Antrag: | Wärmewende Berlin: Auf neue Akteur*innen kommt es an! |
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Antragsteller*in: | LAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 25.04.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.04.2024, 23:10 |
V-20-065: Wärmewende Berlin: Auf neue Akteur*innen kommt es an!
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 64 bis 67:
Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen.
Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Um das 1.5°-
Ziel oder auch nur ein 2°-Ziel zu erreichen, wäre es nötig dieses Ziel deutlich früher zu
erreichen. Für Berlin ist das eine große Herausforderung, denn der Gebäudesektor ist in
unserer Stadt nach wie vor für fast die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich.
Ca. 98 Prozent der Berliner Wärme wird immer noch fossil erzeugt.
Die Wärmewende ist aber nicht nur ein Gebot des Klimaschutzes. Wärme aus regenerativen
Quellen garantiert Energieunabhängigkeit und sorgt für Preisstabilität, da die
Preisschwankungen fossiler Energieträger immer weniger ins Gewicht fallen.
Die Wärmewende ist eine umfassende und langfristige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und
benötigt eine hohe Priorität und Geschwindigkeit, ausreichende Kapazitäten auf Senats- und
Bezirksebene sowie klare Leitlinien. Darüber hinaus müssen neue Akteure unterstützt und
funktionale Strukturen aufgebaut werden.
Wärmeplanung für Berlin: Wir brauchen ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen
Im vergangenen Jahr ist auf der Bundesebene viel passiert: Die Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG – auch „Heizungsgesetz“) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind
verabschiedet. In letzterem werden Großstädte mit über 100.000 Einwohner*innen dazu
verpflichtet, bis zum 1. Juli 2026 eine erste Wärmeplanung vorzulegen. Das ist weitaus mehr
als ein Wärmekataster! Die Wärmeplanung wird Aussagen treffen, welche Gebiete sich für
Wärmenetze und welche sich für dezentrale oder andere Formen der Wärmeversorgung eignen. Ab
Mitte 2026 gilt für diese Gebiete dann das GEG, – also die Vorgabe, dass bei einem
Heizungstausch die neue Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Wärme betrieben werden muss.
In den Gebieten, in denen jetzt schon Fernwärmenetze liegen, gibt es verbindliche
Dekarbonisierungsvorgaben an die Betreiber: Sie müssen bis 2045 klimaneutral sein. Bis 2030
müssen die bestehenden Wärmenetze zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent auf erneuerbarer
Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basieren, neue Wärmenetze ab 2025 zu mindestens 65%.
Wir wollen, dass in der Wärmewendestrategie für Berlin nicht nur theoretische Potenziale
benannt werden, sondern Ressourcen für ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen mobilisiert werden. Dazu gehören auch neue Akteure und Strukturen:
Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen und dezentralen Nahwärmenetzen, z.B.
Bürgerenergiegenossenschaften/Energiegesellschaften, zur Einbindung der Bürgerschaft. Die
bestehenden Institutionen der (fossilen) Wärmeversorgung müssen so umstrukturiert werden,
dass sie die Ziele erfüllen und eine Zusammenarbeit mit neuen Akteuren gelingt. Und
selbstverständlich muss die Wärmestrategie durch eine Energieeffizienzstrategie
(Gebäudemodernisierung) ergänzt werden.
Die Berliner Gebietskulisse
Für jede Kommune stellt sich in der Wärmeplanung zuerst die Frage: Wo machen Wärmenetze Sinn
und wo dezentrale Versorgungsgebiete? Jede Technik soll am richtigen Ort zum Einsatz kommen:
Wärmepumpen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern, Nahwärme in verdichteten Quartieren
und Kleinsiedlungen mit Riegelbauten aus den 1920er, 30er und 50er Jahren oder auch in
Großsiedlungen. Und dekarbonisierte Fernwärmenetze nutzen wir im verdichteten
Innenstadtbereich, wo sie bereits anliegen oder wo sie sinnvoll erweitert werden kann. Neue
Wärmenetze werden kleiner sein als die bestehenden Fernwärmenetze und in erste Linie dort
geplant werden, wo es eine verdichtete Wärmeabnahme und gleichzeitig erneuerbare
Wärmequellen oder Abwärmepotenziale gibt, also etwa in der Nähe von Rechenzentren oder
Abwasserkanälen. Eine der großen Herausforderungen ist: Wie gelingt es, die bestehenden
fossilen Infrastrukturen (bestehende Fernwärme und Erdgasnetz) so umzubauen, dass die
genannten Ziele erreicht werden? Diese Frage kann nicht unabhängig von der Frage nach den
zukünftigen Betreibern beantwortet werden.
Dezentrale Gebiete: Die Wärmepumpenoffensive
Die aktuellen Planungen der zuständigen Senatsverwaltung sieht vor, dass bis Anfang 2026
eine Wärmeplanung 1.0 vorgelegt wird. Bereits 2025 soll eine verkürzte Wärmeplanung
veröffentlicht werden, in der Gebiete aufgeführt sind, die nicht für den Wärmenetzausbau in
Frage kommen Für Gebiete außerhalb der Wärmenetze brauchen wir eine Wärmepumpenoffensive.
Ca. 10% der Berlinerinnen und Berliner leben in Ein- und Zweifamilienhäusern. In der ganz
überwiegenden Zahl dieser Häuser sind Wärmepumpen die ideale Lösung, um das Haus zu heizen.
Viele dieser Häuser werden von Eigentümer*innen selbst bewohnt. Sie können selbst die
Entscheidung treffen, eine moderne, umweltfreundliche Heizung einzubauen und profitieren von
langfristig niedrigeren Energiekosten.
Das novellierte GEG ermöglicht es, verschiedene Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer
Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die
sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit
bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen.
Bis zur Wiederholungswahl hat das Land Berlin mit dem Programm „Effiziente GebäudePLUS“ den
Heizungstausch und energetische Gebäudemodernisierung gefördert. Im Wahlkampf haben wir
Grünen mit der Initiative „Warm-up“ dies zusätzlich verstärkt. Der schwarz-rote Senat hat
dagegen erst einmal alles auf Eis gelegt. Wir fordern eine sofortige Neuauflage des
Förderprogramms, da dieses ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer war. Im Falle einer grünen
Regierungsbeteiligung ab 2026 setzen wir uns für eine Verstetigung der Programme ein.
Wir wollen eine zielgenaue Informationsoffensive mit Handwerkskammern und Innungen über
Möglichkeiten und Fördermittel für den Wärmepumpeneinsatz starten. Das
Bauinformationszentrum soll weiter ausgebaut werden.
Um eine Wärmepumpe effizient betreiben zu können, müssen ältere Heizkörper manchmal
ausgetauscht werden. Dafür fordern wir ein Landesförderprogramm Heizkörpertausch.
Bestehende Fernwärmenetze – Rekommunalisierung ist noch keine Dekarbonisierung!
Ein Drittel der Berliner*innen sind an das große Fernwärmenetz angeschlossen, das bisher
Vattenfall gehörte, weitere ca. 7 Prozent an die Fernwärmenetze anderer Betreiber. Die
schwarz-rote Koalition hat Fakten geschaffen und den Kauf von Europas größtem Fernwärmenetz
für 1,4 Mrd. € von Vattenfall besiegelt.
Wir Grüne befürworten die Rekommunalisierung der Fernwärme, es muss aber sichergestellt
werden, dass die Wärmenetze schnell nachhaltig dekarbonisiert werden.
