Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.02.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 20:46 |
SÄA-7: Die Konferenz der kleinen Kreisverbände
Antragstext
In § 9 wird nach Absatz 7 folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) Die Konferenz der kleinen Kreisverbände (Kleiko) berät zu Sachthemen, die kleine
Kreisverbände in besonderer Weise betreffen und trägt zur Meinungsbildung der kleinen
Kreisverbände bei. Sie besteht aus je zwei stimmberechtigten Mitgliedern aus den
Bezirksgruppen, denen weniger als 4% der Mitglieder des Landesverbands angehören. Maßgeblich
sind die für den letzten Jahresrechenschaftsbericht geprüften Mitgliederzahlen gemäß § 5
Absatz 3 dieser Satzung. Die Mitglieder der Kleiko und deren Stellvertreter*innen werden von
den jeweiligen Bezirksverbänden in der Regel für ein Jahr gewählt. Sie tagt
parteiöffentlich. Die Kleiko wählt für in der Regel jeweils ein Jahr aus ihrem Kreis zwei
Koordinator*innen, die zu den Sitzungen der KleiKo einladen und diese vorbereiten. Die
KleiKo kann Beschlussanträge an die Organe des Landesverbandes fassen. Die Kleiko ist
beschlussfähig, wenn aus jedem Kreisverband, der der Kleiko angehört, mindestens ein*e
Delegierte*r anwesend ist. Sie beschließt mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. Sie tagt
mindestens ein Mal im Jahr. Die Kleiko gibt sich eine Geschäftsordnung.“
Begründung
Die sogenannten kleinen Kreisverbände stehen aufgrund der relativen Strukturschwäche besonderen Herausforderungen gegenüber. Weniger Mitglieder bedeuten etwa weniger finanziellen Spielraum. Zudem wird die innerparteiliche Arbeit in kleinen Kreisverbänden oft nur von einigen, sehr aktiven Mitgliedern getragen, was zu hoher Belastung der Ehrenamtlichen führt. Auch die Sichtbarkeit nach außen, etwa durch politische Aktionen oder Veranstaltungen, sowie die Ansprechbarkeit für Bürger*innen sind in strukturschwächeren Kreisverbänden nur eingeschränkt möglich. Hinzukommt, dass alle sogenannten kleinen Kreisverbände in Bezirken liegen, die Stadtrandlagen umfassen. Um Kräfte zu bündeln, die Vernetzung zu stärken und der Perspektive dieser Kreisverbände mehr Nachdruck zu verleihen, wir das bewährte Gremium der Konferenz der kleinen Kreisverbände (Kleiko) in der Satzung verankert und mit klaren Rechten und Pflichten versehen.