Im Vorschlag des Landesvorstands findet sich auch eine Änderung, wer die Delegierten wählen kann und wer gewählt werden kann. Für die Wahl der Delegierten der Wahlversammlung müssen neben den Mitgliedern des Kreisverbands auch jene Mitglieder eingeladen werden, die im Bezirk wohnen, ihr Stimmrecht jedoch woanders ausüben. Hingegen sollte das passive Wahlrecht, also wer gewählt werden kann, nicht unnötig eingeschränkt werden.
Satzungsänderungsantrag: | Wahlversammlung |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 13.04.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | zurückgezogen |
Eingereicht: | 25.04.2024, 22:41 |