Bereits das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot verbietet es, Menschen allein aufgrund der in Art. 3 GG genannten Merkmale zu kontrollieren. Ein einfachgesetzliches explizites Verbot wäre daher rein klarstellender Art. Dies sollte auch im Leitantrag zum Ausdruck gebracht werden, um deutlich zu machen, dass sog. "racial profiling" bereits nach geltender Rechtslage unzulässig ist.
Leitantrag: | Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen |
---|---|
Antragsteller*in: | Christopher Philipp (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 20.04.2024, 00:13 |