Wir fordern, dass das Fernwärmenetz von einer eigenständigen öffentlich kontrollierten
Wärmenetzgesellschaft betrieben wird, die eine konsequente Dekarbonisierungsstrategie
verfolgt. Vattenfall hat es innerhalb von fast acht Jahren nicht geschafft, einen plausiblen
Fahrplan für Klimaneutralität bis 2045 vorzulegen. Klimaneutralität hauptsächlich auf Basis
von Wasserstoff und Biomasse sind nicht nachhaltig. Eine Dekarbonisierung muss unseres
Erachtens auf vielfältigen und insbesondere auch dezentralen Technologien basieren, z. B.
durch den Einsatz von Großwärmepumpen, die unvermeidbare Abwärme, Fluss- und Abwasserwärme,
Solarthermie sowie, wenn möglich, tiefe Geothermie nutzen und ins Fernwärmenetz einspeisen.
Ein weiterer Faktor werden saisonale Speicher sein. All dies ist bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen. Für den klimaneutralen Umbau der gesamten Energieinfrastrukturen (Wärme und
Strom) wird eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg nötig sein - wir setzen
uns für eine gemeinsame Energie-Metropolregion ein, von der beide Länder profitieren. Wir
wollen prüfen, ob eine mögliche Unterteilung in kleinere Netzabschnitte die Dekarbonisierung
erleichtert. Darüber hinaus wollen wir prüfen, ob und wie, z.B. über das Energiewendegesetz,
eine Trennung vom Wärmenetz und Erzeugungsanlagen (sog. „Unbundling) sowie die Schaffung
eines Marktes für die dezentrale Einspeisung von regenerativer Wärme möglich und sinnvoll
ist.
Mittelfristiges Ziel ist außerdem eine schrittweise Absenkung der Betriebstemperaturen in
den Wärmenetzen. Das erleichtert die Einbindung erneuerbarer Wärmequellen sowie nicht
vermeidbarer Abwärme und reduziert Verteilungsverluste. Die Voraussetzungen dafür sollen
durch eine Koordination der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands mit der
Wärmenetzentwicklung geschaffen werden.
Vor einer Erweiterung des zentralen Fernwärmenetzes muss die Umsetzung einer ökonomisch und
ökologisch machbaren Dekarbonisierungsstrategie sichergestellt sein.
Kein Einstieg des Landes Berlin bei der GASAG
Das Erdgasverteilnetz ist nicht sinnvoll dekarbonisierbar und wird in großen Teilen mittel-
bis langfristig nicht mehr gebraucht. Wasserstoff wird in absehbarer Zeit zu kostbar und zu
teuer sein, um ihn in sogenannten Wasserstoffnetzausbaugebieten für die dezentrale
Gebäudewärme einzusetzen. Die Stilllegung des Erdgasnetzes muss spätestens bis 2045
erfolgen. Wir fordern, dass das Land Berlin über Bundesratsinitiativen die Bemühungen
unterstützt, einen sicheren Rechtsrahmen und eine verlässliche Zeitplanung für den
Erdgasaussteig zu schaffen, der die bisherigen Kunden vor immensen Preissteigerungen
schützt.
Bei einer Rekommunalisierung des Erdgasverteilnetzes übernähme das Land Berlin die Aufgabe,
das Netz nach und nach stillzulegen, von einem privaten Unternehmen. Wir sehen mit der
begrenzten zeitlichen Nutzung für das Gasnetz keine sinnvolle wirtschaftliche Perspektive
für das Land Berlin. Große finanzielle Ressourcen Berlin werden bereits für die
Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes gebraucht, es gibt keine Spielräume für stranded
assets. Wir schätzen daher die Risiken einer Beteiligung des Landes Berlin an der GASAG für
zu hoch ein.
Grüne Nahwärme braucht auch nicht-gewinnorientierte Akteure
Um die Wärmewende zu schaffen, müssen außerhalb der Versorgungsgebietes der Fernwärme
dezentrale Nahwärmenetze neu gebaut werden. Je niedriger die Temperatur, desto besser können
regenerative Wärme aus Solarthermie, nachhaltiger Biomasse und Umweltwärme sowie
Wärmespeicher eingebunden werden. Wärmenetze auf mittlerem Temperaturniveau eignen sich auch
gut, um Überschüsse regenerativer Stromerzeugung in Form von Wärme zu speichern. Sie sind
damit eine integrierte Energieinfrastruktur der Zukunft, die die Sektoren Strom und Wärme
sinnvoll koppeln. Erfahrungen mit solchen Netzen gibt es bisher in Berlin nur in
Neubaugebieten. Wir wollen auch im Bestand Nahwärmeprojekte initiieren und zum Erfolg
führen. Für diese braucht man geeignete Standorte und Akteure, die Interesse haben, sich
dafür zu engagieren.
Geeignete Standorte sollen im Rahmen der Wärmeplanung als Potenzialgebiete identifiziert
werden. Entscheidend wird sein, neue Akteure für den Betrieb von Nahwärmenetzen zu finden
und diese zu unterstützen. Wir wollen besonders die Initiativen, die in den Gebieten
außerhalb des Fernwärmenetzes Nahwärmegenossenschaften bzw. andere Formen gesellschaftliche
getragener Energiegemeinschaften gründen wollen, durch finanzielle und organisatorische
Maßnahmen unterstützen. Durch ein Bündel von Maßnahmen soll erreicht werden, dass
Initiativen die Chance haben, Teil der Wärmeinfrastruktur zu werden:
Nahwärmegenossenschaften mit einer Erfolgsperspektive erhalten einen Gründungszuschuss von
20.000 € für die Vorlaufkosten (z.B. Machbarkeitsstudien, Vertragsgrundlagen, Information
und Beratung). Die landeseigenen Gesellschaften für die Wärmewende entwickeln
organisatorische und finanzielle Hilfen, um es Initiativen zu ermöglichen, neue Wärmenetze
umzusetzen (z.B. Informationsseiten, Abrechnungsservice, fachliche Beratung, institutionelle
Partnerschaften, Bürgschaften).
Die Bezirksämter müssen als handlungsfähige politische Steuerungsebene für die Wärmeplanung
und Umsetzung von Quartierslösungen ausgebaut werden, sowohl was die Ausstattung mit
Personal als auch was Finanzen und Kompetenzen angeht. Auf bezirklicher Ebene sollen
Unterstützungsstrukturen für Nahwärmeinitiativen geschaffen bzw. verstetigt werden. Um
Nahwärmeprojekte wirtschaftlich zu machen, sollen die Bezirke an geeigneten Standorten
öffentliche Liegenschaften im Einzugsgebiet der Netze als Ankerkunden ein bringen.
Ankerkunden haben häufig einen hohen Energiebedarf und stabilisieren dadurch die
Netzinvestitionen wirtschaftlich. Wir wollen die administrativen Hemmnisse dafür beseitigen.
Die Flächen von öffentlichen Liegenschaften können außerdem gut zur Erschließung von
regenerativen Energiequellen genutzt werden.
Neue Wärmenetze bedeuten eine hohe Investition zu Beginn, die im Laufe von mehreren
Jahrzehnten durch Nutzungsentgelte zurückgezahlt wird. Damit die Investitionskosten sich
nicht negativ auf die Endverbraucher*innen auswirken, soll die Teilhabe der Bürgerschaft und
von nicht-gewinnorientierte Unternehmen Vorrang haben und besonders unterstützt werden. In
Berlin kann das außer den Nahwärmegenossenschaften und bürgerschaftlichen
Energiegesellschaften insbesondere das Stadtwerk oder die Wärmenetzgesellschaft sein, das
für diese Rolle ausgebaut werden soll. Das Stadtwerk wird dazu von
Gewinnabführungsverpflichtungen gegenüber dem öffentlichen Haushalt befreit.
