Antrag: | Anlage zur Satzung - Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt |
---|---|
Antragsteller*in: | Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 08.04.2024, 13:14 |
A-2-034: Anlage zur Satzung - Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 33 bis 36:
(3) Die Beschwerdekommission besteht aus drei für zwei Jahre vom Landesausschuss gewählten Mitgliedern. Auf Wunsch der Betroffenen werden sie nur von Frauenbestimmten Mitgliedern der Beschwerdekommission beraten. Wählbar sind nur Parteimitglieder, die nicht dem Landesvorstand der Partei angehören und nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband stehen. Sollte ein Mitglied der Beschwerdekommission in den Landesvorstand gewählt werden oder in ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband eintreten, so scheidet es aus der Beschwerdekommission aus. Der frei gewordene Platz ist spätestens beim auf das Ausscheiden folgenden Landesausschuss nachzuwählen.
Antragstext
Von Zeile 33 bis 36:
(3) Die Beschwerdekommission besteht aus drei für zwei Jahre vom Landesausschuss gewählten Mitgliedern. Auf Wunsch der Betroffenen werden sie nur von Frauenbestimmten Mitgliedern der Beschwerdekommission beraten. Wählbar sind nur Parteimitglieder, die nicht dem Landesvorstand der Partei angehören und nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband stehen. Sollte ein Mitglied der Beschwerdekommission in den Landesvorstand gewählt werden oder in ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband eintreten, so scheidet es unverzüglich aus der Beschwerdekommission aus. Der frei gewordene Platz ist unverzüglich – spätestens beim auf das Ausscheiden folgenden Landesausschuss – nachzuwählen.
Unterstützer*innen
- Jens Weinandt (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Mirjam Michel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Jan Schmid (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Sarah Jermutus (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Alina Zimmermann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Hanne Heid (KV Berlin-Pankow)
- Monika Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Anne Kammermeier (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
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Von Zeile 33 bis 36:
(3) Die Beschwerdekommission besteht aus drei für zwei Jahre vom Landesausschuss gewählten Mitgliedern. Auf Wunsch der Betroffenen werden sie nur von Frauenbestimmten Mitgliedern der Beschwerdekommission beraten. Wählbar sind nur Parteimitglieder, die nicht dem Landesvorstand der Partei angehören und nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband stehen. Sollte ein Mitglied der Beschwerdekommission in den Landesvorstand gewählt werden oder in ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband eintreten, so scheidet es aus der Beschwerdekommission aus. Der frei gewordene Platz ist spätestens beim auf das Ausscheiden folgenden Landesausschuss nachzuwählen.
Antragstext
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(3) Die Beschwerdekommission besteht aus drei für zwei Jahre vom Landesausschuss gewählten Mitgliedern. Auf Wunsch der Betroffenen werden sie nur von Frauenbestimmten Mitgliedern der Beschwerdekommission beraten. Wählbar sind nur Parteimitglieder, die nicht dem Landesvorstand der Partei angehören und nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband stehen. Sollte ein Mitglied der Beschwerdekommission in den Landesvorstand gewählt werden oder in ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband eintreten, so scheidet es unverzüglich aus der Beschwerdekommission aus. Der frei gewordene Platz ist unverzüglich – spätestens beim auf das Ausscheiden folgenden Landesausschuss – nachzuwählen.
Unterstützer*innen
- Jens Weinandt (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Mirjam Michel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Jan Schmid (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Sarah Jermutus (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Alina Zimmermann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Hanne Heid (KV Berlin-Pankow)
- Monika Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Anne Kammermeier (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
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(3) Die Beschwerdekommission besteht aus drei für zwei Jahre vom Landesausschuss gewählten Mitgliedern. Auf Wunsch der Betroffenen werden sie nur von Frauenbestimmten Mitgliedern der Beschwerdekommission beraten. Wählbar sind nur Parteimitglieder, die nicht dem Landesvorstand der Partei angehören und nicht in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband stehen. Sollte ein Mitglied der Beschwerdekommission in den Landesvorstand gewählt werden oder in ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zum Landesverband eintreten, so scheidet es unverzüglich aus der Beschwerdekommission aus. Der frei gewordene Platz ist unverzüglich – spätestens beim auf das Ausscheiden folgenden Landesausschuss – nachzuwählen.
Unterstützer*innen
- Jens Weinandt (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Mirjam Michel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Jan Schmid (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Sarah Jermutus (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Alina Zimmermann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Hanne Heid (KV Berlin-Pankow)
- Monika Herrmann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Anne Kammermeier (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)