Der Landesparteirat, als das wichtigste Format der geschützten Kommunikation und des unmittelbarsten Wissenstransfers zwischen den verschiedenen Ebenen, soll erhalten bleiben.
Nur aus diesem alle Ebenen miteinander verbindenden offenen Diskursraum kann eine nachhaltige Beratung des Landesvorstandes kommen.
Als Schärfung seines Auftrages könnte der Landesparteirat ein unabhängiges, beratendes, diverses, kompetentes und ausgleichendes Gremium werden. Er ist Think- Tank, Brücke zur Basis wie in Regierungszeiten zur Senatsebene, den Kreisverbänden und anderen Ebenen der Partei und damit Resonanzraum für inhaltliche Debatten.
Vorschläge:
Wir schlagen vor, die bisherigen Zusammensetzung des Landesparteitages zu ändern und den Tagungs- Rhythmus zu ändern.
Der Landesparteirat könnte sich wie folgt zusammen setzten (Vorschlag):
- 2 Mitglieder des LaVo
- 2 Fraktionsvorsitzende
- 1 Mitglied auf Vorschlag der Grünen Jugend
- 1 Mitglied auf Vorschlag der Grünen Alten
- 2 Mitglieder auf Vorschlag des LAG-Sprecher*innen-Rats (außer Grüne Jugend und Grüne Alte)
- 2 ehemalige oder amtierende Bundes- Mandatsträger von Bündnis 90/ Die Grünen mit langjähriger Wahlkampferfahrung
- 5 bis 6 Mitglieder der Kreisvorstände
- 1 Mitglied der KleiKo
- 1 bis 2 ehemalige oder aktive Mitglieder der Berliner Verwaltung
- 1 ehemaliges bzw. amtierendes Mitglied des Senats
- 1 bis 2 Basis Mitglieder mit langjährigerer Erfahrung im Bereich politische und strategische Kommunikation
- 1 ehemalige*r oder amtierende*r EU- Mandatsträger*in von Bündnis 90/ Die Grünen mit langjähriger Wahlkampferfahrung
Dabei sollte eine möglichst repräsentative Vertretung aller Bezirke erfolgen. Dem Landesparteirat gehören mindestens zur Hälfte Frauen an. Eine Stellvertreter*innen-Klausel und hybrid Formate können kontinuierlichere Mitarbeit sicherstellen. Parteiratsmitglieder, welche nicht regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen, sollten eine Möglichkeit bekommen geregelt zurückzutreten und Nachrücken möglich sein.
Der Landesparteirat wählt eine Doppelspitze um agiler und bedarfsbezogener Handeln und Tagen zu können. Dem Landesparteirat könnten damit ca. 21 bis 23 Mitglieder angehören, höchstens 5 bis 7Mitglieder sollten aktive Mitglieder des Senats oder eines Parlaments sein.
Der Landesparteirat soll weiterhin Angelegenheiten, die ihm vom Landesausschuss, der Landesdelegiertenkonferenz (Parteitag) oder dem Bezirksvorstände Treffen übertragen werden, zusammen mit den entsprechenden LAG Sprecher*innen, Kreisvorsitzenden und Expert*innen bearbeiten.
Besonders während Wahlkampf Vorbereitungen, Durchführung und Auswertung kommt der Landesparteirat zusammen und ist beratend tätig. Externe Experten können phasenweise als Berater*innen hinzugezogen werden. Der Landesparteirat soll in die Entscheidungen über Umfragen sowie Focus Gruppen mit einbezogen werden. In der Wahlkampfauswertung ist der Landesparteirat für die Beauftragung der Wahlanalyse zuständig und präsentiert den Abschlussbericht dem LaVo.
Der Landesparteirat tagt 2 x Jahr regulär, weitere Tagungen erfolgen auf Anrufung von mindestens 6 Parteiratsmitgliedern und jederzeit auf Anrufung des LaVo.
Zusätzlich kommt der Landesparteirat regulär 6 Monate vor jedem Wahlkampf und 2 x während der Wahlkampfzeit zusammen.