Das Prinzip der wehrhaften Demokratie erschöpft sich nicht in der Möglichkeit, verfassungswidrige Parteien durch das BVerfG verbieten zu lassen. Vielmehr findet es seinen verfassungsrechtlichen Ausfluss in einer Vielzahl grundgesetzlicher Regelungen. Es sollte vermieden werden, das "scharfe Schwert" des Parteienverbots als alleinige Option darzustellen, Verfassungsfeinden entgegenzutreten. Dies würde den politischen Diskurs unsachgemäß auf dieses Mittel verengen.
Leitantrag: | Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen |
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Antragsteller*in: | Christopher Philipp (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2024, 23:37 |