Antrag: | Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen! |
---|---|
Antragsteller*in: | Laura Neugebauer (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.04.2024, 21:57 |
V-33-059: Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen!
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 59 bis 69:
- Eine klare Positionierung der Hochschulen gegen jede Form von Antisemitismus und zum Existenzrechts Israels.
- Eine klare Haltung gegen antisemitische Gruppen und Organisationen. Keine Toleranz und keine Räume für Organisationen, die Hass und Diskriminierung auf dem Campus verbreiten.
- Keine Unterstützung und Gelder für Veranstaltung, Organisationen oder Menschen, die die BDS-Kampagne aktiv unterstützen oder deren Ziele stärken.
- Eine Evaluation zu Antisemitismus an Hochschulen, mit der Einbeziehung aller Statusgruppen. Diese soll Grundlage sein für die Entwicklung von Konzepten gegen Antisemitismus, sowie Schutzraumkonzepte sein. Diese müssen auch präventiv wirken und mit einem freiheitlichen Wissenschaftssystem vereinbar sein. Insbesondere sind auch Hilfs- und Meldestrukturen zu bedenken. Diese Konzepte müssen niedrigschwellig zugänglich und allen Mitgliedern der Hochschule aktiv bekannt gemacht werden.
- Eine gesetzliche Verankerung von Antisemitismusbeauftragten oder analogen Funktionen mit dieser expliziten Zuständigkeit an allen Hochschulen, welche eng mit den Gremien der Selbstverwaltung und den Hochschulleitungen zusammenarbeiten. Sie müssen für ihre effiziente Arbeit mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden.
Das Einrichten einer Enquet-Kommission, um aktuelle antisemitische Missstände an Berliner Hochschulen und der Stadtgesellschaft ausgiebig zu untersuchen und in einem zweiten Schritt festzustellen, welche Handlungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um ein sicheres Studieren und Leben für alle zu gewährleisten. Eine solche Kommission muss neben den politischen Vertretungen auch akademisch-jüdische Organisationen, mindestens Expert*innen des Feldes Antisemitismus in Bildungsstätten sowie die demokratischen Vertretungen, insbesondere von jungen Jüdinne*Juden in Deutschland, einbeziehen und beachten.
- Das AGG muss effektiv umgesetzt werden, dazu gehören Schulungen und Sensibilisierungen der Beschäftigten, aber auch dass die AGG-Maßnahmen ihre Wirkungen entfalten können, auch bei verbeamteten Lehrpersonal. Neben Bildungsangeboten zählen hierzu auch konsequente Reaktionen von den Hochschulen selbst. Gleichzeitig müssen auch die AGG-Beschwerde- und Beratungsstellen im Umgang mit Antisemitismus weiter gebildet werden, so das sie ihre Rolle in der Beratung von Betroffenen und in der Prävention besser wahrnehmen können.
- Die Stärkung von psychotherapeutischen Angeboten an Hochschulen und den Ausbau der psychosozialen Beratung des Studierendenwerks. Diese sollen eng verzahnt werden mit den Beratungs- und Therapieangeboten außerhalb von Hochschulen, die einen Fokus auf die Bewältigung von Diskriminierung legen.
- Zugang zu Fortbildungsangeboten für alle Hochschulmitglieder, insbesondere aber für Menschen in Schlüsselpositionen, mit dem Fokus auf das Erkennen und den Umgang mit Antisemitismus, auch vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts.
Der Senat stellt sicherSicher zu stellen ist, dass die Finanzierung von drei Feldern die zwar verschränkt, aber niemals als eins gedacht werden müssen, langfristig finanziell durch einen
Von Zeile 85 bis 112:
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
- Für die kurzfristige Schutzwirkung für Betroffenen entfaltet Ordnungsrecht nur eine bedingte Wirkung es braucht viel mehr ein effektiv nutzbares Hausrecht, das auch konsequent genutzt wird. Ein Ordnungsrechtverfahren soll nur unter dem Aspekt der Verurteilung nach einer Gewalttat möglich sein, die die körperliche Unversehrtheit von anderen Mitgliedern der Hochschule gefährdet. Die Exmatrikulation kann nur die Ultima Ratio, nach einem Verfahren mit steigenden Eskalationsstufen sein, wenn auch eine weiter bestehende Gefährdung anderer Hochschulmitglieder besteht. Diese Beurteilung kann nur durch ein volldemokratisches Gremium erfolgen. Die Exmatrikulation darf nicht bundesweit unbegrenzt und nicht für alle Studiengänge Wirkung entfalten. Eine erneute Immatrikulation an einer anderen Hochschule kann als Maßnahme der Resozialisation dienen.
