Änderungen von SÄA-7 zu SÄA-7
Ursprüngliche Version: | SÄA-7 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 20:46 |
Neue Version: | SÄA-7 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 06.05.2024, 11:39 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 4 bis 14:
Kreisverbände bei. Sie besteht aus je zwei stimmberechtigten Mitgliedern aus den BezirksgruppenKreisverbänden, denen weniger als 4%5% der Mitglieder des Landesverbands angehören. Maßgeblich sind die für den letzten Jahresrechenschaftsbericht geprüften Mitgliederzahlen gemäß § 5 Absatz 3 dieser Satzung. Die Mitglieder der Kleiko und deren Stellvertreter*innen werden von den jeweiligen BezirksverbändenKreisverbänden in der Regel für ein Jahr gewählt. Sie tagt parteiöffentlich. Die Kleiko wählt für in der Regel jeweils für ein Jahr aus ihrem Kreis mindestquotiert zwei Koordinator*innen, die zu den Sitzungen der KleiKo einladen und diese vorbereiten.[Zeilenumbruch]
Die KleiKo kann Beschlussanträge an die Organe des Landesverbandes fassen. Die Kleiko ist beschlussfähig, wenn aus jedem Kreisverband, der der Kleiko angehört, mindestens ein*e Delegierte*r anwesend istzwei Drittel der stimmberechtigten Delegierten oder deren Stellvertretungen teilnehmen. Sie beschließt mitBeschlüsse der Mehrheit ihrer MitgliederKleiKo sind gültig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder für die Anträge votieren. SieDie Kleiko tagt mindestens ein Mal im Jahr. Die KleikoSie gibt sich eine Geschäftsordnung.“