Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | weitere Anträge, die nicht auf dieser LDK behandelt werden |
Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 29.03.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.03.2024, 05:31 |
V-22: "Hühner, zur Sonne, zur Freiheit – Qualzuchten auch in der Landwirtschaft beenden"
Antragstext
Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert und soll der Leidens- und
Empfindungsfähigkeit der Tiere Rechnung tragen (1): ein großer Erfolg, den wir Bündnisgrünen
gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen erreicht haben. Diese verfassungsgemäße
Wertentscheidung soll bei der Gesetzgebung sowie bei der Auslegung und Anwendung des
geltenden Rechts beachtet werden (2).
Eine Anwendung des geltenden Rechts betrifft den sogenannten Qualzuchtparagrafen 11b des
Tierschutzgesetzes, der mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundene Gesundheits- oder
Verhaltensstörungen bei gezüchteten Tieren verhindern soll – eine Differenzierung zwischen
Heim- und „Nutztieren“ ist nicht vorgesehen. Das Staatsziel sowie das Tierschutzgesetz
werden durch die in der agrarindustriellen Landwirtschaft eingesetzten Legehennen sowie die
schnell wachsenden Masthybriden ad absurdum geführt, die einseitig für die Erzeugung von
Hühnerfleisch bzw. Hühnereiern gezüchtet sind. Aber auch Puten, Enten, Gänse, Tauben,
Wachteln und andere Vögel sind betroffen.
Die auf ein Maximum an Fleischansatz oder Legeleistung selektierte Zucht führt zu genetisch
bedingten Imbalancen und daraus folgenden Gesundheitsstörungen – von Brustbeinbrüchen über
Entzündungen bis zu Nekrosen, die aktuell mangels tiergestützter Indikatoren während
regulärer Kontrollen zudem kaum erfasst werden. Bis zu 97 Prozent der Hennen einer Herde
können von Frakturen und bis zu 83 Prozent der Hennen von Deformationen betroffen sein. Da
Brustbeinfrakturen und möglicherweise auch -deformationen mit hoher Wahrscheinlichkeit
schmerzhaft sind und die Bewegungsfähigkeit der betroffenen Tiere beeinträchtigen, werden
Brustbeinschäden als eines der größten Tierschutzprobleme in der Legehennenhaltung
betrachtet (3).
Die Folgen sind schwere Leiden und Schmerzen, die ein artgemäßes Verhalten nicht zulassen
und in erheblichem Umfang zum vorzeitigen Tod der Tiere führen. Dies verstößt neben dem
„Qualzuchtparagrafen“ auch gegen den Paragrafen 3 des Tierschutzgesetzes, nach dem einem
Tier keine Leistungen abverlangt werden dürfen, denen es nicht gewachsen ist oder die
offensichtlich seine Kräfte übersteigen. Selbst unter Bio-Haltungsbedingungen wäre die
Gesundheit dieser Zuchten deutlich schlechter als von langsamer wachsenden Rassen für Bio-
Freilandhaltung (4,5). Auch langsamer wachsende Masthybride weisen Qualzuchtmerkmale auf.
Die Qualzucht und -haltung funktioniert oftmals nur unter permanentem, oftmals
prophylaktisch und metaphylaktisch erfolgendem Einsatz von Antibiotika (4,5,6) mit
entsprechender Auswirkung auf die Ernährungssicherheit und Gesundheitsrisiken auch von uns
Menschen durch multiresistente Keime (6).
Die bestehenden Regelungen werden einerseits aufgrund des im Tierschutzbereich besonders
häufigen Vollzugsdefizits kaum durchgesetzt, andererseits bestehen systematische Lücken im
Tierschutzgesetz, im Tierzuchtgesetz und in den tierschutzrechtlichen Verordnungen. Eine
Harmonisierung zwischen Tierzuchtgesetz und dem eigentlich für alle Tiere geltenden
Tierschutzgesetz ist dringend erforderlich. Ebenso wie das Staatsziel sind die Forderungen
für die Behebung des Defizits im Bereich der Qualzuchten im Bereich der landwirtschaftlich
genutzten Tiere zwei Jahrzehnte alt. Aber trotz eines Beschlusses des Bundesrates (7) und
zahlreicher anderer Vorstöße (8,9) und Rechtsgutachten (10) wurden entsprechende Initiativen
nie fertiggestellt. Nun besagt der Koalitionsvertrag 2021 des Bundes, die Qualzuchten im
Tierschutzgesetz zu konkretisieren.