Der Senat wird aufgefordert, in seiner politischen Ausgestaltung dafür Sorge zu tragen, dass ein Ausspielen von Minderheitengruppen gegeneinander nicht salonfähig wird. Dafür bedarf es ein Anerkennen von Antisemitismus aus allen Lebensbereichen: Egal welche politische Ausrichtung ein Mensch in Berlin hat Antisemitismus ist eine tatsächliche Gefahr die aus allen politischen Denkrichtungen, aus allen Weltanschauungen von Menschen ausgeht. Antisemitismus ist leider eben nicht bloß ein Problem des rechten Spektrums. Deshalb wird der Senat aufgefordert, die Finanzierung und Umsetzung von Forschungsprojekten zur Ermittlung, belastbarer, valider Empirie, wie Statistiken, zu antisemitischen Tendenzen der Gesellschaft zu erheben. Ein faktenbasierter Diskurs muss gefördert werden.
- Nicht nur die Sicherheit von jüdischer Sichtbarkeit auf dem Campus ist zu gewährleisten, sondern auch religiöse Feiertage zu beachten und für Prüfungen und Urlaub entsprechende Regelungen zu schaffe.
Die Prüfung der Möglichkeit einer Kolanzregelung für Studierende, die durch die Situation, die seit dem 7. Oktober herrscht, vom universitären Betrieb ausgegrenzt wurden. Ebenfalls die Anregung bei den Universitätsleitungen hierzu. Studierende haben Verzögerungen in ihrem Studium, die ggf. durch Zusatzsemester ausgeglichen werden müssen.
Der Senat ist aufgefordert, zusammen mit den Hochschulen und in Kooperation mit relevanten Gremien die Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit Krisen im Hochschulbetrieb zu erarbeiten. Insbesondere Hilfs- und Meldestrukturen sind zu bedenken. Zusätzlich muss ein aktives Bekanntmachen geschaffener Strukturen mit ihnen einhergehen.
Das Land Berlin bekennt und verpflichtet sich, an der IHRA Definition festzuhalten und diese im Zuge allen politischen Handelns beizubehalten und mitzudenken.
Antragstext
Von Zeile 59 bis 69:
- Eine klare Positionierung der Hochschulen gegen jede Form von Antisemitismus und zum Existenzrechts Israels.
- Ein Verbot antisemitischer Gruppen und Organisationen auf dem Campus. Keine Toleranz gegenüber Organisationen die Hass und Diskriminierung stärken.
- Keine Unterstützung und Gelder für Veranstaltung, Organisationen oder Menschen, die die BDS-Kampagne aktiv unterstützen oder deren Ziele stärken.
- Eine Evaluation zu Antisemitismus an Hochschulen, mit der Einbeziehung aller Statusgruppen. Diese soll Grundlage sein für die Entwicklung von Konzepten gegen Antisemitismus, sowie Schutzraumkonzepte sein. Diese müssen auch präventiv wirken und mit einem freiheitlichen Wissenschaftssystem vereinbar sein. Insbesondere sind auch Hilfs- und Meldestrukturen zu bedenken. Diese Konzepte müssen niedrigschwellig zugänglich und allen Mitgliedern der Hochschule aktiv bekannt gemacht werden.
- Eine gesetzliche Verankerung von unabhängigen Antisemitismusbeauftragten an allen Hochschulen, welche eng mit den Gremien der Selbstverwaltung und den Hochschulleitungen zusammenarbeiten. Sie müssen für ihre effiziente Arbeit mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden.
Das Einrichten einer Enquet-Kommission, um aktuelle antisemitische Missstände an Berliner Hochschulen und der Stadtgesellschaft ausgiebig zu untersuchen und in einem zweiten Schritt festzustellen, welche Handlungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um ein sicheres Studieren und Leben für alle zu gewährleisten. Eine solche Kommission muss neben den politischen Vertretungen auch akademisch-jüdische Organisationen, mindestens Expert*innen des Feldes Antisemitismus in Bildungsstätten sowie die demokratischen Vertretungen, insbesondere von jungen Jüdinne*Juden in Deutschland, einbeziehen und beachten.
