Antrag: | Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen! |
---|---|
Antragsteller*in: | Laura Neugebauer (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.04.2024, 21:47 |
V-33-055: Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen!
Antragstext
Von Zeile 55 bis 57 löschen:
Die Anzahl der Vorfälle an Berliner Hochschule ist besorgniserregend. Auch im Gespräch mit jüdischen Studierenden zeigt sich: Sie ist weit höher als das, was medial berichtet wird. Eine Abnahme der Eskalation ist leider nicht absehbar.
Der 7. Oktober veränderte die Lebensrealität von Jüdinnen*Juden weltweit unwiderruflich.
Zwar war Antisemitismus in der Gesellschaft und an Hochschulen schon vorher präsent, doch
das Ausmaß, in dem er seit Anfang Oktober aufgeflammt ist und öffentlich wurde, ist
erschütternd. Insbesondere nach dem brutalen Angriff auf den jüdischen FU-Studenten Lahav
Shapira ist das Ausmaß des Antisemitismus an deutschen Universitäten landesweit bekannt
geworden. Für jüdische Studierende hat es das aber nicht gebraucht, um den Ernst der Lage zu
sehen. Jüdische Studierende haben sich noch im Oktober Urlaubssemester genommen und viele
jüdische Menschen haben sich nicht mehr an die Universitäten getraut, weil bereits in der
ersten Woche klar wurde, wie fatal die Situation an Hochschulen ist und sein wird, lange
bevor die militärische operation der IDF begann. Eins ist klar: Der schwellende
Antisemitismus wurde mit dem Pogromm an Juden*Jüdinnen und Israelis am 7. Oktober
entfesselt.
Nach dem schrecklichen Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober kam es an vielen
deutschen Hochschulen zu antiisraelischen bzw. zu in Form und Wesen klar antisemitischen
Vorfällen. Diese begannen bereits am 7. Oktober, lange bevor Israel sein Recht auf
Selbstverteidigung gegen den Terror der Hamas wahrnahm. Die humanitäre Situation in Gaza ist
unsagbar und 134 Geiseln sind immer noch in unmenschlichen Verhältnissen gefangen gehalten.
Wichtig ist aber, dass dies eine außenpolitische Situation ist. Parallel dazu haben wir
innenpolitische Probleme, die zwar durch den 7. Oktober angestoßen wurden aber eine ganz
eigene Dynamik entwickelt haben und die unser politisches Handeln verlangen.
Jüdische Studierende und Mitarbeitende geben sich, wenn sie sich auf dem Campus bewegen, oft
nicht als Jüdinnen*Juden bzw. als israelische Staatsbürger*innen zu erkennen, da sie sich
bedroht fühlen und es sind. Dies begleitet den Hochschulalltag seit Monaten und nimmt bloß
zu. Drohungen, das Anbringen von antisemitischen Plakaten oder Graffiti, Gewaltakte sowie
öffentliche Unterstützung für den Terrorismus der Hamas sind inakzeptabel und dürfen niemals
toleriert werden. Hochschulen sollen Zentren demokratischer Kultur, Orte des Dialogs und
Stätten der Vielfalt sein. Sie müssen gewaltfreie und rationale Diskursräume bieten. Es darf
keinerlei Gewalt, sei es verbal oder physisch, geduldet werden, keine Form der
Diskriminierung, das bedeutet: Keinen Antisemitismus und keine Form der Ausgrenzung – auch
nicht gegen Studierende und Mitarbeiter*innen palästinensischer Herkunft.
Das Miteinander an Hochschulen, auf und neben dem Campus beruht auf gegenseitigem Respekt,
der Einhaltung wissenschaftlicher Grundsätze, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
und der Gesetze. Die momentane Tendenz von Hochschulen, die Freiheit der Lehre mit einer
gebotenen Neutralität, im Sinne eines „Sich-raus-Haltens“ zu begegnen, ist
besorgniserregend. Neutralität ist nie Selbstzweck und bedarf eines guten Grundes. Wenn
jüdische Studierende sich nicht an den Campus trauen, in den Bibliotheken Angst haben und um
ihre Sicherheit fürchten müssen - dann kann es nicht sein, dass man sich raus hält. Dann ist
neutral sein unmöglich da die Entscheidung sich rauszuhalten bereits ein im Stich lassen
jüdischer Studierender ist. Demokratie heißt vor allem auch Minderheitenschutz. Insbesondere
wir Bündinsgrüne stehen dafür ein, dass Demokratie nicht zum Übertönen einer lauten Menge
über eine schutzbedürftige kleinere Gruppe verkommt.
