Antrag: | Für ein sicheres Berlin: Soziale Investitionen statt Law & Order |
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Antragsteller*in: | Vasili Franco (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: V-8-002-2 |
Eingereicht: | 29.11.2023, 14:14 |
V-8-013: Für ein sicheres Berlin: Soziale Investitionen statt Law & Order
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Nach Zeile 13 einfügen:
- Videoüberwachung im öffentlichen Raum stehen wir grundsätzlich kritisch gegenüber. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass diese in der Regel höchstens zu Verdrängungseffekten und nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung führen. Außerdem sind sie als Mittel der Gefahrenabwehr wenig zielführend, wenn kein*e Polizist*in in unmittelbarer Entfernung eingreifen kann. Die Bezeichnung als „Videoschutz“ ist damit irreführend und zeigt, wie substanzlos das schwarz-rote Sicherheitsversprechen ist. Mögliche Überwachungen von Hauseingängen, ganzen Straßenzügen oder gar Wohnungen halten wir für verfassungswidrig
- Die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung als gefahrenabwehrrechtliche Instrumente lehnen wir aufgrund der Eingriffsintensität an. Zudem darf die Koalition die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation bestehender Regelungen nicht weiter verzögern. Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung darf nicht durch die Hintertür umgangen werden.
Unterstützer*innen
- Catrin Wahlen (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Stefan Taschner (KV Berlin-Lichtenberg)
- Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
- Daniela Ehlers (KV Berlin-Lichtenberg)
- Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Anja Abate (KV Berlin-Kreisfrei)
Nach Zeile 13 einfügen:
- Videoüberwachung im öffentlichen Raum stehen wir grundsätzlich kritisch gegenüber. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass diese in der Regel höchstens zu Verdrängungseffekten und nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung führen. Außerdem sind sie als Mittel der Gefahrenabwehr wenig zielführend, wenn kein*e Polizist*in in unmittelbarer Entfernung eingreifen kann. Die Bezeichnung als „Videoschutz“ ist damit irreführend und zeigt, wie substanzlos das schwarz-rote Sicherheitsversprechen ist. Mögliche Überwachungen von Hauseingängen, ganzen Straßenzügen oder gar Wohnungen halten wir für verfassungswidrig
- Die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung als gefahrenabwehrrechtliche Instrumente lehnen wir aufgrund der Eingriffsintensität an. Zudem darf die Koalition die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation bestehender Regelungen nicht weiter verzögern. Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung darf nicht durch die Hintertür umgangen werden.
Unterstützer*innen
- Catrin Wahlen (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Stefan Taschner (KV Berlin-Lichtenberg)
- Svenja Borgschulte (KV Berlin-Pankow)
- Daniela Ehlers (KV Berlin-Lichtenberg)
- Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Anja Abate (KV Berlin-Kreisfrei)