- Das AGG muss effektiv umgesetzt werden, dazu gehören Schulungen und Sensibilisierungen der Beschäftigten, aber auch das die AGG-Maßnahmen ihre Wirkungen entfalten können, auch bei verbeamteten Lehrpersonal. Neben Bildungsangeboten zählen hierzu auch konsequente Reaktionen von den Hochschulen selbst. Gleichzeitig müssen auch die AGG Beschwerde- und Beratungsstellen im Umgang mit Antisemitismus weite gebildet werden, so das sie ihre Rolle in der Beratung von Betroffen und in der Prävention besser wahrnehmen können.
- Die Stärkung von psychotherapeutischen Angeboten an Hochschulen und den Ausbau der psychosozialen Beratung des Studierendenwerks. Diese sollen eng Verzahnt werden mit den Beratungs- und Therapieangeboten außerhalb von Hochschulen, die eine Fokus auf die Bewältigung von Diskriminierung legen.
- Zugang zu Fortbildungsangeboten für alle Hochschulmitglieder, insbesondere aber für Menschen in Schlüsselpositionen, mit dem Fokus auf das Erkennen und den Umgang mit Antisemitismus, auch vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts.
Der Senat stellt sicher,Sicher zu stellen ist dass die Finanzierung von drei Feldern die zwar verschränkt, aber niemals als eins gedacht werden müssen, langfristig finanziell durch einen
Von Zeile 85 bis 112:
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
- Für die kurzfristige Schutzwirkung für Betroffenen entfaltet Ordnungsrecht nur eine Bedingte Wirkung es braucht viel mehr ein effektiv nutzbares Hausrecht, das auch konsequent genutzt wird. Ein Ordnungsrechtverfahren soll nur unter dem Aspekt der Verurteilung nach einer Gewalttat möglich sein, die die körperliche Unversehrtheit von anderen Mitgliedern der Hochschule gefährdet. Die Exmatrikulation kann nur die Ultima Ratio, nach einem Verfahren mit steigenden Eskalationsstufen sein, wenn auch eine weiter bestehende Gefährdung anderer Hochschulmitglieder besteht. Diese Beurteilung kann nur durch ein volldemokratisches Gremium erfolgen. Die Exmatrikulation darf nicht bundesweit unbegrenzt und nicht für alle Studiengänge Wirkung entfalten. Eine erneute Immatrikulation an einer anderen Hochschule kann als Maßnahme der Resozialisation dienen.
Der Senat wird aufgefordert, in seiner politischen Ausgestaltung dafür Sorge zu tragen, dass ein Ausspielen von Minderheitengruppen gegeneinander nicht salonfähig wird. Dafür bedarf es ein Anerkennen von Antisemitismus aus allen Lebensbereichen: Egal welche politische Ausrichtung ein Mensch in Berlin hat Antisemitismus ist eine tatsächliche Gefahr die aus allen politischen Denkrichtungen, aus allen Weltanschauungen von Menschen ausgeht. Antisemitismus ist leider eben nicht bloß ein Problem des rechten Spektrums. Deshalb wird der Senat aufgefordert, die Finanzierung und Umsetzung von Forschungsprojekten zur Ermittlung, belastbarer, valider Empirie, wie Statistiken, zu antisemitischen Tendenzen der Gesellschaft zu erheben. Ein faktenbasierter Diskurs muss gefördert werden.
- Nicht nur die Sicherheit von jüdischer Sichtbarkeit auf dem Campus ist zu gewährleisten, sondern auch religiöse Feiertage zu beachten und für Prüfungen und Urlaub entsprechende Regelungen zu schaffe.
Die Prüfung der Möglichkeit einer Kolanzregelung für Studierende, die durch die Situation, die seit dem 7. Oktober herrscht, vom universitären Betrieb ausgegrenzt wurden. Ebenfalls die Anregung bei den Universitätsleitungen hierzu. Studierende haben Verzögerungen in ihrem Studium, die ggf. durch Zusatzsemester ausgeglichen werden müssen.
Der Senat ist aufgefordert, zusammen mit den Hochschulen und in Kooperation mit relevanten Gremien die Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit Krisen im Hochschulbetrieb zu erarbeiten. Insbesondere Hilfs- und Meldestrukturen sind zu bedenken. Zusätzlich muss ein aktives Bekanntmachen geschaffener Strukturen mit ihnen einhergehen.
Das Land Berlin bekennt und verpflichtet sich, an der IHRA Definition festzuhalten und diese im Zuge allen politischen Handelns beizubehalten und mitzudenken.