Wir wollen von Berlin aus auf alle zuständigen Akteure unserer Partei einwirken, folgende
Maßnahmen vorzunehmen bzw. Ziele zu erreichen:
1. Wir unterstützen das Ziel der Bundesregierung, Qualzuchten effektiver zu verhindern – die
geplante Konkretisierung muss neben dem Bereich der sogenannten Heim- und Kleintiere auch im
Agrarbereich gehaltene Tiere erfassen. Im aktuellen Referentenentwurf des
Tierschutzgesetzes, der im Februar in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen ist, ist
eine nicht abschließende Liste von Qualzuchtmerkmalen, d. h. zuchtbedingter, typischen
Störungen und Veränderungen, definiert worden. Diese Listung sollte um solche Merkmale
erweitert werden, die die physiologische Kompensationsfähigkeit des Stoffwechsels der
landwirtschaftlich genutzten Tiere überfordern. Beispiele für solche Merkmale sind
überproportionale Bemuskelung einzelner Körperpartien, Schnellwüchsigkeit, übergroße Euter,
übermäßige Milch- oder Eierlegeleistung oder übermäßige Anzahl von Zitzen.
Diese Erweiterung muss mit einer zeitnahen Aktualisierung des veralteten
„Qualzuchtgutachtens“ (11) oder entsprechenden zeitgemäßen und nachhaltigen Alternativen
verbunden werden und auch im Agrarbereich gehaltene Tiere inkludieren, um einen effizienten
Vollzug zu ermöglichen.
Durch eine Übergangsfrist darf bereits aktuell rechtswidriges Handeln nicht zu Lasten der
Tiere künftig legalisiert werden. das Tierzuchtgesetz und die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Durchführung des Tierschutzgesetzes müssen in diesem Sinne
nachgeführt werden. Zusätzlich wäre die Erarbeitung einer AVV Tierschutzüberwachung, analog
der AVV Rahmenüberwachung in der Lebensmittelüberwachung, wichtig, um eine bundesweit
harmonisierte Durchführung der amtlichen Überwachung im Tierschutz zu gewährleisten.
Generell dürfen sich aus der Zucht keine Belastungen für die Tiere ergeben können,
insbesondere wenn in der Folge Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst beim Tier selbst oder
bei dessen Nachkommen nach objektiven Verhältnissen ernsthaft möglich erscheinen. Bei
Masthühnern, Puten und anderen Vögeln muss die maximale tägliche Gewichtszunahme auf eine
Prozent- oder Gewichtsgrenze begrenzt werden, die Schmerzen, Leiden oder Schäden vermeidet.
Dies schafft Rechtssicherheit und entlastet Veterinär*innen und Gerichte von für den Vollzug
aufwendigen Einzelfallentscheidungen über erkrankte Einzeltiere.
In Anlehnung an den Paragrafen 8 des österreichischen Tierschutzgesetzes sollten ebenfalls
die Vermittlung, die Weitergabe, der Erwerb, der Import und darüber hinaus der Handel mit
Tieren, die zuchtbedingte Defekte aufweisen, verhindert werden. Das Verbot muss auch den
Import von Produkten umfassen, die von qualgezüchteten Tieren stammen. Gleichzeitig mit
einer Aktualisierung der gesetzlichen Regelungen wollen wir sicherstellen, dass in den
Ländern und Kommunen ein ausreichender Vollzug ermöglicht und durchgeführt wird.
2. Wir begrüßen, dass der Handel in den Niederlanden und Dänemark in einem ersten Schritt
den Ausstieg zumindest von den schnellstwachsenden Masthühnern vollzieht. Wir wollen diesen
Weg über eine Regulierung auf EU-Ebene unterstützen und weiterführen, beispielsweise über
eine Integration der Verhinderung von Qualzuchten in der Landwirtschaft in die EU Tierzucht-
Verordnung 1012/2016.
