Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 10 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Anne Kammermeier (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 24.03.2024, 20:49 |
V-4: Abschiebestopp in den Iran verlängern
Antragstext
Der Abschiebestopp für den Iran ist in Deutschland zum 31.12.23 ausgelaufen und wurde von
der Innenminister*innenkonferenz nicht verlängert. Noch schlimmer: Das Thema hat es noch
nicht einmal auf die Tagesordnung geschafft. Und das obwohl sich an der politischen
Situation im Iran nichts verändert hat.
Wir fordern die politischen Entscheidungsträger*innen aller Parteien in Land und Bund auf,
sich für eine dringend notwendige bundesweite Verlängerung des Abschiebestopps in den Iran
einzusetzen.
Die Menschenrechtslage im Iran ist hoch problematisch: Ethnische, religiöse und
gesellschaftliche Minderheiten, besonders Kurd*innen, werden systematisch unterdrückt und
diskriminiert. Meinungs- und Pressefreiheit existieren nicht. Einfache Meinungsäußerungen
oder die Teilnahme an Demonstrationen können massive Verfolgung und Tod bedeuten. Zudem
werden die Rechte von Frauen und weiblich gelesenen Menschen gesetzlich massiv beschnitten.
Nicht selten trifft die Gewalt jedoch auch willkürlich gewählte Personen, nur um Exempel zu
statuieren. Vor Gericht gibt es keine rechtsstaatlichen Verfahren. Oft werden in
Schnellverfahren Geständnisse unter Folter erzwungen und sexualisierte Gewalt findet
Berichten zufolge in iranischen Gefängnissen regelmäßig statt. Hinrichtungen sind an der
Tagesordnung und werden als Werkzeug der Einschüchterung und Unterdrückung verwendet.
Oft kommt es nach solchen Scheinprozessen zu der Verhängung einer langen Haftstrafe oder der
Todesstrafe. Im Jahr 2022 wurden im Iran nahezu 600 Menschen den offiziellen Zahlen zufolge
hingerichtet. 2023 waren es mehr als 800 Hinrichtungen. Die Menschen sind der Willkür des
iranischen Regimes ausgesetzt. Am 23.01.2024 wurde beispielsweise der 24-jährige Mohammad
Ghobadlou hingerichtet. Er war einer der ersten Iraner*innen, die bei den Protesten nach dem
Tod von Jina Mahsa Amini im Herbst 2022 inhaftiert worden waren.
Seit dem Tod der 22-jährigen Kurdin Amini in der Gefangenschaft der iranischen
Revolutionsgarden gehen landesweit tausende Iraner*innen auf die Straße und kämpfen für
Demokratie und Freiheit. Die Menschen gehen auf die Straße trotz der allgegenwärtigen
Gefahr, das mit ihrem Leben zu bezahlen. Tausende Demonstrant*innen wurden seit Beginn der
Proteste festgenommen, viele Menschen wurden hingerichtet. Sie sind Held*innen des Kampfes
für Demokratie und Menschenrechte, denen unsere volle Solidarität gelten muss. Auch in
Deutschland haben sich tausende Menschen mit ihnen solidarisiert. Die Iranischstämmigen
unter ihnen sind sogar in Deutschland mit Angriffen und Einschüchterungsversuchen
konfrontiert und müssen im Falle einer Abschiebung auch diesbezüglich Repression und
Verfolgung befürchten.
Parteiübergreifend haben in Deutschland Politiker*innen Patenschaften für politische
Gefangene in Iran übernommen. Die in Iran inhaftierte Menschenrechtlerin Narges Mohammadi
wurde 2023 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Dies sollte ein klares Bekenntnis
Deutschlands und der Weltgemeinschaft sein, den Freiheitskampf der iranischen Bevölkerung
anzuerkennen und die Menschenrechte in Iran zu verteidigen.
Den gefährlichen und oft tödlichen Kampf gegen das mörderische Regime muss die Bevölkerung
im Iran weiterhin allein ausfechten.
Diejenigen, die in der Hoffnung auf Schutz vor Repression und Menschenrechtsverletzungen
nach Deutschland geflüchtet sind, zu schützen, ist das Wenigste, was Deutschland und Berlin
machen können, um einen Beitrag zu einer beispiellosen Bewegung für Demokratie, Frauen- und
Menschenrechte in der Region zu leisten. Menschen in ein Land abzuschieben, in dem es
keinerlei Garantie für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gibt und in dem bei
kleinster Kritik willkürliche Verhaftungen, Folter und Todesstrafe drohen, ist
verantwortungslos und absolut unvereinbar mit unseren Werten.
An der BAMF-Entscheidungspraxis wird deutlich, dass das reguläre Asylverfahren nicht
ausreicht, um den notwendigen Schutz dieser Menschen zu gewährleisten: Das Bundesamt lehnte
im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der Asylanträge iranischer Staatsangehöriger ab. Selbst die
bereinigte Schutzquote liegt nur bei 45,6%.
Daher fordern wir die Berliner Landesregierung und die Innenminister*innenkonferenz dringend
auf, den bundesweiten Abschiebestopp umgehend zu verlängern oder mindestens hilfsweise einen
landesweiten Abschiebestopp zu veranlassen, um deutlich mehr geflüchteten Iraner*innen einen
angemessenen Schutz in Deutschland und Berlin zu bieten.
Unterstützer*innen
- Johannes Mihram (KV Berlin-Mitte)
- Birgit Vasiliades (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Jan Schmid (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Jonathan Philip Aus (KV Berlin-Neukölln)
- Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
Änderungsanträge
- V-4-002 (LAG Migration und Flucht Berlin (dort beschlossen am: 24.04.2024), Eingereicht)