Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. 11. 2023 zum Klima- und Transformationsfonds des Bundes hat gravierende Auswirkungen auch auf den Berliner Haushalt. Betroffen davon ist insbesondere das vom Senat angekündigte Sondervermögen „Kimaschutz, Resilienz und Transformation“. Zwar hat das BVerfG nicht jegliche, für bestimmte Zwecke vorgesehene Sondervermögen ausgeschlossen. Aber es hat deutlich gemacht, dass die zur Begründung des Klima- und Transformationsfonds vorgetragenen Argumente unzureichend waren und dass die Einrichtung des Fonds gegen verfassungsrechtlich bindende haushaltsrechtliche Vorgaben verstoßen hat. Um die mit einem möglichen Wegfall des Sondervermögens drohenden negativen Folgen für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur ökologischen Transformation der Wirtschaft zu vermeiden, wäre dessen Absicherung in der Berliner Verfassung erforderlich (ähnlich wie dies auf Bundesebene beim Sondervermögen „Bundeswehr“ erfolgt ist).
Leitantrag: | Transformation der Wirtschaft – Neuer Wohlstand in einer neuen Zeit |
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Antragsteller*in: | Peter Schaar (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: L-1-185 |
Eingereicht: | 25.11.2023, 15:03 |