Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 04.05.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Die Konferenz der kleinen Kreisverbände
Beschlusstext
In § 9 wird nach Absatz 7 folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) Die Konferenz der kleinen Kreisverbände (Kleiko) berät zu Sachthemen, die kleine
Kreisverbände in besonderer Weise betreffen und trägt zur Meinungsbildung der kleinen
Kreisverbände bei. Sie besteht aus je zwei stimmberechtigten Mitgliedern aus den
Kreisverbänden, denen weniger als 5% der Mitglieder des Landesverbands angehören. Maßgeblich
sind die für den letzten Jahresrechenschaftsbericht geprüften Mitgliederzahlen gemäß § 5
Absatz 3 dieser Satzung. Die Mitglieder der Kleiko und deren Stellvertreter*innen werden von
den jeweiligen Kreisverbänden in der Regel für ein Jahr gewählt. Sie tagt parteiöffentlich.
Die Kleiko wählt für in der Regel jeweils für ein Jahr aus ihrem Kreis mindestquotiert zwei
Koordinator*innen, die zu den Sitzungen der KleiKo einladen und diese vorbereiten.
Die KleiKo kann Beschlussanträge an die Organe des Landesverbandes fassen. Die Kleiko ist
beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Delegierten oder deren
Stellvertretungen teilnehmen. Beschlüsse der KleiKo sind gültig, wenn mindestens zwei
Drittel der stimmberechtigten Mitglieder für die Anträge votieren. Die Kleiko tagt
mindestens ein Mal im Jahr. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung.“