Die SÄA-6-Begründung ist leider irreführend. Eine Verdoppelung und bei Wahlprogrammen sogar Vervierfachung der Mindest-Zahl antragstellender Mitglieder wäre nicht etwa eine „moderate“ sondern eine massive Erhöhung. Sie würde „unseren basisdemokra.schen Kern“ nicht bewahren, sondern gefährden.
SorgfälDge Arbeit der Antragskommission, faire und konstrukDve Verhandlungen und die Befähigung aller LDK-Delegierten, sich auf die Deba_en gut vorzubereiten und gut informiert abzusDmmen, sind der aussichtsreichste Weg zu den besten jeweils möglichen Beschlüssen. Aber das vom Landesvorstand dazu vorgeschlagene Mi_el ist leider völlig ungeeignet und wäre nicht nur nutzlos, sondern sogar schädlich. Wir wollen sta_ dessen die Satzung durch eine gut geeignete Regelung ergänzen. Denn:
1. Die verlangte Quorums-Verdoppelung und -Vervierfachung könnte zwar die Zahl der Personenanträge wirklich auf einen Bruchteil reduzieren. Aber dies beträfe nur die eine HälJe der Anträge, nämlich diejenigen, die Mitglieder gemeinschaJlich einbringen. Die Gremienanträge würden mindestens ebenso zahlreich wie jetzt gestellt werden und an Zahl noch deutlich zunehmen, wenn von dieser Hürde abgeschreckte Mitglieder in ihren KVen und LAGen darauf drängen würden, dass diese Gremien ihre Antragsprojekte übernehmen.
Es bliebe also dabei: „Die Mehrheit der Delegierten ist nicht in der Lage, alle Änderungsanträge im Vorfeld der BDK zu lesen, sich dazu eine Meinung zu bilden...“ - „die schiere Fülle der Anträge“ würde das auch in ZukunJ genauso unmöglich machen wie gegenwärDg. Nahezu alle LDK-Delegierten müssten sich genauso helfen wie jetzt, also erst einmal abwarten, welche Dutzende der vielen Hunderte von Änderungsanträgen tatsächlich zum LDK-Deba_enthema werden, weil es zu ihnen keine Einigung im Vorfeld gibt. Sie müssten daher auch in ZukunJ auf den Verfahrensvorschlag der Antragskommission warten und, sobald sie ihn sehen, schnell alle Änderungsanträge durchlesen, die dort mit „Abs.mmung“ gekennzeichnet werden. Es bliebe dabei, dass den Delegierten für die lesende Vorbereitung der Pro-Contra-Deba_en teilweise nur wenige Minuten zur Verfügung ständen. Die wohlinformierte Teilhabe zukünJiger Delegierter an den Entscheidungen wäre um nichts grösser, die Verfahrensmacht von Landesvorstand und Antragskommission um nichts geringer. Die Quorums-Vervielfachung ist daher offensichtlich nicht „delegiertenfreundlich“.
2. Die verlangte Quorums-Vervielfachung könnte ausserdem auch noch ganz erheblichen Schaden anrichten. Die Qualität unserer LDK-Beschlüsse und besonders der Wahlprogramme könnte erheblich sinken. Denn ein grosser Teil des AntragspotenDals könnte dabei auf der Strecke bleiben
Die meisten Mitglieder wären nämlich nicht mehr imstande, genügend Unterstützungen für Personenanträge zusammenzubekommen. Die Annahme, mit den Mitgliederzahlen steige proporDonal auch die Zahl der Unterstützungsbereiten, ist – leider! - vollkommen realitätsfern. Das wissen wohl alle, die sich schon mal selbst vor LDKen um die gegenwärDg vorgeschriebenen Mit-Antragstellenden bemüht hat, aus eigener Erfahrung.
GegenwärDg nehmen leider relaDv wenige Mitglieder an der programmaDschen Arbeit für die Landesebene so intensiv Anteil, dass sie auch Antragsvorschläge eines ihnen nicht persönlich bekannten Mitglieds ernsthaJ in Erwägung ziehen, sie unvoreingenommen prüfen und bei Gefallen ihren Namen darunter setzen. Um deren Aufmerksamkeit und ZusDmmung bewerben sich aber in der „heissen“ Sammelphase eine drei- und vor Programm-LDKs vierstellige Zahl von Antragsvorschlägen aus allen PoliDkfeldern.
Die Zahl von mindestens fünf Mitgliedern, davon mindestens drei Frauen ist also eine realisDsche und angemessene Grenze: wesentlich mehr wäre für die meisten Mitglieder (in den meisten SituaDonen) kaum erreichbar.
Nun aber verlangt der Landesvorstand zehn/fünf und für Wahlprogrammänderungsanträge zwanzig/zehn als Mindestbedingung. Käme diese Satzungsänderung durch, dann könnte die gemeinschaJlich-persönliche Antragsstellung weitgehend zum De-facto-Privileg von drei bis fünf Dutzend der prominentesten berliner Grünen werden. Die übrigen Mitglieder könnten durch mühsame und für die meisten vergebliche Anstrengungen davon abgeschreckt werden, selbst noch Anträge zu stellen.