Der Beschluss der Kulutusministerkonferenz (KMK) gegen Antisemitismus und
Israelfeindlichkeit vom7. Oktober ist begrüßenswert aber zeigt gleichzeitig, dass ein Top-
Down Ansatz nicht reicht. Nur weil die KMK sich gegen Antisemitismus ausspricht, kommt dies
leider nicht in der breiten Gesellschaft an, wo das Problem liegt. Es braucht politisches
Handeln aller politischen Ebenen, um gesellschaftliche Strukturen umzukrempeln und akuten
Situationen zu begegnen.
Es wurde klar, was jüdische Akteur*innen schon lange anmahnten: Es fehlt ein Verständniss
von Antisemitismus und ein Bewusstsein für aktuelles jüdisches Leben. In ganz Deutschland
gab es im Winter 2023 bloß 3. Beauftragte gegen Antisemitismus an Hochschulen. Und es wurde
ersichtlich, dass Antidiskriminierungsbeauftragte hier die Situation alleine nicht
bewältigen konnten. Antisemitismus ist dezidiert nicht bloß eine Unterform von Rassismus. Es
hätte langfristig Prävention gebraucht und braucht sie immer noch. Zugleich sind wir nun in
einer Krise, in der es auch kurzfristige reaktive Schritte braucht.
Die Anzahl der Vorfälle an Berliner Hochschule ist besorgniserregend. Auch im Gespräch mit
jüdischen Studierenden zeigt sich: Sie ist weit höher als das, was medial berichtet wird.
Eine Abnahme der Eskalation ist leider nicht absehbar.
Deshalb fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin den Berliner Senat auf, folgende Maßnahmen zum
Schutz jüdischen Lebens, insbesondere an Hochschulen, schnellstmöglich zu leisten:
Das Einrichten einer Enquet-Kommission, um aktuelle antisemitische Missstände an
Berliner Hochschulen und der Stadtgesellschaft ausgiebig zu untersuchen und in einem
zweiten Schritt festzustellen, welche Handlungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um
ein sicheres Studieren und Leben für alle zu gewährleisten. Eine solche Kommission
muss neben den politischen Vertretungen auch akademisch-jüdische Organisationen,
mindestens Expert*innen des Feldes Antisemitismus in Bildungsstätten sowie die
demokratischen Vertretungen, insbesondere von jungen Jüdinne*Juden in Deutschland,
einbeziehen und beachten.
Der Senat stellt sicher, dass die Finanzierung von drei Feldern die zwar verschränkt,
aber niemals als eins gedacht werden müssen, langfristig finanziell durch einen
stetigen Aufwuchs des entsprechenden Ansatzes im Haushalt abgesichert sind:
1. Die Finanzierungen für Projekte die jüdische Gegenwart beleuchten, Fördern und
nahbar machen. 2. Die Finanzierungen für Projekte die Antisemitismus behandeln als
Problem der Gegenwart mit historischen sowie gegenwärtigen Ursachen und Wirkungen. 3.
Die Finanzierung für eine Erinnerungskultur, die „Erinnern heißt Handeln“ in den
Vordergrund stellt. Das bedeutet ein Fokus auf historische Verantwortung,
Täter*innenschaft, die Abwesenheit jüdischen Lebens von damals und die Besonderheiten
der heutigen jüdischen Community setzt.
Entsprechende Bundes- und EU-Fördermittel zur langfristigen finanziellen Unterstützung
sind zu prüfen und ggf. mit einzubeziehen.
Bildungsprozesse, schulische- und außerschulische Bildung zu den drei oben genannten
Feldern sind neben der gesicherten haushalterischen Fortschreibung in der Erweiterung
der zivilgesellschaftlichen Projekte zu fördern. Rahmenlehrpläne der Berliner Schulen
sind nach Möglichkeit um den Gedanken der Gegenwart und der Funktionsweise von
Antisemitismus im hier und jetzt zu erweitern.