3. Berlin als großer Konsumstandort hat eine besondere Verantwortung. Daher wollen wir im
Rahmen der Ernährungsstrategie sowie Bildungsarbeit dafür Sorge tragen, dass die Nachfrage
nach Produkten, die von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen stammen, drastisch reduziert und über
die Folgen der leider aktuell noch bestehenden Qualzuchten und Qualhaltung von Tieren
transparent informiert wird.
4. Anstatt auf die Anpassung an industrielle Tierhaltung müssen sich die Forschung und auch
alle Zuchtbemühungen auf gesunde Zuchtlinien fokussieren, die den Tieren die Möglichkeit zum
Ausleben des artgemäßen Verhaltensspektrums gewähren. Wirtschaftliche Interessen dürfen
nicht als vernünftiger Grund für das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tieren
gelten. Dieser beim Töten von männlichen Küken vom Bundesverwaltungsgericht festgelegte
Grundsatz muss im Tierschutzgesetz übernommen werden, u. a. damit Gerichte und
Veterinärämter vermehrt sicherstellen, dass dem Anspruch des Staatsziels Tierschutz im
Grundgesetz genügt wird (12).
Quellen
(1) BT-Drs. 14/8860, Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz), 23.4.2002.
https://dserver.bundestag.de/btd/14/088/1408860.pdf
(2) BMEL, Artikel zur Stellung des Tierschutzes im Grundgesetz, 2.9.2019:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/StaatszielTierschutz.html
(3) FLI-Broschüre "Brustbeinschäden bei Legehennen - aktueller Stand des Wissens",
19.7.2022.
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00047411/FLI-
Zusatzinformation_Brustbeinschaeden-bei-Legehennen_bf.pdf
(4) Balluch, Martin (2021): Qualzucht- und Qualhaltungsaspekte bei Geflügel, in: Neussel,
Walter (Hrsg.): Verantwortbare Landwirtschaft statt Qualzucht und Qualhaltung, S. 73 ff.
(5) Gregori, Linda (2021): Qualzucht und Qualhaltung bei landwirtschaftlich genutzten
Tieren, in: Neussel, Walter (Hrsg.): Verantwortbare Landwirtschaft statt Qualzucht und
Qualhaltung, S. 47 ff.
(6) Ebner, Rupert (2021): Antibiotika für Nutztiere: sinnvolle Therapie und Missbrauch, in:
Neussel, Walter (Hrsg.): Verantwortbare Landwirtschaft statt Qualzucht und Qualhaltung, S.
167 ff. https://www.oekom.de/_files_media/titel/leseproben/9783962383039.pdf
(7) BAG Tierschutzpolitik: Gesundheitsschutz und Zoonosenprävention in der Tierhaltung,
22.5.2018. https://gruene-bag-
tierschutzpolitik.de/userspace/NW/bag_tierschutzpolitik/Dokumente/Beschluesse/202 2-05-
08_Zoonosen-Praevention.pdf
(8) Ebner, Rupert (2021): Antibiotika für Nutztiere: sinnvolle Therapie und Missbrauch, in:
Neussel, Walter (Hrsg.): Verantwortbare Landwirtschaft statt Qualzucht und Qualhaltung, S.
167 ff. https://www.oekom.de/_files_media/titel/leseproben/9783962383039.pdf
(9) BR-Drs. 36/03, Entschließung des Bundesrates zur Qualzucht.
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0036-03
(10) Beschluss der Agrarministerkonferenz: Anwendung des §11b Tierschutzgesetz auf die Zucht
landwirtschaftlicher Nutztiere, 20.3.2015.
https://www.agrarministerkonferenz.de/documents/endgueltiges_ergebnisprotokoll_am
k_bad_hombu- rg_20-03-2015_2_1510304313.pdf
(11) Bundestierärztekammer: „Resolution, Zuchtziele in der Nutztierzucht unter
Tierschutzaspekten“, 18.4. 2016.
https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/downloads/fachausschuesse/Resolution_Zu
chtziele_in- _der_Nutztierzucht_final.pdf
(12) Cirsovius, Thomas: Rechtsgutachten Tierschutzrechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit
der Milchviehzucht (erstellt im Auftrag der Tierärztekammer Berlin), 25.5.2021.
https://djgt.de/wp-content/uploads/2022/06/22_04_07_Cirsovius_Gutachten- Milchviehzucht.pdf
(13) BMEL: „Gutachten zur Auslegung von Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes“, 26.10.2005.
