Im Grundgesetz und in fast allen Landesverfassungen findet sich mit der Richteranklage ein weiteres Instrument der wehrhaften Demokratie, das bislang ungenutzt blieb. Dabei hat sich in der Diskussion um AfD-Mitglied und Richter Jens Maier gezeigt, dass es auf einfachgesetzlicher Ebene Nachschärfungen bedarf, um der ursprünglichen Intention hinreichende Geltung zu verschaffen. Das gilt insbesondere hinsichtlich des § 58 Abs. 2 BVerfGG, der suggeriert, dass Anknüpfungspunkt eine konkrete Tat sein müsse, wohingegen die Mütter und Väter des Grundgesetzes in ihren Beratungen die menschliche Eignung für das Richteramt in den Fokus gerückt haben. Mehr als es die einfachgesetzlichen Vorschriften erkennen lassen, steht die Person selbst und ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Zentrum dieses Instrumentes.
Leitantrag: | Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.04.2024, 00:31 |