Als öffentliche Unterstützungsstruktur wollen wir eine Energiewendeagentur in öffentlicher
Hand mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Wärmesektors und des Aufbaus regenerativer
Wärmeinfrastrukturen aufbauen. Wir wollen prüfen, ob die Berliner Energieagentur dazu
weiterentwickelt werden kann.
Oberflächennahe Geothermie ist eine der wenigen in Berlin gut nutzbaren erneuerbaren
Wärmequellen. Für die Nutzung von Geothermie eignen sich in Berlin auch sogenannte kalte
Netze, die die Wärme des Grundwassers verteilen. Die Genehmigung dieser Projekte soll
erleichtert werden. Dazu muss die Wasserschutzbehörde mit entsprechendem Personal
ausgestattet werden. Bei den entsprechenden Pilotprojekten soll ein Monitoring zum
Grundwasserschutz durchgeführt werden.
Der Leitfaden “Klimaschutz und Bebauungsplanung” muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Für
Neubaugebiete soll grundsätzlich eine Anschluss- und Benutzungspflicht für erneuerbare
Nahwärme festgelegt werden.
Energie ist kostbar – heute mehr denn je – sparen wir sie ein!
Für die Wärmewende ist das Einsparen von Energie ein zentraler Baustein. Nur wenn wir es
schaffen, unsere Wohnungen mit weniger Energie zu heizen, haben wir eine reelle Chance, die
Wärmewende erfolgreich zu gestalten.
Um beim Heizen Energie zu sparen muss außer der Modernisierung der Heiztechnik vor allem der
Wärmeverlust der Häuser deutlich reduziert werden. Die Sanierungsquote muss zügig deutlich
gesteigert werden und sollte möglichst bald 3% erreichen – der Fokus sollte auf Gebäudetypen
liegen, die bei der Sanierung noch stark hinterher hinken. Zusätzlich müssen Anreize gegeben
werden, einfache, gering investive und schnell umsetzbare Maßnahmen zu realisieren, wie z.B.
eine verbesserte Regelung der Heizanlagen oder die Dämmung von obersten Geschoss- und
Kellerdecken.
Dazu brauchen wir eine bessere Information der Bewohner*innen und Eigentümer*innen sowie
mehr Handwerkerinnen und Handwerker. Hauseigentümer*innen, die ihr Haus energetisch
modernisieren wollen, wollen wir mit einer Informationskampagne und einer kostenlosen
Initiativberatung unterstützen. Die bestehenden Fördermaßnahmen des Bundes sollen mit
geeigneten Fördermaßnahmen des Landes flankiert werden, das bisherige Programm
EffizienteGebäudePLUS wird dazu angepasst. Zur vertiefenden Beratung sollen unter anderem im
Bauinformationszentrum praxisnahe Lösungen und Good-Practice Beispiele aus Berlin
aufbereitet werden. Gemeinsam mit bestehenden und zukünftigen Akteuren der Wärmewende sowie
den Bezirken soll eine schlagkräftige und bürgernahe Information und Beratung zur Wärmewende
sichergestellt werden.
Wir wollen, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht und die energetische
Modernisierung der öffentlichen Gebäude in Landes- und Bezirkseigentum schnell umgesetzt.
Wir wollen, dass der Artenschutz bei der energetischen Modernisierung von Anfang an
mitgedacht wird. Maßnahmen des Animal-Aided Design müssen zum Standard, und Vollzugsdefizite
beim Natur- und Artenschutz beseitigt werden. Dazu sind sowohl entsprechende Aufsichts- als
auch Beratungskapazitäten erforderlich, damit Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
tierfreundlich umgesetzt werden – mit positiven Wirkungen für eine lebendige Stadtnatur.
Mehr Hände für die Wärmewende
Damit das Energiesparen und die Sanierung nicht am Mangel kundiger Hände scheitern, wollen
wir eine Aus-, Fortbildungs- und Gründungsoffensive mit der Industrie, Kammern und Innungen
anschieben. Zweitausbildungen, Fortbildungen, Umschulungen und Unternehmensgründungen sollen
erleichtert und gefördert werden, auch als Teil einer umfassenderen Transformationsstrategie
(d.h. gezielte Ansprache von Menschen in Berufen, die zukünftig in geringerem Umfang oder
gar nicht mehr benötigt werden).
In Zusammenarbeit mit Vertretern der Bedarfsträger, Wohnungsverbänden, Kammern und Betrieben
muss geprüft werden, welche Bedarfe für Qualifikationsprogramme bestehen. Anschließend
müssen niedrigschwellige Weiterbildungen gestärkt werden, die auch neben der Arbeit im
Betrieb möglich sind. Ungelernte sollen über Aufstiegsqualifikationen besser in
Handwerksberufe eingebunden werden. Die schulische Berufsorientierung muss so ausgerichtet
werden, dass sie Schüler*innen stärker für klimapositive Handwerksberufe interessiert. Wir
wollen Berufsschullehrer*innen in die Bewerbung dieser Berufe einbinden. Wir wollen
Geflüchtete mit Interesse an Handwerksberufen gezielt fortbilden. Die Qualifikationen
zugewanderter Fachkräfte, die Wissen im SHK- und Elektrobereich mitbringen, sollen
unbürokratischer anerkannt werden.
Die Wärmewende sozial gestalten
Die Wärmewende muss sozial gerecht geschehen. Nirgendwo zeigt sich der Zusammenhang zwischen
ökologischer Wende und sozialer Gerechtigkeit so eng wie bei der Wärmewende. Keine Mieterin
und kein Mieter darf aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen aus seiner Wohnung verdrängt
werden. Gleichzeitig ist die Modernisierung von Wohnungen und Häusern und die Umstellung auf
erneuerbare Energien und Technologien der beste Weg, um Energie einzusparen und damit
verlässliche und bezahlbare Energiekosten sicherzustellen.
Wir fordern Preistransparenz und Preiskontrolle für alle Nah- und Fernwärmeanbieter und in
der rekommunalisierten Fernwärme. Dort darf höchstens in geringem Maße mit hohen Verlusten
hergestellter und damit teurer Wasserstoff mit unkalkulierbaren Preisrisiken für die
Wärmekunden eingesetzt werden.
Wir fordern den Senat auf, ein Mietermodernisierungsprogramm aufzulegen, mit dem
Mieter*innen dabei unterstützt werden, mit geeigneten Maßnahmen in ihren Wohnungen den
Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu senken.
Den Senat fordern wir weiterhin auf, sich in einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen,
dass die Bundesregierung die anstehenden Projekte zur sozialen Abfederung/Gerechtigkeit der
Energiewende umsetzt. Mit dem Klimageld bekommen alle Bürger gleichermaßen Geld aus dem CO2-
Handel zurück, so dass Preiserhöhungen beim Energieverbrauch teilweise rückerstattet werden.
Im Mietrecht muss daher eine gerechte Verteilung der Investitions- und laufenden Kosten für
die Wärmewende nach dem Drittelmodell verankert werden.
Die Landesregierung soll einen besonderen Mieter*innenschutz bei den Landeseigenen
Wohnungsunternehmen (LWU) durch ein Kündigungsmoratorium einführen. Die LWU sollen
beauftragt werden, energetische Modernisierungen nach dem Drittelmodell durchzuführen. Im
Gegenzug werden sie von der Gewinnabführungsverpflichtungen befreit.
Antragstext
Von Zeile 64 bis 67:
Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen und an die Berliner Verhältnisse anpassen.
Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Um das 1.5°-
Ziel oder auch nur ein 2°-Ziel zu erreichen, wäre es nötig dieses Ziel deutlich früher zu
erreichen. Für Berlin ist das eine große Herausforderung, denn der Gebäudesektor ist in
unserer Stadt nach wie vor für fast die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich.
Ca. 98 Prozent der Berliner Wärme wird immer noch fossil erzeugt.
Die Wärmewende ist aber nicht nur ein Gebot des Klimaschutzes. Wärme aus regenerativen
Quellen garantiert Energieunabhängigkeit und sorgt für Preisstabilität, da die
Preisschwankungen fossiler Energieträger immer weniger ins Gewicht fallen.
Die Wärmewende ist eine umfassende und langfristige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und
benötigt eine hohe Priorität und Geschwindigkeit, ausreichende Kapazitäten auf Senats- und
Bezirksebene sowie klare Leitlinien. Darüber hinaus müssen neue Akteure unterstützt und
funktionale Strukturen aufgebaut werden.
Wärmeplanung für Berlin: Wir brauchen ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen
Im vergangenen Jahr ist auf der Bundesebene viel passiert: Die Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG – auch „Heizungsgesetz“) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind
verabschiedet. In letzterem werden Großstädte mit über 100.000 Einwohner*innen dazu
verpflichtet, bis zum 1. Juli 2026 eine erste Wärmeplanung vorzulegen. Das ist weitaus mehr
als ein Wärmekataster! Die Wärmeplanung wird Aussagen treffen, welche Gebiete sich für
Wärmenetze und welche sich für dezentrale oder andere Formen der Wärmeversorgung eignen. Ab
Mitte 2026 gilt für diese Gebiete dann das GEG, – also die Vorgabe, dass bei einem
Heizungstausch die neue Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Wärme betrieben werden muss.
In den Gebieten, in denen jetzt schon Fernwärmenetze liegen, gibt es verbindliche
Dekarbonisierungsvorgaben an die Betreiber: Sie müssen bis 2045 klimaneutral sein. Bis 2030
müssen die bestehenden Wärmenetze zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent auf erneuerbarer
Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basieren, neue Wärmenetze ab 2025 zu mindestens 65%.
Wir wollen, dass in der Wärmewendestrategie für Berlin nicht nur theoretische Potenziale
benannt werden, sondern Ressourcen für ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen mobilisiert werden. Dazu gehören auch neue Akteure und Strukturen:
Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen und dezentralen Nahwärmenetzen, z.B.
Bürgerenergiegenossenschaften/Energiegesellschaften, zur Einbindung der Bürgerschaft. Die
bestehenden Institutionen der (fossilen) Wärmeversorgung müssen so umstrukturiert werden,
dass sie die Ziele erfüllen und eine Zusammenarbeit mit neuen Akteuren gelingt. Und
selbstverständlich muss die Wärmestrategie durch eine Energieeffizienzstrategie
(Gebäudemodernisierung) ergänzt werden.
Die Berliner Gebietskulisse
Für jede Kommune stellt sich in der Wärmeplanung zuerst die Frage: Wo machen Wärmenetze Sinn
und wo dezentrale Versorgungsgebiete? Jede Technik soll am richtigen Ort zum Einsatz kommen:
Wärmepumpen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern, Nahwärme in verdichteten Quartieren
und Kleinsiedlungen mit Riegelbauten aus den 1920er, 30er und 50er Jahren oder auch in
Großsiedlungen. Und dekarbonisierte Fernwärmenetze nutzen wir im verdichteten
Innenstadtbereich, wo sie bereits anliegen oder wo sie sinnvoll erweitert werden kann. Neue
Wärmenetze werden kleiner sein als die bestehenden Fernwärmenetze und in erste Linie dort
geplant werden, wo es eine verdichtete Wärmeabnahme und gleichzeitig erneuerbare
Wärmequellen oder Abwärmepotenziale gibt, also etwa in der Nähe von Rechenzentren oder
Abwasserkanälen. Eine der großen Herausforderungen ist: Wie gelingt es, die bestehenden
fossilen Infrastrukturen (bestehende Fernwärme und Erdgasnetz) so umzubauen, dass die
genannten Ziele erreicht werden? Diese Frage kann nicht unabhängig von der Frage nach den
zukünftigen Betreibern beantwortet werden.
Dezentrale Gebiete: Die Wärmepumpenoffensive
Die aktuellen Planungen der zuständigen Senatsverwaltung sieht vor, dass bis Anfang 2026
eine Wärmeplanung 1.0 vorgelegt wird. Bereits 2025 soll eine verkürzte Wärmeplanung
veröffentlicht werden, in der Gebiete aufgeführt sind, die nicht für den Wärmenetzausbau in
Frage kommen Für Gebiete außerhalb der Wärmenetze brauchen wir eine Wärmepumpenoffensive.
Ca. 10% der Berlinerinnen und Berliner leben in Ein- und Zweifamilienhäusern. In der ganz
überwiegenden Zahl dieser Häuser sind Wärmepumpen die ideale Lösung, um das Haus zu heizen.
Viele dieser Häuser werden von Eigentümer*innen selbst bewohnt. Sie können selbst die
Entscheidung treffen, eine moderne, umweltfreundliche Heizung einzubauen und profitieren von
langfristig niedrigeren Energiekosten.
Das novellierte GEG ermöglicht es, verschiedene Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer
Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die
sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit
bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen und an die Berliner Verhältnisse anpassen.
Bis zur Wiederholungswahl hat das Land Berlin mit dem Programm „Effiziente GebäudePLUS“ den
Heizungstausch und energetische Gebäudemodernisierung gefördert. Im Wahlkampf haben wir
Grünen mit der Initiative „Warm-up“ dies zusätzlich verstärkt. Der schwarz-rote Senat hat
dagegen erst einmal alles auf Eis gelegt. Wir fordern eine sofortige Neuauflage des
Förderprogramms, da dieses ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer war. Im Falle einer grünen
Regierungsbeteiligung ab 2026 setzen wir uns für eine Verstetigung der Programme ein.
Wir wollen eine zielgenaue Informationsoffensive mit Handwerkskammern und Innungen über
Möglichkeiten und Fördermittel für den Wärmepumpeneinsatz starten. Das
Bauinformationszentrum soll weiter ausgebaut werden.
Um eine Wärmepumpe effizient betreiben zu können, müssen ältere Heizkörper manchmal
ausgetauscht werden. Dafür fordern wir ein Landesförderprogramm Heizkörpertausch.
Bestehende Fernwärmenetze – Rekommunalisierung ist noch keine Dekarbonisierung!
Ein Drittel der Berliner*innen sind an das große Fernwärmenetz angeschlossen, das bisher
Vattenfall gehörte, weitere ca. 7 Prozent an die Fernwärmenetze anderer Betreiber. Die
schwarz-rote Koalition hat Fakten geschaffen und den Kauf von Europas größtem Fernwärmenetz
für 1,4 Mrd. € von Vattenfall besiegelt.
Wir Grüne befürworten die Rekommunalisierung der Fernwärme, es muss aber sichergestellt
werden, dass die Wärmenetze schnell nachhaltig dekarbonisiert werden.