Unterstützer*innen
- Andrea Nakoinz (KV Berlin-Pankow)
- Anne König (KV Berlin-Kreisfrei)
- Vivian Schmitt (KV Berlin-Pankow)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Can Aru (KV Berlin-Pankow)
- Holger Michel (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Constanze Bickelmann (KV Berlin-Kreisfrei)
- Sebastian Wormsbächer (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Alexander Kaas Elias (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Martin Scheuch (KV Berlin-Kreisfrei)
- Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)
- Theodor Urban Griffin (KV Berlin-Mitte)
- Sophie Pickert (KV Berlin-Pankow)
- Michael Greiner (KV Berlin-Kreisfrei)
Fehler:Nur zugelassene Gruppen können Anträge unterstützen.
Von Zeile 59 bis 69:
- Eine klare Positionierung der Hochschulen gegen jede Form von Antisemitismus und zum Existenzrechts Israels.
- Eine klare Haltung gegen antisemitische Gruppen und Organisationen. Keine Toleranz und keine Räume für Organisationen, die Hass und Diskriminierung auf dem Campus verbreiten.
- Keine Unterstützung und Gelder für Veranstaltung, Organisationen oder Menschen, die die BDS-Kampagne aktiv unterstützen oder deren Ziele stärken.
- Eine Evaluation zu Antisemitismus an Hochschulen, mit der Einbeziehung aller Statusgruppen. Diese soll Grundlage sein für die Entwicklung von Konzepten gegen Antisemitismus, sowie Schutzraumkonzepte sein. Diese müssen auch präventiv wirken und mit einem freiheitlichen Wissenschaftssystem vereinbar sein. Insbesondere sind auch Hilfs- und Meldestrukturen zu bedenken. Diese Konzepte müssen niedrigschwellig zugänglich und allen Mitgliedern der Hochschule aktiv bekannt gemacht werden.
- Eine gesetzliche Verankerung von Antisemitismusbeauftragten oder analogen Funktionen mit dieser expliziten Zuständigkeit an allen Hochschulen, welche eng mit den Gremien der Selbstverwaltung und den Hochschulleitungen zusammenarbeiten. Sie müssen für ihre effiziente Arbeit mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden.
Das Einrichten einer Enquet-Kommission, um aktuelle antisemitische Missstände an Berliner Hochschulen und der Stadtgesellschaft ausgiebig zu untersuchen und in einem zweiten Schritt festzustellen, welche Handlungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um ein sicheres Studieren und Leben für alle zu gewährleisten. Eine solche Kommission muss neben den politischen Vertretungen auch akademisch-jüdische Organisationen, mindestens Expert*innen des Feldes Antisemitismus in Bildungsstätten sowie die demokratischen Vertretungen, insbesondere von jungen Jüdinne*Juden in Deutschland, einbeziehen und beachten.
- Das AGG muss effektiv umgesetzt werden, dazu gehören Schulungen und Sensibilisierungen der Beschäftigten, aber auch dass die AGG-Maßnahmen ihre Wirkungen entfalten können, auch bei verbeamteten Lehrpersonal. Neben Bildungsangeboten zählen hierzu auch konsequente Reaktionen von den Hochschulen selbst. Gleichzeitig müssen auch die AGG-Beschwerde- und Beratungsstellen im Umgang mit Antisemitismus weiter gebildet werden, so das sie ihre Rolle in der Beratung von Betroffenen und in der Prävention besser wahrnehmen können.
- Die Stärkung von psychotherapeutischen Angeboten an Hochschulen und den Ausbau der psychosozialen Beratung des Studierendenwerks. Diese sollen eng verzahnt werden mit den Beratungs- und Therapieangeboten außerhalb von Hochschulen, die einen Fokus auf die Bewältigung von Diskriminierung legen.
- Zugang zu Fortbildungsangeboten für alle Hochschulmitglieder, insbesondere aber für Menschen in Schlüsselpositionen, mit dem Fokus auf das Erkennen und den Umgang mit Antisemitismus, auch vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts.
