz aus einer intersektional-feministischen Perspektive als diskriminierend und antifeministisch betrachtet werden, da es die individuelle Selbstbestimmung insbesondere von Frauen beeinträchtigt, patriarchale Strukturen reproduziert, selektive Diskriminierung fördern kann, die Vielfalt der Identitäten negiert und strukturelle Benachteiligungen verstärken kann.
Weitergehend hierzu der Beschluss der Frauen-Konferenz (https://gruene.berlin/beschluesse/selbstbestimmung-und-gelebte-vielfalt-fuer-ein-ende-der-diskriminierung-kopftuchtragender-frauen-im-berlin-oeffentlichen-dienst-und-damit-fuer-die-abschaffung-des-neutralitaetsgesetzes_10) und das Positionspapier der Grünen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus (https://mcusercontent.com/23badfa9a1d538939494ea407/files/dd3e37a1-09f8-28ff-0bab-467fd18f3eb7/PPNeutralit%C3%A4tsgesetz.pdf)