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/gutachten-paragraf11b.html
(14) Bülte, Jens / Felde, Barbara / Maisack, Christoph (Hrsg.) (2022): Reform des
Tierschutzrechts. Die Verwirklichung des Staatsziels Tierschutz de lege lata.
https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748928478/reform-des-tierschutzrechts
Begründung
Im Berliner bündnisgrünen Wahlprogramm bekennen wir uns dazu, Massentierhaltung zu beenden. Neben einer deutlichen Reduktion der Anzahl der insgesamt gehaltenen Tiere und Erhebungen mittels tiergestützter Indikatoren sollen in der zukünftigen Haltungskennzeichnung eine Beschreibung und Definition von Elementen wie Platz, Einstreu und Auslauf erfolgen. Das mindestens ebenso schwerwiegende Problem in der industriellen Tierhaltung sind jedoch Qualzuchten. Weil wir mit Heimtieren direkt umgehen, sind uns dort eher Tiere bekannt, denen bereits aufgrund ihrer gewünschten Zuchtmerkmale häufig kein Leben ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden möglich ist. Im Agrarbereich ist dieses Tierleid weniger sichtbar oder wird sogar als „Leistung“ verbrämt, dient aber der Optimierung des Geschäftsmodells – mit der Folge, dass auch andere Betriebe nachziehen müssen.
Im Koalitionsvertrag des Bundes ist vereinbart, dass sich die Entwicklung der Tierbestände an der Fläche orientieren soll und in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes gebracht wird. Immer mehr Hühner, Puten und Enten sind betroffen: In den vergangenen Jahrzehnten ist der Pro-Kopf- Konsum von Geflügelfleisch in Deutschland gestiegen. Während im Jahr 1991 pro Person etwa 7,3 Kilogramm Geflügelfleisch konsumiert wurden, lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2022 bereits bei 12,7 Kilogramm. Damit hat sich der Pro-Kopf-Verbrauch fast verdoppelt. Im gleichen Zeitraum ist der Pro-Kopf-Verbrauch von Fleisch insgesamt jedoch um knapp zwölf Kilogramm zurückgegangen (A). Auch der Verbrauch von Eiern steigt – aktuell sind es 230 Eier pro Kopf und Jahr, insbesondere über verarbeitete Produkte und überwiegend aus dem niedrigsten Standard der „Bodenhaltung“ stammend. (B). Gerade Geflügelfleisch wird als typisches Billigfleisch vermarktet und liegt pro Kilo preislich unter Früchten oder Gemüse. Die Last dieser Entwicklung tragen die leidensfähigen Lebewesen mit einem im Freiland reichen Repertoire an Verhaltensweisen, dessen Ausleben neben der Haltung auch allein durch die Qualzuchtmerkmale verhindert wird.
Durch die Kombination von Qualzucht und steigenden Konsum dieser Arten ist es dringender denn je, dieses Problem anzugehen. Dass die Nutzung der gängigen Hybriden wie z. B. Ross 308 oder Cobb 700 nicht schon längst als Qualzuchten im Sinne des Tierschutzgesetzes beendet wurde, zeigt, dass die gegenwärtigen Regelungen unzureichend sind. Den Hybriden ist das natürliche Sättigungsgefühl abgezüchtet worden. Sie nehmen pro Tag durchschnittlich etwa 70 Gramm Körpergewicht zu und erreichen im Alter von etwa einem Monat ein Schlachtgewicht von bis zu mehreren Kilogramm. Auf den Menschen übertragen bedeutet diese Wachstumsgeschwindigkeit, dass ein dreijähriges Kind bereits das Körpergewicht eines Erwachsenen hätte (14). Bei Masthybriden können die Gefäße und das Bindegewebe nicht mit dem schnellen Muskelwachstum mithalten. Bei Legehybriden kann der Nährstoffbedarf, z. B. von Kalzium, durch die hohe Legeleistung nicht über die Nahrungsaufnahme kompensiert werden, was sich auf die Knochenstruktur auswirkt.
