Die Meldung von Vorfällen ist für die Betroffenen sowohl in der allgemeinen Öffentlichkeit als auch innerhalb sonstiger Strukturen wie Vereinen, Universitäten, Arbeitsplätzen – und auch Parteien – zu oft mit negativen Konsequenzen verbunden. Ihre Integrität und Glaubwürdigkeit werden nicht selten in Abrede gestellt, sie werden eingeschüchtert und bisweilen bedroht, sodass es nachvollziehbar ist, Beschwerden anonym abgeben zu wollen.
Der Landesvorstand hat sicherzustellen, dass eine entsprechende anonyme Meldung möglich ist. Um trotz Anonymität einen Informationsaustausch zwischen der Beschwerdekommission und den Betroffenen zu ermöglichen, kann ein entsprechendes Anonymes Postfach mit individuellem Zugangscode bereitgestellt werden.
Antrag: | Anlage zur Satzung - Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt |
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Antragsteller*in: | Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2024, 12:53 |