Diese Satzungsänderung beabsichtigt Rechtssicherheit. Nach dem Bundes- und dem Landeswahlgesetz dürfen nur Personen über die Listenaufstellung entscheiden, die selbst aktiv wahlberechtigt sind und in Berlin leben. Auf die Zuordnung zu einer Bezirksgruppe kommt es dabei nicht an, das jeweilige Wahlgebiet umfasst das ganze Land Berlin.
Die hier vorgeschlagene Satzungsänderung erreicht den Zweck der Rechtssicherheit, wie ursprünglich vorgeschlagen. Die Abteilungen/LAGen sowie die innerparteilichen Vereinigungen sind weiterhin mit eigenen Delegierten, wie auch bei jeder anderen LDK, an dem Beschluss über die Landesliste beteiligt. Dies entspricht der Historie und der DNA unserer Partei.