Wir sollten in Sachen Verfassungsschutz klar und verständlich, kurz und ohne auszuweichen sagen können, was wir wollen, welches Ziel wir haben, auch wenn es nicht von heute auf morgen zu realisieren ist. Ein kompromißhafter Prüfauftrag ins Blaue ist keine hinreichende politische Botschaft.Wenn wir als Oppositionspartei wirksam und regierungsfähige Alternative sein wollen, reichen auch punktuelle Änderungsvorschläge, mit denen der schwarz-rote Senat in Teilen ohnehin kommen wird und die es zu ergänzen und verbessern gilt, alleine nicht aus. Wir müssen zudem in der Sache konsistent und politisch mit einer Stimme kommunizieren, sonst werden wir zerlegt. Deshalb – und weil es sich um einen Leitantrag handelt – soll dieser Änderungsantrag bei allem Respekt vor dem Engagement der Autor:innen und Unterstützer:innen zugleich den Änderungantrag L-1-189 und - unter Aufgreifen von Kernelementen daraus - den Antrag V-25 (siehe mein ÄA dort) ersetzen.
Im Sinne der Einheit der grünen Partei lehnt sich der Änderungsantrag hinsichtlich des Ziels einer Verfassungsschutzstrukturreform an das Grüne Grundsatzprogramm 2021 an (dort Absatznummer 288), das Grüne Bundestagswahlprogramm 2019 (dort S.196) und den Antrag der grünen Bundestagsfraktion „Neustart des Verfassungsschutzes des Bundes“ auf BT-Drs 19/8700.
Im Übrigen siehe auch oben die Begründung zum Änderungsantrag zu den Zeilen 88 ff sowie hier: https://www.denkangebot.org/allgemein/ronen-steinke-ueber-den-verfassungsschutz-die-blindheit-auf-dem-rechten-auge/