Wir fordern, dass das Fernwärmenetz von einer eigenständigen öffentlich kontrollierten
Wärmenetzgesellschaft betrieben wird, die eine konsequente Dekarbonisierungsstrategie
verfolgt. Vattenfall hat es innerhalb von fast acht Jahren nicht geschafft, einen plausiblen
Fahrplan für Klimaneutralität bis 2045 vorzulegen. Klimaneutralität hauptsächlich auf Basis
von Wasserstoff und Biomasse sind nicht nachhaltig. Eine Dekarbonisierung muss unseres
Erachtens auf vielfältigen und insbesondere auch dezentralen Technologien basieren, z. B.
durch den Einsatz von Großwärmepumpen, die unvermeidbare Abwärme, Fluss- und Abwasserwärme,
Solarthermie sowie, wenn möglich, tiefe Geothermie nutzen und ins Fernwärmenetz einspeisen.
Ein weiterer Faktor werden saisonale Speicher sein. All dies ist bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen. Für den klimaneutralen Umbau der gesamten Energieinfrastrukturen (Wärme und
Strom) wird eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg nötig sein - wir setzen
uns für eine gemeinsame Energie-Metropolregion ein, von der beide Länder profitieren. Wir
wollen prüfen, ob eine mögliche Unterteilung in kleinere Netzabschnitte die Dekarbonisierung
erleichtert. Darüber hinaus wollen wir prüfen, ob und wie, z.B. über das Energiewendegesetz,
eine Trennung vom Wärmenetz und Erzeugungsanlagen (sog. „Unbundling) sowie die Schaffung
eines Marktes für die dezentrale Einspeisung von regenerativer Wärme möglich und sinnvoll
ist.
Mittelfristiges Ziel ist außerdem eine schrittweise Absenkung der Betriebstemperaturen in
den Wärmenetzen. Das erleichtert die Einbindung erneuerbarer Wärmequellen sowie nicht
vermeidbarer Abwärme und reduziert Verteilungsverluste. Die Voraussetzungen dafür sollen
durch eine Koordination der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands mit der
Wärmenetzentwicklung geschaffen werden.
Vor einer Erweiterung des zentralen Fernwärmenetzes muss die Umsetzung einer ökonomisch und
ökologisch machbaren Dekarbonisierungsstrategie sichergestellt sein.
Kein Einstieg des Landes Berlin bei der GASAG
Das Erdgasverteilnetz ist nicht sinnvoll dekarbonisierbar und wird in großen Teilen mittel-
bis langfristig nicht mehr gebraucht. Wasserstoff wird in absehbarer Zeit zu kostbar und zu
teuer sein, um ihn in sogenannten Wasserstoffnetzausbaugebieten für die dezentrale
Gebäudewärme einzusetzen. Die Stilllegung des Erdgasnetzes muss spätestens bis 2045
erfolgen. Wir fordern, dass das Land Berlin über Bundesratsinitiativen die Bemühungen
unterstützt, einen sicheren Rechtsrahmen und eine verlässliche Zeitplanung für den
Erdgasaussteig zu schaffen, der die bisherigen Kunden vor immensen Preissteigerungen
schützt.
Bei einer Rekommunalisierung des Erdgasverteilnetzes übernähme das Land Berlin die Aufgabe,
das Netz nach und nach stillzulegen, von einem privaten Unternehmen. Wir sehen mit der
begrenzten zeitlichen Nutzung für das Gasnetz keine sinnvolle wirtschaftliche Perspektive
für das Land Berlin. Große finanzielle Ressourcen Berlin werden bereits für die
Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes gebraucht, es gibt keine Spielräume für stranded
assets. Wir schätzen daher die Risiken einer Beteiligung des Landes Berlin an der GASAG für
zu hoch ein.
Grüne Nahwärme braucht auch nicht-gewinnorientierte Akteure
Um die Wärmewende zu schaffen, müssen außerhalb der Versorgungsgebietes der Fernwärme
dezentrale Nahwärmenetze neu gebaut werden. Je niedriger die Temperatur, desto besser können
regenerative Wärme aus Solarthermie, nachhaltiger Biomasse und Umweltwärme sowie
Wärmespeicher eingebunden werden. Wärmenetze auf mittlerem Temperaturniveau eignen sich auch
gut, um Überschüsse regenerativer Stromerzeugung in Form von Wärme zu speichern. Sie sind
damit eine integrierte Energieinfrastruktur der Zukunft, die die Sektoren Strom und Wärme
sinnvoll koppeln. Erfahrungen mit solchen Netzen gibt es bisher in Berlin nur in
Neubaugebieten. Wir wollen auch im Bestand Nahwärmeprojekte initiieren und zum Erfolg
führen. Für diese braucht man geeignete Standorte und Akteure, die Interesse haben, sich
dafür zu engagieren.
Geeignete Standorte sollen im Rahmen der Wärmeplanung als Potenzialgebiete identifiziert
werden. Entscheidend wird sein, neue Akteure für den Betrieb von Nahwärmenetzen zu finden
und diese zu unterstützen. Wir wollen besonders die Initiativen, die in den Gebieten
außerhalb des Fernwärmenetzes Nahwärmegenossenschaften bzw. andere Formen gesellschaftliche
getragener Energiegemeinschaften gründen wollen, durch finanzielle und organisatorische
Maßnahmen unterstützen. Durch ein Bündel von Maßnahmen soll erreicht werden, dass
Initiativen die Chance haben, Teil der Wärmeinfrastruktur zu werden:
Nahwärmegenossenschaften mit einer Erfolgsperspektive erhalten einen Gründungszuschuss von
20.000 € für die Vorlaufkosten (z.B. Machbarkeitsstudien, Vertragsgrundlagen, Information
und Beratung). Die landeseigenen Gesellschaften für die Wärmewende entwickeln
organisatorische und finanzielle Hilfen, um es Initiativen zu ermöglichen, neue Wärmenetze
umzusetzen (z.B. Informationsseiten, Abrechnungsservice, fachliche Beratung, institutionelle
Partnerschaften, Bürgschaften).
Die Bezirksämter müssen als handlungsfähige politische Steuerungsebene für die Wärmeplanung
und Umsetzung von Quartierslösungen ausgebaut werden, sowohl was die Ausstattung mit
Personal als auch was Finanzen und Kompetenzen angeht. Auf bezirklicher Ebene sollen
Unterstützungsstrukturen für Nahwärmeinitiativen geschaffen bzw. verstetigt werden. Um
Nahwärmeprojekte wirtschaftlich zu machen, sollen die Bezirke an geeigneten Standorten
öffentliche Liegenschaften im Einzugsgebiet der Netze als Ankerkunden ein bringen.
Ankerkunden haben häufig einen hohen Energiebedarf und stabilisieren dadurch die
Netzinvestitionen wirtschaftlich. Wir wollen die administrativen Hemmnisse dafür beseitigen.
Die Flächen von öffentlichen Liegenschaften können außerdem gut zur Erschließung von
regenerativen Energiequellen genutzt werden.
Neue Wärmenetze bedeuten eine hohe Investition zu Beginn, die im Laufe von mehreren
Jahrzehnten durch Nutzungsentgelte zurückgezahlt wird. Damit die Investitionskosten sich
nicht negativ auf die Endverbraucher*innen auswirken, soll die Teilhabe der Bürgerschaft und
von nicht-gewinnorientierte Unternehmen Vorrang haben und besonders unterstützt werden. In
Berlin kann das außer den Nahwärmegenossenschaften und bürgerschaftlichen
Energiegesellschaften insbesondere das Stadtwerk oder die Wärmenetzgesellschaft sein, das
für diese Rolle ausgebaut werden soll. Das Stadtwerk wird dazu von
Gewinnabführungsverpflichtungen gegenüber dem öffentlichen Haushalt befreit.
