Die Zuständigkeit in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren ist breit gestreut und für jedes Ressort einzeln geregelt. Das kann zu einer Zersplitterung der Bewertung von Dienstvergehen, insbesondere in Hinblick auf die beamtenrechtliche Treuepflicht führen. Eine zentrale Behörde zur Durchführung von Diszplinarverfahren soll diesbezüglich Einheitlichkeit schaffen und Expertise bündeln.
Leitantrag: | Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.04.2024, 00:29 |