Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 04.05.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Festschreibung der Wahl von zwei Delegierten in den Bundesfinanzrat
Beschlusstext
- Nach §18 Absatz 6 Satz 5 wird folgender Satz eingefügt:
„6Der Landesvorstand wählt ein*e Vertreter*in der Landespartei im Bundesfinanzrat und deren
Stellvertreter*in.“ Dabei handelt es qua Amt bei der Vertreter*in um die
Landesschaftzmeister*in.
2. § 20 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„(2) 1Der Landesfinanzrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Beratung und Kontrolle des Landeshaushaltes, des Haushalts der innerparteilichen
Vereinigungen sowie der mittelfristigen Finanzplanung,
b) Erstellung einer Beschlussvorlage des Landeshaushaltes für die
Landesmitgliederversammlung bzw. die Landesdelegiertenkonferenz,
c) Koordination der bezirklichen Finanzplanungen und Beschluss über den bezirklichen
Finanzausgleich,
d) Die Wahl einer Vertreter*in der Landespartei im Bundesfinanzrat und deren
Stellvertreter*in.“