Die Anpassung der Satzungsanlage zur Beschwerdekommission ist sinnvoll. Allerdings sollte die Zusammensetzung der Kommission angepasst werden und Best-Practices aus Behörden, Unternehmen und anderen Parteien entsprechen. Gerade in innerparteilichen Strukturen ist es aufgrund persönlicher Abhängigkeiten, Interessen und Verflechtungen oft problematisch, wenn Berufspolitiker:innen Teil der Schieds- und Schlichtungsorganen sind. Vergleiche hierzu auch den Beschluss des Landesvorstands von DIE LINKE. Berlin vom 4. Mai 2022 (Beschluss 8-048/22).
Der Kreisverband Mitte hat deshalb einen Änderungsantrag beschlossen, damit neben Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitenden auch Abgeordnete und Regierungsmitglieder nicht für die Beschwerdekommission wählbar sind.