Als öffentliche Unterstützungsstruktur wollen wir eine Energiewendeagentur in öffentlicher
Hand mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Wärmesektors und des Aufbaus regenerativer
Wärmeinfrastrukturen aufbauen. Wir wollen prüfen, ob die Berliner Energieagentur dazu
weiterentwickelt werden kann.
Oberflächennahe Geothermie ist eine der wenigen in Berlin gut nutzbaren erneuerbaren
Wärmequellen. Für die Nutzung von Geothermie eignen sich in Berlin auch sogenannte kalte
Netze, die die Wärme des Grundwassers verteilen. Die Genehmigung dieser Projekte soll
erleichtert werden. Dazu muss die Wasserschutzbehörde mit entsprechendem Personal
ausgestattet werden. Bei den entsprechenden Pilotprojekten soll ein Monitoring zum
Grundwasserschutz durchgeführt werden.
Der Leitfaden “Klimaschutz und Bebauungsplanung” muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Für
Neubaugebiete soll grundsätzlich eine Anschluss- und Benutzungspflicht für erneuerbare
Nahwärme festgelegt werden.
Energie ist kostbar – heute mehr denn je – sparen wir sie ein!
Für die Wärmewende ist das Einsparen von Energie ein zentraler Baustein. Nur wenn wir es
schaffen, unsere Wohnungen mit weniger Energie zu heizen, haben wir eine reelle Chance, die
Wärmewende erfolgreich zu gestalten.
Um beim Heizen Energie zu sparen muss außer der Modernisierung der Heiztechnik vor allem der
Wärmeverlust der Häuser deutlich reduziert werden. Die Sanierungsquote muss zügig deutlich
gesteigert werden und sollte möglichst bald 3% erreichen – der Fokus sollte auf Gebäudetypen
liegen, die bei der Sanierung noch stark hinterher hinken. Zusätzlich müssen Anreize gegeben
werden, einfache, gering investive und schnell umsetzbare Maßnahmen zu realisieren, wie z.B.
eine verbesserte Regelung der Heizanlagen oder die Dämmung von obersten Geschoss- und
Kellerdecken.
Dazu brauchen wir eine bessere Information der Bewohner*innen und Eigentümer*innen sowie
mehr Handwerkerinnen und Handwerker. Hauseigentümer*innen, die ihr Haus energetisch
modernisieren wollen, wollen wir mit einer Informationskampagne und einer kostenlosen
Initiativberatung unterstützen. Die bestehenden Fördermaßnahmen des Bundes sollen mit
geeigneten Fördermaßnahmen des Landes flankiert werden, das bisherige Programm
EffizienteGebäudePLUS wird dazu angepasst. Zur vertiefenden Beratung sollen unter anderem im
Bauinformationszentrum praxisnahe Lösungen und Good-Practice Beispiele aus Berlin
aufbereitet werden. Gemeinsam mit bestehenden und zukünftigen Akteuren der Wärmewende sowie
den Bezirken soll eine schlagkräftige und bürgernahe Information und Beratung zur Wärmewende
sichergestellt werden.
Wir wollen, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht und die energetische
Modernisierung der öffentlichen Gebäude in Landes- und Bezirkseigentum schnell umgesetzt.
Wir wollen, dass der Artenschutz bei der energetischen Modernisierung von Anfang an
mitgedacht wird. Maßnahmen des Animal-Aided Design müssen zum Standard, und Vollzugsdefizite
beim Natur- und Artenschutz beseitigt werden. Dazu sind sowohl entsprechende Aufsichts- als
auch Beratungskapazitäten erforderlich, damit Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
tierfreundlich umgesetzt werden – mit positiven Wirkungen für eine lebendige Stadtnatur.
Mehr Hände für die Wärmewende
Damit das Energiesparen und die Sanierung nicht am Mangel kundiger Hände scheitern, wollen
wir eine Aus-, Fortbildungs- und Gründungsoffensive mit der Industrie, Kammern und Innungen
anschieben. Zweitausbildungen, Fortbildungen, Umschulungen und Unternehmensgründungen sollen
erleichtert und gefördert werden, auch als Teil einer umfassenderen Transformationsstrategie
(d.h. gezielte Ansprache von Menschen in Berufen, die zukünftig in geringerem Umfang oder
gar nicht mehr benötigt werden).
In Zusammenarbeit mit Vertretern der Bedarfsträger, Wohnungsverbänden, Kammern und Betrieben
muss geprüft werden, welche Bedarfe für Qualifikationsprogramme bestehen. Anschließend
müssen niedrigschwellige Weiterbildungen gestärkt werden, die auch neben der Arbeit im
Betrieb möglich sind. Ungelernte sollen über Aufstiegsqualifikationen besser in
Handwerksberufe eingebunden werden. Die schulische Berufsorientierung muss so ausgerichtet
werden, dass sie Schüler*innen stärker für klimapositive Handwerksberufe interessiert. Wir
wollen Berufsschullehrer*innen in die Bewerbung dieser Berufe einbinden. Wir wollen
Geflüchtete mit Interesse an Handwerksberufen gezielt fortbilden. Die Qualifikationen
zugewanderter Fachkräfte, die Wissen im SHK- und Elektrobereich mitbringen, sollen
unbürokratischer anerkannt werden.
Die Wärmewende sozial gestalten
Die Wärmewende muss sozial gerecht geschehen. Nirgendwo zeigt sich der Zusammenhang zwischen
ökologischer Wende und sozialer Gerechtigkeit so eng wie bei der Wärmewende. Keine Mieterin
und kein Mieter darf aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen aus seiner Wohnung verdrängt
werden. Gleichzeitig ist die Modernisierung von Wohnungen und Häusern und die Umstellung auf
erneuerbare Energien und Technologien der beste Weg, um Energie einzusparen und damit
verlässliche und bezahlbare Energiekosten sicherzustellen.
Wir fordern Preistransparenz und Preiskontrolle für alle Nah- und Fernwärmeanbieter und in
der rekommunalisierten Fernwärme. Dort darf höchstens in geringem Maße mit hohen Verlusten
hergestellter und damit teurer Wasserstoff mit unkalkulierbaren Preisrisiken für die
Wärmekunden eingesetzt werden.
Wir fordern den Senat auf, ein Mietermodernisierungsprogramm aufzulegen, mit dem
Mieter*innen dabei unterstützt werden, mit geeigneten Maßnahmen in ihren Wohnungen den
Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu senken.
Den Senat fordern wir weiterhin auf, sich in einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen,
dass die Bundesregierung die anstehenden Projekte zur sozialen Abfederung/Gerechtigkeit der
Energiewende umsetzt. Mit dem Klimageld bekommen alle Bürger gleichermaßen Geld aus dem CO2-
Handel zurück, so dass Preiserhöhungen beim Energieverbrauch teilweise rückerstattet werden.
Im Mietrecht muss daher eine gerechte Verteilung der Investitions- und laufenden Kosten für
die Wärmewende nach dem Drittelmodell verankert werden.
Die Landesregierung soll einen besonderen Mieter*innenschutz bei den Landeseigenen
Wohnungsunternehmen (LWU) durch ein Kündigungsmoratorium einführen. Die LWU sollen
beauftragt werden, energetische Modernisierungen nach dem Drittelmodell durchzuführen. Im
Gegenzug werden sie von der Gewinnabführungsverpflichtungen befreit.
Unterstützer*innen
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Von Zeile 64 bis 67:
Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen.
Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Um das 1.5°-
Ziel oder auch nur ein 2°-Ziel zu erreichen, wäre es nötig dieses Ziel deutlich früher zu
erreichen. Für Berlin ist das eine große Herausforderung, denn der Gebäudesektor ist in
unserer Stadt nach wie vor für fast die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich.