Der Senat stellt sicherSicher zu stellen ist, dass die Finanzierung von drei Feldern die zwar verschränkt, aber niemals als eins gedacht werden müssen, langfristig finanziell durch einen
Von Zeile 85 bis 112:
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
- Für die kurzfristige Schutzwirkung für Betroffenen entfaltet Ordnungsrecht nur eine bedingte Wirkung es braucht viel mehr ein effektiv nutzbares Hausrecht, das auch konsequent genutzt wird. Ein Ordnungsrechtverfahren soll nur unter dem Aspekt der Verurteilung nach einer Gewalttat möglich sein, die die körperliche Unversehrtheit von anderen Mitgliedern der Hochschule gefährdet. Die Exmatrikulation kann nur die Ultima Ratio, nach einem Verfahren mit steigenden Eskalationsstufen sein, wenn auch eine weiter bestehende Gefährdung anderer Hochschulmitglieder besteht. Diese Beurteilung kann nur durch ein volldemokratisches Gremium erfolgen. Die Exmatrikulation darf nicht bundesweit unbegrenzt und nicht für alle Studiengänge Wirkung entfalten. Eine erneute Immatrikulation an einer anderen Hochschule kann als Maßnahme der Resozialisation dienen.
Der Senat wird aufgefordert, in seiner politischen Ausgestaltung dafür Sorge zu tragen, dass ein Ausspielen von Minderheitengruppen gegeneinander nicht salonfähig wird. Dafür bedarf es ein Anerkennen von Antisemitismus aus allen Lebensbereichen: Egal welche politische Ausrichtung ein Mensch in Berlin hat Antisemitismus ist eine tatsächliche Gefahr die aus allen politischen Denkrichtungen, aus allen Weltanschauungen von Menschen ausgeht. Antisemitismus ist leider eben nicht bloß ein Problem des rechten Spektrums. Deshalb wird der Senat aufgefordert, die Finanzierung und Umsetzung von Forschungsprojekten zur Ermittlung, belastbarer, valider Empirie, wie Statistiken, zu antisemitischen Tendenzen der Gesellschaft zu erheben. Ein faktenbasierter Diskurs muss gefördert werden.
- Nicht nur die Sicherheit von jüdischer Sichtbarkeit auf dem Campus ist zu gewährleisten, sondern auch religiöse Feiertage zu beachten und für Prüfungen und Urlaub entsprechende Regelungen zu schaffe.
Die Prüfung der Möglichkeit einer Kolanzregelung für Studierende, die durch die Situation, die seit dem 7. Oktober herrscht, vom universitären Betrieb ausgegrenzt wurden. Ebenfalls die Anregung bei den Universitätsleitungen hierzu. Studierende haben Verzögerungen in ihrem Studium, die ggf. durch Zusatzsemester ausgeglichen werden müssen.
Der Senat ist aufgefordert, zusammen mit den Hochschulen und in Kooperation mit relevanten Gremien die Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit Krisen im Hochschulbetrieb zu erarbeiten. Insbesondere Hilfs- und Meldestrukturen sind zu bedenken. Zusätzlich muss ein aktives Bekanntmachen geschaffener Strukturen mit ihnen einhergehen.
Das Land Berlin bekennt und verpflichtet sich, an der IHRA Definition festzuhalten und diese im Zuge allen politischen Handelns beizubehalten und mitzudenken.
Antragstext
Von Zeile 59 bis 69:
- Eine klare Positionierung der Hochschulen gegen jede Form von Antisemitismus und zum Existenzrechts Israels.
- Ein Verbot antisemitischer Gruppen und Organisationen auf dem Campus. Keine Toleranz gegenüber Organisationen die Hass und Diskriminierung stärken.
- Keine Unterstützung und Gelder für Veranstaltung, Organisationen oder Menschen, die die BDS-Kampagne aktiv unterstützen oder deren Ziele stärken.
- Eine Evaluation zu Antisemitismus an Hochschulen, mit der Einbeziehung aller Statusgruppen. Diese soll Grundlage sein für die Entwicklung von Konzepten gegen Antisemitismus, sowie Schutzraumkonzepte sein. Diese müssen auch präventiv wirken und mit einem freiheitlichen Wissenschaftssystem vereinbar sein. Insbesondere sind auch Hilfs- und Meldestrukturen zu bedenken. Diese Konzepte müssen niedrigschwellig zugänglich und allen Mitgliedern der Hochschule aktiv bekannt gemacht werden.
- Eine gesetzliche Verankerung von unabhängigen Antisemitismusbeauftragten an allen Hochschulen, welche eng mit den Gremien der Selbstverwaltung und den Hochschulleitungen zusammenarbeiten. Sie müssen für ihre effiziente Arbeit mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden.
