Der Umgang mit Personen, die sexualisierte Übergriffe erfahren oder beobachtet haben, erfordert ein hohes Maß an Sensibilität, entsprechende Schuldungen sowie eine professionelle Haltung, um zu verhindern, dass meldende Personen bei der Hinwendung an eine Unterstützungsstelle retraumatisiert werden. Weiterhin müssen auch die Personen, denen entsprechendes Verhalten geschildert wird die Möglichkeit erhalten, beim Umgang mit den Schilderungen unterstützt zu werden.
Antrag: | Anlage zur Satzung - Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt |
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Antragsteller*in: | Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2024, 12:25 |