Dieser Änderungsantrag erkennt an, dass es eine Satzungsanpassung braucht, um die rechtssichere Aufstellung von Wahllisten zukünftig zu gewährleisten. Um der Partei die nötige Zeit für eine gründliche Prüfung der weitreichenden Auswirkungen zu geben, schlagen wir vor, die Wirksamkeit zunächst bis zum Jahresende einzugrenzen.
Bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz am 30.11.2024 können die verschiedenen Möglichkeiten dann rechtlich überprüft, politisch debattiert und dauerhaft festgeschrieben werden. Sollten keine politisch, satzungsgemäß oder wahlrechtlich bedingten Änderungen an der Landesdelegiertenkonferenz, der Landesmitgliederversammlung oder der Wahlversammlung nötig werden, kann § 17 (6) zum 01.01.2025 wieder gestrichen werden.