Es ist wichtig, dass aus der Arbeit der Beschwerdekommission auch Erkenntnisse für notwendige Veränderungen im Sinne einer effektiven Prävention und der Verbesserung von Beschwerdeprozessen abgeleitet werden.
Auch ist zu überprüfen, ob sich die hier getroffene Entscheidung zu einer innerparteilichen Verankerung der Beschwerdekommission in der Praxis als wirksam aus Sicht von Betroffenen und potenziell Betroffenen erweist.
Antrag: | Anlage zur Satzung - Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt |
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Antragsteller*in: | Jenny Laube (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 19.04.2024, 13:21 |