Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.02.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 21:09 |
SÄA-11: Nachwahl der Delegierten und Harmonisierung des Turnus der Wahl von Delegierten
Antragstext
1. §15 Absatz 2 Satz 8 und 9 werden wie folgt gefasst und folgender Satz 10 angefügt:
„8Die Delegierten werden in der Regel für ein Jahr, mindestens jedoch einmal im
Kalenderjahr, gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. 9Es können Ersatzdelegierte
gewählt werden, die bei Verhinderung das Mandat wahrnehmen können.10Scheidet ein*e
Delegierte* vorzeitig aus, findet eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt.“
2. §16 Absatz 3 Satz 7 wird wie folgt neu gefasst und folgender Satz 8 angefügt:
„7Die Gliederungen und innerparteilichen Vereinigungen können Ersatzdelegierte wählen, die
bei Verhinderung das Mandat wahrnehmen können.8Scheidet ein*e Delegierte*r vorzeitig aus,
findet eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt.“
3. §17 Absatz 3 Sätze 8 und 9 werden wie folgt neu gefasst und folgender Satz 10 angefügt:
„ 8Die Delegierten werden in der Regel für ein Jahr, mindestens jedoch einmal im
Kalenderjahr, gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. 9Es können Ersatzdelegierte
gewählt werden, die bei Verhinderung das Mandat wahrnehmen können. 10Scheidet ein*e
Delegierte*r vorzeitig aus, findet eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt.“
Begründung
Harmonisierung der Regelungen zu Delegiertenwahlen zur Landesdelegiertenkonferenz, zum Landesausschuss und zur Frauenkonferenz.
ALT:
§ 15 Abs. 2 Satz 8 und 9:
„8Die Delegierten werden für ein Jahr gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. 9Es können Ersatzdelegierte gewählt werden, die bei Verhinderung oder Ausscheiden das Mandat wahrnehmen können.“
§ 16 Abs. 3 Satz 7:
„7Die Gliederungen und innerparteilichen Vereinigungen können Ersatzdelegierte wählen, die bei Verhinderung oder Ausscheiden das Mandat wahrnehmen können.“
§ 17 Abs. 3 Satz 8 und 9:
„8Die Delegierten werden für ein Jahr gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. 9Es können Ersatzdelegierte gewählt werden, die bei Verhinderung oder Ausscheiden das Mandat wahrnehmen können.“
Änderungsanträge
- SÄA-11-008 (Tobias Jahn (KV Berlin-Mitte), Eingereicht)
- SÄA-11-009 (KV Xhain (dort beschlossen am: 09.04.2024), Eingereicht)
- SÄA-11-013 (Tobias Jahn (KV Berlin-Mitte), Eingereicht)
- SÄA-11-013-2 (Kv Xhain (dort beschlossen am: 09.04.2024), Zurückgezogen)