Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.02.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 20:26 |
SÄA-4: Landesausschuss – Turnus und Fristen
Antragstext
1. § 17 wird wie folgt geändert:
a) § 17 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Der Landesausschuss beschließt über die politischen Angelegenheiten und die Grundsätze
für laufende Entscheidungen, insbesondere zur Umsetzung der Beschlüsse der
Landesmitgliederversammlung und der Landesdelegiertenkonferenz. Er kann Berichte des
Landesfinanzrates anfordern.“
b) § 17 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Der Landesausschuss tagt mindestens drei mal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand
mit einer Frist von mindestens drei Wochen einzuladen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die
Frist durch Beschluss des Landesvorstands verkürzt werden. Seine Sitzungen sind öffentlich.
Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. Maßgeblich ist die Zahl der ausgegebenen Stimmkarten. Der Landesausschuss gibt
sich eine Geschäftsordnung. Diese bleibt auch für die folgenden Landesausschüsse in Kraft,
sofern sie nicht zu Beginn eines Landesausschusses geändert wird.“
c) Nach §17 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 eingefügt:
„(6)Anträge müssen zwei Wochen vor dem Landesausschuss und Änderungsanträge sieben Tage vor
dem Landesausschuss vorliegen. Sie werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen
Vereinigungen und Delegierten frühestmöglich zugänglich gemacht. Über die Behandlung nicht
fristgerecht gestellter Anträge und Änderungsanträge entscheidet der Landesausschuss.
Antragsberechtigt sind Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, die Kleiko, der
Landesvorstand sowie der Landesvorstand, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der
Grünen Jugend Berlin und die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben. Antragsberechtigt
sind zudem mindestens zehn Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter
mindestens fünf Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. Änderungsanträge zu
Anträgen können von mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter
mindestens drei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist.“
Begründung
Viele Gremien und Mitglieder beteiligen sich mit Anträgen und Änderungsanträgen auch bei den Landesausschüssen. Um es den Delegierten und der Antragskommission zu ermöglichen sich ausreichend intensiv mit den Anträgen auseinanderzusetzen und qualifizierte Änderungsanträge zu stellen und anschließende Verhandlungen zu führen, ist es notwendig Fristen einzuführen und Quoren zur Antragstellung moderat zu erhöhen. Diese moderate Anpassung stellt gleichzeitig sicher, dass wir unseren basisdemokratischen Kern erhalten.
Durch die Reduzierung der Anzahl der LAe verschlanken wir unsere Strukturen, entlasten unsere vor allem ehrenamtlichen Mitglieder und schärfen gleichzeitig das Profil des LAs, der durch weniger Termine eine wichtigere Bedeutung bekommt.
Die Konferenz der kleinen Kreisverbände (Kleiko) berät zu Sachthemen, die kleine Kreisverbände in besonderer Weise betreffen und erhält in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit diese Sachthemen in Form von Anträgen zur Beschlussfassung in die Organe des Landesverbandes – somit auch in den Landesausschuss - zu tragen.
Der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin soll antragsberechtigt werden, um die Beteiligung der Grünen Jugend Berlin an unserer parteiprogrammatischen Arbeit weiterhin sicherzustellen. Das antragsberechtigte Aktiventreffen der GJB findet auf Landesebene aufgrund des Mitgliederwachstums nicht mehr regelmäßig statt. Dies nimmt der Grünen Jugend Berlin derzeit die realistische Möglichkeit, als Struktur Anträge beim LA zu stellen.
Unterstützer*innen des Änderungsantrages:
Die Mitglieder der Strukturkommission
ALT:
§ 17
(2) ¹Der Landesausschuss beschließt über die politischen Angelegenheiten und die Grundsätze für laufende Entscheidungen, insbesondere zur Umsetzung der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung und der Landesdelegiertenkonferenz. 2Er koordiniert den Informationsfluss zwischen den Bezirksgruppen, den Abteilungen, den Landesverbänden der innerparteilichen Vereinigungen, dem Landesvorstand und der Abgeordnetenhausfraktion. 3Er kann Berichte des Landesfinanzrates anfordern.
(3) [...]
(4) 1Der Landesausschuss tagt mindestens 6-mal im Kalenderjahr und ist vom Landesvorstand mit einer Frist von mindestens zehn Tagen einzuladen. 2Seine Sitzungen sind öffentlich. 3Er beschließt mit einfacher Mehrheit. 4Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 5Maßgeblich ist die Zahl der ausgegebenen Stimmkarten. 6Der Landesausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
(5) [...]
Änderungsanträge
- SÄA-4-008 (Daniel Lübbert (KV Berlin-Kreisfrei), Eingereicht)
- SÄA-4-008-2 (KV Friedrichshain-Kreuzberg (dort beschlossen am: 09.04.2024), Eingereicht)