Für die Wahl der Delegierten der Wahlversammlung müssen neben den Mitgliedern des Kreisverbands auch jene Mitglieder eingeladen werden, die im Bezirk wohnen, ihr Stimmrecht jedoch woanders ausüben. Bei großen Kreisverbänden mit vielen Mitgliedern und Delegierten führt dies sowohl in der Vorbereitung als auch im Wahlverfahren schnell zu einem großen Mehraufwand und kann zur Folge haben, dass eine gemeinsame Wahl der Delegierten für die Wahlversammlung und zur Landesdelegiertenkonferenz nicht in einer gemeinsamen Sitzung stattfinden kann. Es sollte in der Satzung deshalb die Möglichkeit geben, die Wahlen auf verschiedene Sitzungen aufzuteilen.
Satzungsänderungsantrag: | Wahlversammlung |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 13.04.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.04.2024, 22:45 |