Das Einrichten einer Enquet-Kommission, um aktuelle antisemitische Missstände an Berliner Hochschulen und der Stadtgesellschaft ausgiebig zu untersuchen und in einem zweiten Schritt festzustellen, welche Handlungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um ein sicheres Studieren und Leben für alle zu gewährleisten. Eine solche Kommission muss neben den politischen Vertretungen auch akademisch-jüdische Organisationen, mindestens Expert*innen des Feldes Antisemitismus in Bildungsstätten sowie die demokratischen Vertretungen, insbesondere von jungen Jüdinne*Juden in Deutschland, einbeziehen und beachten.
- Das AGG muss effektiv umgesetzt werden, dazu gehören Schulungen und Sensibilisierungen der Beschäftigten, aber auch das die AGG-Maßnahmen ihre Wirkungen entfalten können, auch bei verbeamteten Lehrpersonal. Neben Bildungsangeboten zählen hierzu auch konsequente Reaktionen von den Hochschulen selbst. Gleichzeitig müssen auch die AGG Beschwerde- und Beratungsstellen im Umgang mit Antisemitismus weite gebildet werden, so das sie ihre Rolle in der Beratung von Betroffen und in der Prävention besser wahrnehmen können.
- Die Stärkung von psychotherapeutischen Angeboten an Hochschulen und den Ausbau der psychosozialen Beratung des Studierendenwerks. Diese sollen eng Verzahnt werden mit den Beratungs- und Therapieangeboten außerhalb von Hochschulen, die eine Fokus auf die Bewältigung von Diskriminierung legen.
- Zugang zu Fortbildungsangeboten für alle Hochschulmitglieder, insbesondere aber für Menschen in Schlüsselpositionen, mit dem Fokus auf das Erkennen und den Umgang mit Antisemitismus, auch vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts.
Der Senat stellt sicher,Sicher zu stellen ist dass die Finanzierung von drei Feldern die zwar verschränkt, aber niemals als eins gedacht werden müssen, langfristig finanziell durch einen
Von Zeile 85 bis 112:
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
- Für die kurzfristige Schutzwirkung für Betroffenen entfaltet Ordnungsrecht nur eine Bedingte Wirkung es braucht viel mehr ein effektiv nutzbares Hausrecht, das auch konsequent genutzt wird. Ein Ordnungsrechtverfahren soll nur unter dem Aspekt der Verurteilung nach einer Gewalttat möglich sein, die die körperliche Unversehrtheit von anderen Mitgliedern der Hochschule gefährdet. Die Exmatrikulation kann nur die Ultima Ratio, nach einem Verfahren mit steigenden Eskalationsstufen sein, wenn auch eine weiter bestehende Gefährdung anderer Hochschulmitglieder besteht. Diese Beurteilung kann nur durch ein volldemokratisches Gremium erfolgen. Die Exmatrikulation darf nicht bundesweit unbegrenzt und nicht für alle Studiengänge Wirkung entfalten. Eine erneute Immatrikulation an einer anderen Hochschule kann als Maßnahme der Resozialisation dienen.
Der Senat wird aufgefordert, in seiner politischen Ausgestaltung dafür Sorge zu tragen, dass ein Ausspielen von Minderheitengruppen gegeneinander nicht salonfähig wird. Dafür bedarf es ein Anerkennen von Antisemitismus aus allen Lebensbereichen: Egal welche politische Ausrichtung ein Mensch in Berlin hat Antisemitismus ist eine tatsächliche Gefahr die aus allen politischen Denkrichtungen, aus allen Weltanschauungen von Menschen ausgeht. Antisemitismus ist leider eben nicht bloß ein Problem des rechten Spektrums. Deshalb wird der Senat aufgefordert, die Finanzierung und Umsetzung von Forschungsprojekten zur Ermittlung, belastbarer, valider Empirie, wie Statistiken, zu antisemitischen Tendenzen der Gesellschaft zu erheben. Ein faktenbasierter Diskurs muss gefördert werden.
- Nicht nur die Sicherheit von jüdischer Sichtbarkeit auf dem Campus ist zu gewährleisten, sondern auch religiöse Feiertage zu beachten und für Prüfungen und Urlaub entsprechende Regelungen zu schaffe.
