Antrag: | Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen! |
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Antragsteller*in: | Leonie Wangerath (LV Grüne Jugend Berlin) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Modifizierte Übernahme) (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 02.05.2024, 18:43 |
V-33-085-neu: Antisemitismus in der Gesellschaft entgegentreten, jüdisches Leben ernstnehmen - Für wirklich Inklusive Hochschulen!
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 85 bis 90:
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
Für die kurzfristige Schutzwirkung für Betroffenen entfaltet Ordnungsrecht nur eine Bedingte Wirkung es braucht viel mehr ein effektiv nutzbares Hausrecht, das auch konsequent genutzt wird. Ein Ordnungsrechtverfahren soll nur unter dem Aspekt der Verurteilung nach einer Gewalttat möglich sein, die die körperliche Unversehrtheit von anderen Mitgliedern der Hochschule gefährdet. Die Exmatrikulation kann nur die Ultima Ratio, nach einem Verfahren mit steigenden Eskalationsstufen sein, wenn auch eine weiter bestehende Gefährdung anderer Hochschulmitglieder besteht. Diese Beurteilung kann nur durch ein volldemokratisches Gremium erfolgen. Die Exmatrikulation darf nicht bundesweit unbegrenzt und nicht für alle Studiengänge Wirkung entfalten. Eine erneute Immatrikulation an einer anderen Hochschule kann als Maßnahme der Resozialisation dienen.
Antragstext
Von Zeile 85 bis 90:
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist als Ordnungsrechtsmaßnahme an Berliner Hochschulen ist eine Scheinlösung und verbessert in keiner Weise die Sicherheit von Studierenden. Daher lehnen wir die schwarz-rote Verschärfung des Hochschulgesetzes ab. Als Rot-Grün-Rot haben wir in der vergangenen Legislaturperiode das Ordnungsrecht inklusive Möglichkeit der Zwangsexmatrikulation abgeschafft, da es weder praktikabel noch nachhaltig wirksam ist. Denn Zwangsexmatrikulationen wurden und werden bundesweit kaum angewandt und sind zudem vor Gericht leicht zu kippen. Um Betroffenen gegen Gewalt und Bedrohungen wirklich zu helfen, fordern wir eine an klaren und rechtssicheren Kriterien fundierte Weiterentwicklung und Demokratisierung des Hausrechts an Berliner Hochschulen. Zur Verfolgung antisemitischer Straftaten müssen Strafgesetze wirksam angewendet werden. Bei konkreten Gefahren für Studierende muss das Hausrecht greifen und effektiv umgesetzt werden. Die Sicherheit von jüdischen Studierenden muss gewährleistet werden, damit sich an unseren Universitäten alle sicher fühlen können. Die Wiedereinführung des Ordnungsrechts von Schwarz-Rot ist hingegen unwirksame, gefährliche Symbolpolitik und daher abzulehnen. Besonders in der Studierendenstadt Berlin ist es für uns wichtig, das Grundrecht der Studierenden auf Bildung zu schützen und zu ermöglichen. Die Weiterentwicklung des Hausrechts ist daher mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
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Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
Für die kurzfristige Schutzwirkung für Betroffenen entfaltet Ordnungsrecht nur eine Bedingte Wirkung es braucht viel mehr ein effektiv nutzbares Hausrecht, das auch konsequent genutzt wird. Ein Ordnungsrechtverfahren soll nur unter dem Aspekt der Verurteilung nach einer Gewalttat möglich sein, die die körperliche Unversehrtheit von anderen Mitgliedern der Hochschule gefährdet. Die Exmatrikulation kann nur die Ultima Ratio, nach einem Verfahren mit steigenden Eskalationsstufen sein, wenn auch eine weiter bestehende Gefährdung anderer Hochschulmitglieder besteht. Diese Beurteilung kann nur durch ein volldemokratisches Gremium erfolgen. Die Exmatrikulation darf nicht bundesweit unbegrenzt und nicht für alle Studiengänge Wirkung entfalten. Eine erneute Immatrikulation an einer anderen Hochschule kann als Maßnahme der Resozialisation dienen.