Ein Teil der Tiere stirbt vorzeitig, meist an plötzlichem Herztod. Atemweginfekte sind häufig, so dass während der Mastperiode bis zu über eine Woche Antibiotika verabreicht werden müssen.Ein hoher Prozentsatz der Tiere leidet am Mastende unter Fußballenentzündungen, in noch höheren Teilen an Entzündungen der Fersenhöcker sowie ausgeprägten Gangstörungen, ebenso Femurkopfnekrose und anderen Gelenkentzündungen. Diese schmerzhaften Erkrankungen sind überwiegend durch die genetisch bedingte zu schnelle Gewichtszunahme der Tiere verursacht (C, D). Auch in den Großbetrieben der konventionellen Eiererzeugung werden ausschließlich sogenannte Legehybride von wenigen Erzeugern eingesetzt. Diese Hennen sind auf eine Legeleistung von bis zu 330 Eiern/Jahr gezüchtet – beim Ursprungshuhn, von dem die derzeitig gehaltenen Rassen abstammen, waren es 20 Eier. Die Tötung erfolgt meist nach einer Legeperiode, in einem Alter von nur etwas über einem Jahr. Häufige schmerzhafte Erkrankungen sind Salpingitis (Eileiterentzündung), Vorfall der Kloake, Bauchfellentzündung, Osteoporose mit ausgeprägten Gangstörungen und hoch schmerzhafte Brustbeinbrüche, oft sogar Mehrfachbrüche (E).
Der Koalitionsvertrag besagt, bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung zu schließen und das Tierschutzgesetz zu verbessern – unter anderem dadurch , „Qualzucht“ zu konkretisieren. Diese Änderungen (vgl. 13) sind notwendig, denn Qualzuchten sind bereits seit Jahrzehnten verboten – eigentlich. Aber jede*r, der die Bilder von beispielsweise Hühnern oder Puten aus industrieller Tierhaltung kennt oder weiß, wie schnellwachsende Masthybriden aussehen, sieht, dass das Tierschutzgesetz in der Praxis kaum eine Wirkung hat. Grundlegende Gutachten (12) sind veraltet oder betreffen hauptsächlich Heimtiere, und es gibt keine brauchbare Liste, die definiert, was bei welcher Tierart als Qualzucht-Merkmal gezählt werden muss. Erschwerend wirkt, wenn im Einzelfall bewiesen werden muss, dass Schmerzen, Leiden oder Schäden ursächlich und nachweislich auf die Zucht zurückzuführen sind – und nicht „Produktionskrankheiten“ oder Folgen der gängigen „Qualhaltung“ sind.
Quellen für die Begründung:
(C) Rösler, Beatrice (2016): Untersuchungen von konventionell gehaltenen Ross 308 Masthühnern in einer angereicherten Haltungsumwelt unter dem Aspekt der Tiergesundheit. Diss. Univ. München. https://edoc.ub.uni-muenchen.de/19995/1/Roesler_Beatrice.pdf
(D) Knowles TG, Kestin SC, Haslam SM, Brown SN, Green LE, Butterworth A, et al. (2008): Leg Disorders in Broiler Chickens: Prevalence, Risk Factors and Prevention. PLoS ONE 3(2): e1545. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0001545
(E) Dänische Studie zu Legehennen „Painful fractures: Large eggs push small hens to the breaking point“ (2021): https://healthsciences.ku.dk/newsfaculty-news/2021/09/painful-fractures-large-eggs-push-small-hens-to-the-breaking-point/
PS: Dieser Antrag wurde bereits bei der LDK im Dezember 2023 gestellt, musste aber zuück gezogen werden da wir ihn beim Termin Fortsetzungstagung nicht einbringen konnten.