Die Prüfung der Möglichkeit einer Kolanzregelung für Studierende, die durch die Situation, die seit dem 7. Oktober herrscht, vom universitären Betrieb ausgegrenzt wurden. Ebenfalls die Anregung bei den Universitätsleitungen hierzu. Studierende haben Verzögerungen in ihrem Studium, die ggf. durch Zusatzsemester ausgeglichen werden müssen.
Der Senat ist aufgefordert, zusammen mit den Hochschulen und in Kooperation mit relevanten Gremien die Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit Krisen im Hochschulbetrieb zu erarbeiten. Insbesondere Hilfs- und Meldestrukturen sind zu bedenken. Zusätzlich muss ein aktives Bekanntmachen geschaffener Strukturen mit ihnen einhergehen.
Das Land Berlin bekennt und verpflichtet sich, an der IHRA Definition festzuhalten und diese im Zuge allen politischen Handelns beizubehalten und mitzudenken.
Unterstützer*innen
- Andrea Nakoinz (KV Berlin-Pankow)
- Anne König (KV Berlin-Kreisfrei)
- Vivian Schmitt (KV Berlin-Pankow)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Can Aru (KV Berlin-Pankow)
- Holger Michel (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Constanze Bickelmann (KV Berlin-Kreisfrei)
- Sebastian Wormsbächer (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Alexander Kaas Elias (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Martin Scheuch (KV Berlin-Kreisfrei)
- Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)
- Theodor Urban Griffin (KV Berlin-Mitte)
- Sophie Pickert (KV Berlin-Pankow)
- Michael Greiner (KV Berlin-Kreisfrei)
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Von Zeile 59 bis 69:
- Eine klare Positionierung der Hochschulen gegen jede Form von Antisemitismus und zum Existenzrechts Israels.
- Ein Verbot antisemitischer Gruppen und Organisationen auf dem Campus. Keine Toleranz gegenüber Organisationen die Hass und Diskriminierung stärken.
- Keine Unterstützung und Gelder für Veranstaltung, Organisationen oder Menschen, die die BDS-Kampagne aktiv unterstützen oder deren Ziele stärken.
- Eine Evaluation zu Antisemitismus an Hochschulen, mit der Einbeziehung aller Statusgruppen. Diese soll Grundlage sein für die Entwicklung von Konzepten gegen Antisemitismus, sowie Schutzraumkonzepte sein. Diese müssen auch präventiv wirken und mit einem freiheitlichen Wissenschaftssystem vereinbar sein. Insbesondere sind auch Hilfs- und Meldestrukturen zu bedenken. Diese Konzepte müssen niedrigschwellig zugänglich und allen Mitgliedern der Hochschule aktiv bekannt gemacht werden.
- Eine gesetzliche Verankerung von unabhängigen Antisemitismusbeauftragten an allen Hochschulen, welche eng mit den Gremien der Selbstverwaltung und den Hochschulleitungen zusammenarbeiten. Sie müssen für ihre effiziente Arbeit mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden.
Das Einrichten einer Enquet-Kommission, um aktuelle antisemitische Missstände an Berliner Hochschulen und der Stadtgesellschaft ausgiebig zu untersuchen und in einem zweiten Schritt festzustellen, welche Handlungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um ein sicheres Studieren und Leben für alle zu gewährleisten. Eine solche Kommission muss neben den politischen Vertretungen auch akademisch-jüdische Organisationen, mindestens Expert*innen des Feldes Antisemitismus in Bildungsstätten sowie die demokratischen Vertretungen, insbesondere von jungen Jüdinne*Juden in Deutschland, einbeziehen und beachten.
- Das AGG muss effektiv umgesetzt werden, dazu gehören Schulungen und Sensibilisierungen der Beschäftigten, aber auch das die AGG-Maßnahmen ihre Wirkungen entfalten können, auch bei verbeamteten Lehrpersonal. Neben Bildungsangeboten zählen hierzu auch konsequente Reaktionen von den Hochschulen selbst. Gleichzeitig müssen auch die AGG Beschwerde- und Beratungsstellen im Umgang mit Antisemitismus weite gebildet werden, so das sie ihre Rolle in der Beratung von Betroffen und in der Prävention besser wahrnehmen können.
- Die Stärkung von psychotherapeutischen Angeboten an Hochschulen und den Ausbau der psychosozialen Beratung des Studierendenwerks. Diese sollen eng Verzahnt werden mit den Beratungs- und Therapieangeboten außerhalb von Hochschulen, die eine Fokus auf die Bewältigung von Diskriminierung legen.