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima
ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer
Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden
Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in
Europa ist dies wichtig. Sie ist mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für
Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
Der Senat wird aufgefordert, in seiner politischen Ausgestaltung dafür Sorge zu
tragen, dass ein Ausspielen von Minderheitengruppen gegeneinander nicht salonfähig
wird. Dafür bedarf es ein Anerkennen von Antisemitismus aus allen Lebensbereichen:
Egal welche politische Ausrichtung ein Mensch in Berlin hat Antisemitismus ist eine
tatsächliche Gefahr die aus allen politischen Denkrichtungen, aus allen
Weltanschauungen von Menschen ausgeht. Antisemitismus ist leider eben nicht bloß ein
Problem des rechten Spektrums. Deshalb wird der Senat aufgefordert, die Finanzierung
und Umsetzung von Forschungsprojekten zur Ermittlung, belastbarer, valider Empirie,
wie Statistiken, zu antisemitischen Tendenzen der Gesellschaft zu erheben. Ein
faktenbasierter Diskurs muss gefördert werden.
Die Prüfung der Möglichkeit einer Kolanzregelung für Studierende, die durch die
Situation, die seit dem 7. Oktober herrscht, vom universitären Betrieb ausgegrenzt
wurden. Ebenfalls die Anregung bei den Universitätsleitungen hierzu. Studierende haben
Verzögerungen in ihrem Studium, die ggf. durch Zusatzsemester ausgeglichen werden
müssen.
Der Senat ist aufgefordert, zusammen mit den Hochschulen und in Kooperation mit
relevanten Gremien die Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit Krisen im
Hochschulbetrieb zu erarbeiten. Insbesondere Hilfs- und Meldestrukturen sind zu
bedenken. Zusätzlich muss ein aktives Bekanntmachen geschaffener Strukturen mit ihnen
einhergehen.
Das Land Berlin bekennt und verpflichtet sich, an der IHRA Definition festzuhalten und
diese im Zuge allen politischen Handelns beizubehalten und mitzudenken.
Unterstützer*innen
- Andrea Nakoinz (KV Berlin-Pankow)
- Anne König (KV Berlin-Kreisfrei)
- Vivian Schmitt (KV Berlin-Pankow)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Can Aru (KV Berlin-Pankow)
- Constanze Bickelmann (KV Berlin-Kreisfrei)
- Catrin Wahlen (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Cedrik Schamberger (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Sebastian Wormsbächer (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Martin Scheuch (KV Berlin-Kreisfrei)
- Theodor Urban Griffin (KV Berlin-Mitte)
- Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)
- Sophie Pickert (KV Berlin-Pankow)
- Michael Greiner (KV Berlin-Kreisfrei)
Fehler:Nur zugelassene Gruppen können Anträge unterstützen.
Von Zeile 55 bis 57 löschen:
Die Anzahl der Vorfälle an Berliner Hochschule ist besorgniserregend. Auch im Gespräch mit jüdischen Studierenden zeigt sich: Sie ist weit höher als das, was medial berichtet wird. Eine Abnahme der Eskalation ist leider nicht absehbar.
Der 7. Oktober veränderte die Lebensrealität von Jüdinnen*Juden weltweit unwiderruflich.
Zwar war Antisemitismus in der Gesellschaft und an Hochschulen schon vorher präsent, doch
das Ausmaß, in dem er seit Anfang Oktober aufgeflammt ist und öffentlich wurde, ist
erschütternd. Insbesondere nach dem brutalen Angriff auf den jüdischen FU-Studenten Lahav
Shapira ist das Ausmaß des Antisemitismus an deutschen Universitäten landesweit bekannt
geworden. Für jüdische Studierende hat es das aber nicht gebraucht, um den Ernst der Lage zu
sehen. Jüdische Studierende haben sich noch im Oktober Urlaubssemester genommen und viele
jüdische Menschen haben sich nicht mehr an die Universitäten getraut, weil bereits in der
ersten Woche klar wurde, wie fatal die Situation an Hochschulen ist und sein wird, lange
bevor die militärische operation der IDF begann. Eins ist klar: Der schwellende
Antisemitismus wurde mit dem Pogromm an Juden*Jüdinnen und Israelis am 7. Oktober
entfesselt.
Nach dem schrecklichen Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober kam es an vielen
deutschen Hochschulen zu antiisraelischen bzw. zu in Form und Wesen klar antisemitischen
Vorfällen. Diese begannen bereits am 7. Oktober, lange bevor Israel sein Recht auf
Selbstverteidigung gegen den Terror der Hamas wahrnahm. Die humanitäre Situation in Gaza ist
unsagbar und 134 Geiseln sind immer noch in unmenschlichen Verhältnissen gefangen gehalten.