Antragstext
Von Zeile 85 bis 90:
Die Möglichkeit von Exmatrikulationen oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie ist als Ordnungsrechtsmaßnahme an Berliner Hochschulen ist eine Scheinlösung und verbessert in keiner Weise die Sicherheit von Studierenden. Daher lehnen wir die schwarz-rote Verschärfung des Hochschulgesetzes ab. Als Rot-Grün-Rot haben wir in der vergangenen Legislaturperiode das Ordnungsrecht inklusive Möglichkeit der Zwangsexmatrikulation abgeschafft, da es weder praktikabel noch nachhaltig wirksam ist. Denn Zwangsexmatrikulationen wurden und werden bundesweit kaum angewandt und sind zudem vor Gericht leicht zu kippen. Um Betroffenen gegen Gewalt und Bedrohungen wirklich zu helfen, fordern wir eine an klaren und rechtssicheren Kriterien fundierte Weiterentwicklung und Demokratisierung des Hausrechts an Berliner Hochschulen. Zur Verfolgung antisemitischer Straftaten müssen Strafgesetze wirksam angewendet werden. Bei konkreten Gefahren für Studierende muss das Hausrecht greifen und effektiv umgesetzt werden. Die Sicherheit von jüdischen Studierenden muss gewährleistet werden, damit sich an unseren Universitäten alle sicher fühlen können. Die Wiedereinführung des Ordnungsrechts von Schwarz-Rot ist hingegen unwirksame, gefährliche Symbolpolitik und daher abzulehnen. Besonders in der Studierendenstadt Berlin ist es für uns wichtig, das Grundrecht der Studierenden auf Bildung zu schützen und zu ermöglichen. Die Weiterentwicklung des Hausrechts ist daher mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.
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Die Möglichkeit von Exmatrikulationen
oder des Universitätsausschluss ist als ultima ratio bei Gewaltvorfällen, bei denen nachweislich eine weitere Gefährdung anderer Hochdchulmitglieder besteht zu begrüßen, um dem bundesweit bereits existierenden Schutzstandard gerecht zu werden. Besonders in Berlin als Studierenden-Metropole in Europa ist dies wichtig. Sie istals Ordnungsrechtsmaßnahme an Berliner Hochschulen ist eine Scheinlösung und verbessert in keiner Weise die Sicherheit von Studierenden. Daher lehnen wir die schwarz-rote Verschärfung des Hochschulgesetzes ab. Als Rot-Grün-Rot haben wir in der vergangenen Legislaturperiode das Ordnungsrecht inklusive Möglichkeit der Zwangsexmatrikulation abgeschafft, da es weder praktikabel noch nachhaltig wirksam ist. Denn Zwangsexmatrikulationen wurden und werden bundesweit kaum angewandt und sind zudem vor Gericht leicht zu kippen. Um Betroffenen gegen Gewalt und Bedrohungen wirklich zu helfen, fordern wir eine an klaren und rechtssicheren Kriterien fundierte Weiterentwicklung und Demokratisierung des Hausrechts an Berliner Hochschulen. Zur Verfolgung antisemitischer Straftaten müssen Strafgesetze wirksam angewendet werden. Bei konkreten Gefahren für Studierende muss das Hausrecht greifen und effektiv umgesetzt werden. Die Sicherheit von jüdischen Studierenden muss gewährleistet werden, damit sich an unseren Universitäten alle sicher fühlen können. Die Wiedereinführung des Ordnungsrechts von Schwarz-Rot ist hingegen unwirksame, gefährliche Symbolpolitik und daher abzulehnen. Besonders in der Studierendenstadt Berlin ist es für uns wichtig, das Grundrecht der Studierenden auf Bildung zu schützen und zu ermöglichen. Die Weiterentwicklung des Hausrechts ist daher mit der expliziten Forderung nach einem Konzept für Diskriminierungsschutz und gegen Missbrauch zu verbinden.