- Zugang zu Fortbildungsangeboten für alle Hochschulmitglieder, insbesondere aber für Menschen in Schlüsselpositionen, mit dem Fokus auf das Erkennen und den Umgang mit Antisemitismus, auch vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts.
Der Senat stellt sicher,Sicher zu stellen ist dass die Finanzierung von drei Feldern die zwar verschränkt, aber niemals als eins gedacht werden müssen, langfristig finanziell durch einen
Von Zeile 85 bis 112:
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
- Für die kurzfristige Schutzwirkung für Betroffenen entfaltet Ordnungsrecht nur eine Bedingte Wirkung es braucht viel mehr ein effektiv nutzbares Hausrecht, das auch konsequent genutzt wird. Ein Ordnungsrechtverfahren soll nur unter dem Aspekt der Verurteilung nach einer Gewalttat möglich sein, die die körperliche Unversehrtheit von anderen Mitgliedern der Hochschule gefährdet. Die Exmatrikulation kann nur die Ultima Ratio, nach einem Verfahren mit steigenden Eskalationsstufen sein, wenn auch eine weiter bestehende Gefährdung anderer Hochschulmitglieder besteht. Diese Beurteilung kann nur durch ein volldemokratisches Gremium erfolgen. Die Exmatrikulation darf nicht bundesweit unbegrenzt und nicht für alle Studiengänge Wirkung entfalten. Eine erneute Immatrikulation an einer anderen Hochschule kann als Maßnahme der Resozialisation dienen.
Der Senat wird aufgefordert, in seiner politischen Ausgestaltung dafür Sorge zu tragen, dass ein Ausspielen von Minderheitengruppen gegeneinander nicht salonfähig wird. Dafür bedarf es ein Anerkennen von Antisemitismus aus allen Lebensbereichen: Egal welche politische Ausrichtung ein Mensch in Berlin hat Antisemitismus ist eine tatsächliche Gefahr die aus allen politischen Denkrichtungen, aus allen Weltanschauungen von Menschen ausgeht. Antisemitismus ist leider eben nicht bloß ein Problem des rechten Spektrums. Deshalb wird der Senat aufgefordert, die Finanzierung und Umsetzung von Forschungsprojekten zur Ermittlung, belastbarer, valider Empirie, wie Statistiken, zu antisemitischen Tendenzen der Gesellschaft zu erheben. Ein faktenbasierter Diskurs muss gefördert werden.
- Nicht nur die Sicherheit von jüdischer Sichtbarkeit auf dem Campus ist zu gewährleisten, sondern auch religiöse Feiertage zu beachten und für Prüfungen und Urlaub entsprechende Regelungen zu schaffe.
Die Prüfung der Möglichkeit einer Kolanzregelung für Studierende, die durch die Situation, die seit dem 7. Oktober herrscht, vom universitären Betrieb ausgegrenzt wurden. Ebenfalls die Anregung bei den Universitätsleitungen hierzu. Studierende haben Verzögerungen in ihrem Studium, die ggf. durch Zusatzsemester ausgeglichen werden müssen.
Der Senat ist aufgefordert, zusammen mit den Hochschulen und in Kooperation mit relevanten Gremien die Erarbeitung eines Konzeptes zum Umgang mit Krisen im Hochschulbetrieb zu erarbeiten. Insbesondere Hilfs- und Meldestrukturen sind zu bedenken. Zusätzlich muss ein aktives Bekanntmachen geschaffener Strukturen mit ihnen einhergehen.
Das Land Berlin bekennt und verpflichtet sich, an der IHRA Definition festzuhalten und diese im Zuge allen politischen Handelns beizubehalten und mitzudenken.
Unterstützer*innen
- Andrea Nakoinz (KV Berlin-Pankow)
- Anne König (KV Berlin-Kreisfrei)
- Vivian Schmitt (KV Berlin-Pankow)
- Silke Gebel (KV Berlin-Mitte)
- Can Aru (KV Berlin-Pankow)
- Holger Michel (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Constanze Bickelmann (KV Berlin-Kreisfrei)
- Sebastian Wormsbächer (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Alexander Kaas Elias (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Martin Scheuch (KV Berlin-Kreisfrei)
- Gollaleh Ahmadi (KV Berlin-Spandau)
- Theodor Urban Griffin (KV Berlin-Mitte)
- Sophie Pickert (KV Berlin-Pankow)
- Michael Greiner (KV Berlin-Kreisfrei)