Wichtig ist aber, dass dies eine außenpolitische Situation ist. Parallel dazu haben wir
innenpolitische Probleme, die zwar durch den 7. Oktober angestoßen wurden aber eine ganz
eigene Dynamik entwickelt haben und die unser politisches Handeln verlangen.
Jüdische Studierende und Mitarbeitende geben sich, wenn sie sich auf dem Campus bewegen, oft
nicht als Jüdinnen*Juden bzw. als israelische Staatsbürger*innen zu erkennen, da sie sich
bedroht fühlen und es sind. Dies begleitet den Hochschulalltag seit Monaten und nimmt bloß
zu. Drohungen, das Anbringen von antisemitischen Plakaten oder Graffiti, Gewaltakte sowie
öffentliche Unterstützung für den Terrorismus der Hamas sind inakzeptabel und dürfen niemals
toleriert werden. Hochschulen sollen Zentren demokratischer Kultur, Orte des Dialogs und
Stätten der Vielfalt sein. Sie müssen gewaltfreie und rationale Diskursräume bieten. Es darf
keinerlei Gewalt, sei es verbal oder physisch, geduldet werden, keine Form der
Diskriminierung, das bedeutet: Keinen Antisemitismus und keine Form der Ausgrenzung – auch
nicht gegen Studierende und Mitarbeiter*innen palästinensischer Herkunft.
Das Miteinander an Hochschulen, auf und neben dem Campus beruht auf gegenseitigem Respekt,
der Einhaltung wissenschaftlicher Grundsätze, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
und der Gesetze. Die momentane Tendenz von Hochschulen, die Freiheit der Lehre mit einer
gebotenen Neutralität, im Sinne eines „Sich-raus-Haltens“ zu begegnen, ist
besorgniserregend. Neutralität ist nie Selbstzweck und bedarf eines guten Grundes. Wenn
jüdische Studierende sich nicht an den Campus trauen, in den Bibliotheken Angst haben und um
ihre Sicherheit fürchten müssen - dann kann es nicht sein, dass man sich raus hält. Dann ist
neutral sein unmöglich da die Entscheidung sich rauszuhalten bereits ein im Stich lassen
jüdischer Studierender ist. Demokratie heißt vor allem auch Minderheitenschutz. Insbesondere
wir Bündinsgrüne stehen dafür ein, dass Demokratie nicht zum Übertönen einer lauten Menge
über eine schutzbedürftige kleinere Gruppe verkommt.
Der Beschluss der Kulutusministerkonferenz (KMK) gegen Antisemitismus und
Israelfeindlichkeit vom7. Oktober ist begrüßenswert aber zeigt gleichzeitig, dass ein Top-
Down Ansatz nicht reicht. Nur weil die KMK sich gegen Antisemitismus ausspricht, kommt dies
leider nicht in der breiten Gesellschaft an, wo das Problem liegt. Es braucht politisches
Handeln aller politischen Ebenen, um gesellschaftliche Strukturen umzukrempeln und akuten
Situationen zu begegnen.
Es wurde klar, was jüdische Akteur*innen schon lange anmahnten: Es fehlt ein Verständniss
von Antisemitismus und ein Bewusstsein für aktuelles jüdisches Leben. In ganz Deutschland
gab es im Winter 2023 bloß 3. Beauftragte gegen Antisemitismus an Hochschulen. Und es wurde
ersichtlich, dass Antidiskriminierungsbeauftragte hier die Situation alleine nicht
bewältigen konnten. Antisemitismus ist dezidiert nicht bloß eine Unterform von Rassismus. Es
hätte langfristig Prävention gebraucht und braucht sie immer noch. Zugleich sind wir nun in
einer Krise, in der es auch kurzfristige reaktive Schritte braucht.
Die Anzahl der Vorfälle an Berliner Hochschule ist besorgniserregend. Auch im Gespräch mit
jüdischen Studierenden zeigt sich: Sie ist weit höher als das, was medial berichtet wird.
Eine Abnahme der Eskalation ist leider nicht absehbar.
Deshalb fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin den Berliner Senat auf, folgende Maßnahmen zum
Schutz jüdischen Lebens, insbesondere an Hochschulen, schnellstmöglich zu leisten:
Das Einrichten einer Enquet-Kommission, um aktuelle antisemitische Missstände an
Berliner Hochschulen und der Stadtgesellschaft ausgiebig zu untersuchen und in einem
zweiten Schritt festzustellen, welche Handlungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um
ein sicheres Studieren und Leben für alle zu gewährleisten. Eine solche Kommission
muss neben den politischen Vertretungen auch akademisch-jüdische Organisationen,
mindestens Expert*innen des Feldes Antisemitismus in Bildungsstätten sowie die
demokratischen Vertretungen, insbesondere von jungen Jüdinne*Juden in Deutschland,
einbeziehen und beachten.