Ca. 98 Prozent der Berliner Wärme wird immer noch fossil erzeugt.
Die Wärmewende ist aber nicht nur ein Gebot des Klimaschutzes. Wärme aus regenerativen
Quellen garantiert Energieunabhängigkeit und sorgt für Preisstabilität, da die
Preisschwankungen fossiler Energieträger immer weniger ins Gewicht fallen.
Die Wärmewende ist eine umfassende und langfristige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und
benötigt eine hohe Priorität und Geschwindigkeit, ausreichende Kapazitäten auf Senats- und
Bezirksebene sowie klare Leitlinien. Darüber hinaus müssen neue Akteure unterstützt und
funktionale Strukturen aufgebaut werden.
Wärmeplanung für Berlin: Wir brauchen ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen
Im vergangenen Jahr ist auf der Bundesebene viel passiert: Die Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG – auch „Heizungsgesetz“) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind
verabschiedet. In letzterem werden Großstädte mit über 100.000 Einwohner*innen dazu
verpflichtet, bis zum 1. Juli 2026 eine erste Wärmeplanung vorzulegen. Das ist weitaus mehr
als ein Wärmekataster! Die Wärmeplanung wird Aussagen treffen, welche Gebiete sich für
Wärmenetze und welche sich für dezentrale oder andere Formen der Wärmeversorgung eignen. Ab
Mitte 2026 gilt für diese Gebiete dann das GEG, – also die Vorgabe, dass bei einem
Heizungstausch die neue Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Wärme betrieben werden muss.
In den Gebieten, in denen jetzt schon Fernwärmenetze liegen, gibt es verbindliche
Dekarbonisierungsvorgaben an die Betreiber: Sie müssen bis 2045 klimaneutral sein. Bis 2030
müssen die bestehenden Wärmenetze zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent auf erneuerbarer
Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basieren, neue Wärmenetze ab 2025 zu mindestens 65%.
Wir wollen, dass in der Wärmewendestrategie für Berlin nicht nur theoretische Potenziale
benannt werden, sondern Ressourcen für ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen mobilisiert werden. Dazu gehören auch neue Akteure und Strukturen:
Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen und dezentralen Nahwärmenetzen, z.B.
Bürgerenergiegenossenschaften/Energiegesellschaften, zur Einbindung der Bürgerschaft. Die
bestehenden Institutionen der (fossilen) Wärmeversorgung müssen so umstrukturiert werden,
dass sie die Ziele erfüllen und eine Zusammenarbeit mit neuen Akteuren gelingt. Und
selbstverständlich muss die Wärmestrategie durch eine Energieeffizienzstrategie
(Gebäudemodernisierung) ergänzt werden.
Die Berliner Gebietskulisse
Für jede Kommune stellt sich in der Wärmeplanung zuerst die Frage: Wo machen Wärmenetze Sinn
und wo dezentrale Versorgungsgebiete? Jede Technik soll am richtigen Ort zum Einsatz kommen:
Wärmepumpen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern, Nahwärme in verdichteten Quartieren
und Kleinsiedlungen mit Riegelbauten aus den 1920er, 30er und 50er Jahren oder auch in
Großsiedlungen. Und dekarbonisierte Fernwärmenetze nutzen wir im verdichteten
Innenstadtbereich, wo sie bereits anliegen oder wo sie sinnvoll erweitert werden kann. Neue
Wärmenetze werden kleiner sein als die bestehenden Fernwärmenetze und in erste Linie dort
geplant werden, wo es eine verdichtete Wärmeabnahme und gleichzeitig erneuerbare
Wärmequellen oder Abwärmepotenziale gibt, also etwa in der Nähe von Rechenzentren oder
Abwasserkanälen. Eine der großen Herausforderungen ist: Wie gelingt es, die bestehenden
fossilen Infrastrukturen (bestehende Fernwärme und Erdgasnetz) so umzubauen, dass die
genannten Ziele erreicht werden? Diese Frage kann nicht unabhängig von der Frage nach den
zukünftigen Betreibern beantwortet werden.
Dezentrale Gebiete: Die Wärmepumpenoffensive
Die aktuellen Planungen der zuständigen Senatsverwaltung sieht vor, dass bis Anfang 2026
eine Wärmeplanung 1.0 vorgelegt wird. Bereits 2025 soll eine verkürzte Wärmeplanung
veröffentlicht werden, in der Gebiete aufgeführt sind, die nicht für den Wärmenetzausbau in
Frage kommen Für Gebiete außerhalb der Wärmenetze brauchen wir eine Wärmepumpenoffensive.
Ca. 10% der Berlinerinnen und Berliner leben in Ein- und Zweifamilienhäusern. In der ganz
überwiegenden Zahl dieser Häuser sind Wärmepumpen die ideale Lösung, um das Haus zu heizen.
Viele dieser Häuser werden von Eigentümer*innen selbst bewohnt. Sie können selbst die
Entscheidung treffen, eine moderne, umweltfreundliche Heizung einzubauen und profitieren von
langfristig niedrigeren Energiekosten.
Das novellierte GEG ermöglicht es, verschiedene Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer
Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die
sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen.
bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.
Bis zur Wiederholungswahl hat das Land Berlin mit dem Programm „Effiziente GebäudePLUS“ den
Heizungstausch und energetische Gebäudemodernisierung gefördert. Im Wahlkampf haben wir
Grünen mit der Initiative „Warm-up“ dies zusätzlich verstärkt. Der schwarz-rote Senat hat
dagegen erst einmal alles auf Eis gelegt. Wir fordern eine sofortige Neuauflage des
Förderprogramms, da dieses ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer war. Im Falle einer grünen
Regierungsbeteiligung ab 2026 setzen wir uns für eine Verstetigung der Programme ein.
Wir wollen eine zielgenaue Informationsoffensive mit Handwerkskammern und Innungen über
Möglichkeiten und Fördermittel für den Wärmepumpeneinsatz starten. Das
Bauinformationszentrum soll weiter ausgebaut werden.
Um eine Wärmepumpe effizient betreiben zu können, müssen ältere Heizkörper manchmal
ausgetauscht werden. Dafür fordern wir ein Landesförderprogramm Heizkörpertausch.
Bestehende Fernwärmenetze – Rekommunalisierung ist noch keine Dekarbonisierung!
Ein Drittel der Berliner*innen sind an das große Fernwärmenetz angeschlossen, das bisher
Vattenfall gehörte, weitere ca. 7 Prozent an die Fernwärmenetze anderer Betreiber. Die
schwarz-rote Koalition hat Fakten geschaffen und den Kauf von Europas größtem Fernwärmenetz
für 1,4 Mrd. € von Vattenfall besiegelt.
Wir Grüne befürworten die Rekommunalisierung der Fernwärme, es muss aber sichergestellt
werden, dass die Wärmenetze schnell nachhaltig dekarbonisiert werden.
Wir fordern, dass das Fernwärmenetz von einer eigenständigen öffentlich kontrollierten
Wärmenetzgesellschaft betrieben wird, die eine konsequente Dekarbonisierungsstrategie
verfolgt. Vattenfall hat es innerhalb von fast acht Jahren nicht geschafft, einen plausiblen
Fahrplan für Klimaneutralität bis 2045 vorzulegen. Klimaneutralität hauptsächlich auf Basis
von Wasserstoff und Biomasse sind nicht nachhaltig. Eine Dekarbonisierung muss unseres
Erachtens auf vielfältigen und insbesondere auch dezentralen Technologien basieren, z. B.
durch den Einsatz von Großwärmepumpen, die unvermeidbare Abwärme, Fluss- und Abwasserwärme,
Solarthermie sowie, wenn möglich, tiefe Geothermie nutzen und ins Fernwärmenetz einspeisen.
