Einige Betriebe begegnen dem Fach- und Arbeitskräftemangel damit, dass sie (günstige) Wohnungen zur Verfügung stellen, um potenzielle Bewerber*innen anzuziehen. Werks- oder Dienstwohnungen haben eine lange Tradition. U.a. widmen derzeit Alten- und Pflegeheime Wohnungen für Alte um und vergeben sie an anzuwerbende Pflegekräfte. Wohnraum wird von Arbeitgebern in unterschiedlichen Formen bereit gestellt. Werkswohnungen haben nicht nur Vorteile. Für Mieter*innen stellt sich die Frage: Mieterschutz ja oder nein, ist der Mietvertrag mit dem Arbeitsvertrag gekoppelt, kann der Vermieter (Arbeitgeber) einfach kündigen. Auf die genaue Ausgestaltung kommt es an, damit Werkswohnungen nicht zum Nachteil für Beschäftigte werden.
Leitantrag: | Transformation der Wirtschaft – Neuer Wohlstand in einer neuen Zeit |
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Antragsteller*in: | LAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 23.11.2023) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.11.2023, 05:26 |