Wir würden dann wirklich deutlich weniger Anträge und Änderungsanträge bekommen, aber keine besseren. Denn Gremienanträge können erfahrungsgemäß – z.T. aus gruppendynamischen Gründen - auch ganz erhebliche Mängel haben, besonders die längeren. Bestes Beispiel sind die Programmentwürfe des Landesvorstandes. Die Tausende an Änderungsanträgen auf Wahlprogramm-LDKs werden ja nicht aus Langeweile und
Übermut gestellt, sondern deswegen, weil der Landesvorstand uns dann noch nicht ganz ferDge Kapitelentwürfe vorlegt, gewissermassen „Programmrohlinge“, deren sprachliche und gedankliche Defizite dringend nach Korrekturen und Ergänzungen rufen.
Dagegen überzeugen Anträge einzelner Mitglieder oJ durch besondere Qualitäten. Dies haben die LDK-Delegierten auch gern anerkannt und z.B. beimV-Ranking den V-Anträgen einzelner Mitglieder dieselben Chancen gegeben wie den V-Anträgen grösserer Gremien und sie oJ in einen LDK-Beschluss verwandelt. Es gibt keinen vernünJigen Grund, dies in ZukunJ verhindern zu wollen.
Das gilt ganz besonders für die gemeinsame Erarbeitung von Programmen. Da haben wir sehr viele Änderungsanträge, aber keineswegs zu viele.
Noch sind wir eine Programmpartei im vollen Sinne. Unsere ferDgen Wahlprogramme sind größtenteils gut durchdacht und meist auch hinreichend trennscharf formuliert. Mit ihnen in der Hand können wir z.B. bei Podiumsdiskussionen alle Konkurrierenden in die Ecke treiben und zwingen, Farbe zu bekennen. So wird unsere programmaDsche KraJ öffentlich erkennbar, wir werden für neue Mitglieder und neue Wähler*innen anziehend und bleiben es für die bereits vorhandenen. Wir sollen Programmpartei bleiben, denn darin liegt ein Haup_eil unserer Stärke. Es wäre ein ganz gravierender poliDscher Fehler, wollten wir diese Stärke leichtsinnig aufs Spiel setzen und die meisten Personenanträge an Quorums- Steilwänden zerschellen lassen.
Viel besser ist es, wenn auch in ZukunJ alle Mitglieder ihr persönlich-gemeinschaJliches Antragsrecht wirklich wahrnehmen können. Aus dieser Quelle speist sich die Qualität unserer Beschlüsse. Dieses Antragsrecht ist auch ein grossarDges Zeichen dafür, dass wir eine GemeinschaJ mündiger Mitglieder sind. Jedem Mitglied wird damit gesagt: "Bei uns wirst Du wahrgenommen und ernst genommen. Wenn Du mit Namen und Gesicht für Deinen Vorschlag einstehst, dann schenkt die LDK Dir auch Gehör. Du bist Mitgestalter*in des gemeinsamen Willens".
3. An Stelle einer nutzlosen und schädlichen Quorums-Verdoppelung und -Vervierfachung beantragen wir hier eine ebenso wirksame wie gut verträgliche Regelung: nämlich eine KombinaDon von rechtzeiDger Veröffentlichung tendenziell aller Verfahrensvorschläge einerseits und andererseits einer ausdrücklichen Aufforderung an alle Antragstellenden, ihre Anträge immer so gut zu begründen, dass Delegierte und andere Mitglieder sich im voraus ein genaues Bild vom poliDschen Gehalt dieser Anträge machen können.
Werden beide Forderungen in die Satzung aufgenommen, dann können sich die Delegierten vor der LDK auf diejenigen Anträge und Änderungsanträge konzentrieren, über die sie hinterher auch tatsächlich eine Entscheidung zu treffen haben. Sie können ihren ersten Eindruck mit ihren Basisgruppen und anderen Grünen diskuDeren. In aller Ruhe, mit dem Austausch von Argumenten und Gegenargumenten und bei Bedarf mit kurzen Recherchen. Auch kurzfrisDge Stellungnahmen der BundesarbeitsgemeinschaJen zu den für sie wichDgen Kontroversen können für die Delegierten zur wertvollen Entscheidungshilfe werden.
Dafür reicht die Zeit von (mindestens) einer Woche zwischen der Veröffentlichung dieser Verfahrensvorschläge und dem Beginn der LDK aus. Die Delegierten sind daher viel besser
vorbereitet auf alles, was dann auf der LDK selbst zugunsten der kontroversen Anträge und Änderungsanträge gesagt wird und auch auf mögliche Einwände. Sie können den Deba_en viel leichter folgen und sich am Ende viel fundierter zu den Streinragen entscheiden.
Sobald Delegierte bei kontroversen Entscheidungen ordentliche Antragsbegründungen angemessen honorieren, werden sich die meisten Antragstellenden um seriös argumenDerende und Behauptungen belegende Antragsbegründungen bemühen. Bei ihrer Arbeit an den Antragsbegründungen werden Antragstellende auch ihre Antragstexte selbst überprüfen und ggf. verbessern.
Solche aussagekräJigen und mit schnell nachprüparen Belegen versehenen Begründungen werden dann auch die prüfende Arbeit der Antragskommission wesentlich erleichtern und ihr oJ auch beim Formulieren von Antragsmodifizierungen helfen.
Auch wir wollen, dass die Antragskommission alle Anträge sorgfälDg prüJ und mit den Antragstellenden rechtzeiDg ein konstrukDves Gespräch sucht.Gute Verhandlungen zu tendenziell allen eingebrachten Anträgen werden damit ohne weiteres möglich und fast alle Verhandlungsergebnisse können zwei Wochen, spätestens eine vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz (bzw. Landesmitgliederversammlung) vorliegen und online gestellt werden.