Die bisherige Formulierung im Antragstext des Landesvorstands trägt der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. 11. 2023 zum Klima- und Transformationsfonds des Bundes eingetretenen Lage nicht angemessen Rechnung. Um die Klimaziele zu erreichen, muss die „Schuldenbremse“ grundlegend mit dem Ziel reformiert werden, die erforderlichen Zukunftsinvestitionen für den Klimaschutz und für Bildung und Forschung zu ermöglichen. Die volle parlamentarische Kontrolle muss bei entsprechenden Investitionsvorhaben unabhängig vom Finanzierungsinstrument gewährleistet sein.
Leitantrag: | Transformation der Wirtschaft – Neuer Wohlstand in einer neuen Zeit |
---|---|
Antragsteller*in: | Peter Schaar (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: L-1-230-2 |
Eingereicht: | 25.11.2023, 15:26 |