Änderungen von SÄA-4 zu SÄA-4
Ursprüngliche Version: | SÄA-4 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 20:26 |
Neue Version: | SÄA-4 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 06.05.2024, 11:27 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 8 bis 9:
„(4) Der Landesausschuss tagt mindestens drei malviermal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens drei Wochen einzuladen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die
Von Zeile 22 bis 25:
Grünen Jugend Berlin und die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben. Antragsberechtigt sind zudem mindestens zehnfünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens fünfdrei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. Änderungsanträge zu Anträgen können von mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter