Antrag: | Für ein sicheres Berlin: Soziale Investitionen statt Law & Order |
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Antragsteller*in: | Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: V-8-002-2 |
Eingereicht: | 29.11.2023, 14:09 |
V-8-006: Für ein sicheres Berlin: Soziale Investitionen statt Law & Order
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 5 bis 8 einfügen:
- Menschen sollen für bis zu eine Woche eingesperrt werden können, ohne überhaupt eine Straftat begangen zu haben. Wir sehen die Präventivhaft grundsätzlich kritisch. Für eine Haft ohne Verbrechen braucht es hohe Hürden und konkrete Beweislagen, dass durch eine Anordnung eines Unterbindungsgewahrsams konkrete Straftaten verhindert werden können. Zukünftig gilt jedoch: Schon wer eine Ordnungswidrigkeit ankündigt oder in der Vergangenheit begangen hat, soll künftig in Präventivhaft genommen werden können. Dabei sollen künftig nicht konkrete Tatsachen, sondern schon grobe Anhaltspunkte für eine solche Anordnung ausreichen. Ebenso bleibt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unberücksichtigt, welche die Präventivhaft nur als ultima ratio für zulässig erachtet und eher in Stunden als in Tagen bemisst.
Unterstützer*innen
- Catrin Wahlen (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Stefan Taschner (KV Berlin-Lichtenberg)
- Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
- Daniela Ehlers (KV Berlin-Lichtenberg)
- Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Anja Abate (KV Berlin-Kreisfrei)
- Pascal Striebel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Judith Bonifer (KV Berlin-Lichtenberg)
- Catherina Pieroth-Manelli (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
Von Zeile 5 bis 8 einfügen:
- Menschen sollen für bis zu eine Woche eingesperrt werden können, ohne überhaupt eine Straftat begangen zu haben. Wir sehen die Präventivhaft grundsätzlich kritisch. Für eine Haft ohne Verbrechen braucht es hohe Hürden und konkrete Beweislagen, dass durch eine Anordnung eines Unterbindungsgewahrsams konkrete Straftaten verhindert werden können. Zukünftig gilt jedoch: Schon wer eine Ordnungswidrigkeit ankündigt oder in der Vergangenheit begangen hat, soll künftig in Präventivhaft genommen werden können. Dabei sollen künftig nicht konkrete Tatsachen, sondern schon grobe Anhaltspunkte für eine solche Anordnung ausreichen. Ebenso bleibt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unberücksichtigt, welche die Präventivhaft nur als ultima ratio für zulässig erachtet und eher in Stunden als in Tagen bemisst.
Unterstützer*innen
- Catrin Wahlen (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Stefan Taschner (KV Berlin-Lichtenberg)
- Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
- Daniela Ehlers (KV Berlin-Lichtenberg)
- Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Anja Abate (KV Berlin-Kreisfrei)
- Pascal Striebel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Judith Bonifer (KV Berlin-Lichtenberg)
- Catherina Pieroth-Manelli (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)