Der Senat stellt sicher, dass die Finanzierung von drei Feldern die zwar verschränkt,
aber niemals als eins gedacht werden müssen, langfristig finanziell durch einen
stetigen Aufwuchs des entsprechenden Ansatzes im Haushalt abgesichert sind:1. Die Finanzierungen für Projekte die jüdische Gegenwart beleuchten, Fördern und
nahbar machen. 2. Die Finanzierungen für Projekte die Antisemitismus behandeln als
Problem der Gegenwart mit historischen sowie gegenwärtigen Ursachen und Wirkungen. 3.
Die Finanzierung für eine Erinnerungskultur, die „Erinnern heißt Handeln“ in den
Vordergrund stellt. Das bedeutet ein Fokus auf historische Verantwortung,
Täter*innenschaft, die Abwesenheit jüdischen Lebens von damals und die Besonderheiten
der heutigen jüdischen Community setzt.Entsprechende Bundes- und EU-Fördermittel zur langfristigen finanziellen Unterstützung
sind zu prüfen und ggf. mit einzubeziehen.
Bildungsprozesse, schulische- und außerschulische Bildung zu den drei oben genannten
Feldern sind neben der gesicherten haushalterischen Fortschreibung in der Erweiterung
der zivilgesellschaftlichen Projekte zu fördern. Rahmenlehrpläne der Berliner Schulen
sind nach Möglichkeit um den Gedanken der Gegenwart und der Funktionsweise von
Antisemitismus im hier und jetzt zu erweitern.
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima
ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer
Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden
Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in
Europa ist dies wichtig. Sie ist mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für
Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
Der Senat wird aufgefordert, in seiner politischen Ausgestaltung dafür Sorge zu
tragen, dass ein Ausspielen von Minderheitengruppen gegeneinander nicht salonfähig
wird. Dafür bedarf es ein Anerkennen von Antisemitismus aus allen Lebensbereichen:
Egal welche politische Ausrichtung ein Mensch in Berlin hat Antisemitismus ist eine
tatsächliche Gefahr die aus allen politischen Denkrichtungen, aus allen
Weltanschauungen von Menschen ausgeht. Antisemitismus ist leider eben nicht bloß ein
Problem des rechten Spektrums. Deshalb wird der Senat aufgefordert, die Finanzierung
und Umsetzung von Forschungsprojekten zur Ermittlung, belastbarer, valider Empirie,
wie Statistiken, zu antisemitischen Tendenzen der Gesellschaft zu erheben. Ein
faktenbasierter Diskurs muss gefördert werden.
Die Prüfung der Möglichkeit einer Kolanzregelung für Studierende, die durch die
Situation, die seit dem 7. Oktober herrscht, vom universitären Betrieb ausgegrenzt
wurden. Ebenfalls die Anregung bei den Universitätsleitungen hierzu. Studierende haben
Verzögerungen in ihrem Studium, die ggf. durch Zusatzsemester ausgeglichen werden
müssen.
Der Senat ist aufgefordert, zusammen mit den Hochschulen und in Kooperation mit
relevanten Gremien die Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit Krisen im
Hochschulbetrieb zu erarbeiten. Insbesondere Hilfs- und Meldestrukturen sind zu
bedenken. Zusätzlich muss ein aktives Bekanntmachen geschaffener Strukturen mit ihnen
einhergehen.
Das Land Berlin bekennt und verpflichtet sich, an der IHRA Definition festzuhalten und
diese im Zuge allen politischen Handelns beizubehalten und mitzudenken.
Unterstützer*innen
- Andrea Nakoinz (KV Berlin-Pankow)
- Anne König (KV Berlin-Kreisfrei)
- Vivian Schmitt (KV Berlin-Pankow)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Can Aru (KV Berlin-Pankow)
- Constanze Bickelmann (KV Berlin-Kreisfrei)
- Catrin Wahlen (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
- Cedrik Schamberger (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Sebastian Wormsbächer (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Martin Scheuch (KV Berlin-Kreisfrei)
- Theodor Urban Griffin (KV Berlin-Mitte)
- Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)
- Sophie Pickert (KV Berlin-Pankow)
- Michael Greiner (KV Berlin-Kreisfrei)