Ein weiterer Faktor werden saisonale Speicher sein. All dies ist bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen. Für den klimaneutralen Umbau der gesamten Energieinfrastrukturen (Wärme und
Strom) wird eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg nötig sein - wir setzen
uns für eine gemeinsame Energie-Metropolregion ein, von der beide Länder profitieren. Wir
wollen prüfen, ob eine mögliche Unterteilung in kleinere Netzabschnitte die Dekarbonisierung
erleichtert. Darüber hinaus wollen wir prüfen, ob und wie, z.B. über das Energiewendegesetz,
eine Trennung vom Wärmenetz und Erzeugungsanlagen (sog. „Unbundling) sowie die Schaffung
eines Marktes für die dezentrale Einspeisung von regenerativer Wärme möglich und sinnvoll
ist.
Mittelfristiges Ziel ist außerdem eine schrittweise Absenkung der Betriebstemperaturen in
den Wärmenetzen. Das erleichtert die Einbindung erneuerbarer Wärmequellen sowie nicht
vermeidbarer Abwärme und reduziert Verteilungsverluste. Die Voraussetzungen dafür sollen
durch eine Koordination der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands mit der
Wärmenetzentwicklung geschaffen werden.
Vor einer Erweiterung des zentralen Fernwärmenetzes muss die Umsetzung einer ökonomisch und
ökologisch machbaren Dekarbonisierungsstrategie sichergestellt sein.
Kein Einstieg des Landes Berlin bei der GASAG
Das Erdgasverteilnetz ist nicht sinnvoll dekarbonisierbar und wird in großen Teilen mittel-
bis langfristig nicht mehr gebraucht. Wasserstoff wird in absehbarer Zeit zu kostbar und zu
teuer sein, um ihn in sogenannten Wasserstoffnetzausbaugebieten für die dezentrale
Gebäudewärme einzusetzen. Die Stilllegung des Erdgasnetzes muss spätestens bis 2045
erfolgen. Wir fordern, dass das Land Berlin über Bundesratsinitiativen die Bemühungen
unterstützt, einen sicheren Rechtsrahmen und eine verlässliche Zeitplanung für den
Erdgasaussteig zu schaffen, der die bisherigen Kunden vor immensen Preissteigerungen
schützt.
Bei einer Rekommunalisierung des Erdgasverteilnetzes übernähme das Land Berlin die Aufgabe,
das Netz nach und nach stillzulegen, von einem privaten Unternehmen. Wir sehen mit der
begrenzten zeitlichen Nutzung für das Gasnetz keine sinnvolle wirtschaftliche Perspektive
für das Land Berlin. Große finanzielle Ressourcen Berlin werden bereits für die
Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes gebraucht, es gibt keine Spielräume für stranded
assets. Wir schätzen daher die Risiken einer Beteiligung des Landes Berlin an der GASAG für
zu hoch ein.
Grüne Nahwärme braucht auch nicht-gewinnorientierte Akteure
Um die Wärmewende zu schaffen, müssen außerhalb der Versorgungsgebietes der Fernwärme
dezentrale Nahwärmenetze neu gebaut werden. Je niedriger die Temperatur, desto besser können
regenerative Wärme aus Solarthermie, nachhaltiger Biomasse und Umweltwärme sowie
Wärmespeicher eingebunden werden. Wärmenetze auf mittlerem Temperaturniveau eignen sich auch
gut, um Überschüsse regenerativer Stromerzeugung in Form von Wärme zu speichern. Sie sind
damit eine integrierte Energieinfrastruktur der Zukunft, die die Sektoren Strom und Wärme
sinnvoll koppeln. Erfahrungen mit solchen Netzen gibt es bisher in Berlin nur in
Neubaugebieten. Wir wollen auch im Bestand Nahwärmeprojekte initiieren und zum Erfolg
führen. Für diese braucht man geeignete Standorte und Akteure, die Interesse haben, sich
dafür zu engagieren.
Geeignete Standorte sollen im Rahmen der Wärmeplanung als Potenzialgebiete identifiziert
werden. Entscheidend wird sein, neue Akteure für den Betrieb von Nahwärmenetzen zu finden
und diese zu unterstützen. Wir wollen besonders die Initiativen, die in den Gebieten
außerhalb des Fernwärmenetzes Nahwärmegenossenschaften bzw. andere Formen gesellschaftliche
getragener Energiegemeinschaften gründen wollen, durch finanzielle und organisatorische
Maßnahmen unterstützen. Durch ein Bündel von Maßnahmen soll erreicht werden, dass
Initiativen die Chance haben, Teil der Wärmeinfrastruktur zu werden:
Nahwärmegenossenschaften mit einer Erfolgsperspektive erhalten einen Gründungszuschuss von
20.000 € für die Vorlaufkosten (z.B. Machbarkeitsstudien, Vertragsgrundlagen, Information
und Beratung). Die landeseigenen Gesellschaften für die Wärmewende entwickeln
organisatorische und finanzielle Hilfen, um es Initiativen zu ermöglichen, neue Wärmenetze
umzusetzen (z.B. Informationsseiten, Abrechnungsservice, fachliche Beratung, institutionelle
Partnerschaften, Bürgschaften).
Die Bezirksämter müssen als handlungsfähige politische Steuerungsebene für die Wärmeplanung
und Umsetzung von Quartierslösungen ausgebaut werden, sowohl was die Ausstattung mit
Personal als auch was Finanzen und Kompetenzen angeht. Auf bezirklicher Ebene sollen
Unterstützungsstrukturen für Nahwärmeinitiativen geschaffen bzw. verstetigt werden. Um
Nahwärmeprojekte wirtschaftlich zu machen, sollen die Bezirke an geeigneten Standorten
öffentliche Liegenschaften im Einzugsgebiet der Netze als Ankerkunden ein bringen.
Ankerkunden haben häufig einen hohen Energiebedarf und stabilisieren dadurch die
Netzinvestitionen wirtschaftlich. Wir wollen die administrativen Hemmnisse dafür beseitigen.
Die Flächen von öffentlichen Liegenschaften können außerdem gut zur Erschließung von
regenerativen Energiequellen genutzt werden.
Neue Wärmenetze bedeuten eine hohe Investition zu Beginn, die im Laufe von mehreren
Jahrzehnten durch Nutzungsentgelte zurückgezahlt wird. Damit die Investitionskosten sich
nicht negativ auf die Endverbraucher*innen auswirken, soll die Teilhabe der Bürgerschaft und
von nicht-gewinnorientierte Unternehmen Vorrang haben und besonders unterstützt werden. In
Berlin kann das außer den Nahwärmegenossenschaften und bürgerschaftlichen
Energiegesellschaften insbesondere das Stadtwerk oder die Wärmenetzgesellschaft sein, das
für diese Rolle ausgebaut werden soll. Das Stadtwerk wird dazu von
Gewinnabführungsverpflichtungen gegenüber dem öffentlichen Haushalt befreit.
Als öffentliche Unterstützungsstruktur wollen wir eine Energiewendeagentur in öffentlicher
Hand mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Wärmesektors und des Aufbaus regenerativer
Wärmeinfrastrukturen aufbauen. Wir wollen prüfen, ob die Berliner Energieagentur dazu
weiterentwickelt werden kann.
Oberflächennahe Geothermie ist eine der wenigen in Berlin gut nutzbaren erneuerbaren
Wärmequellen. Für die Nutzung von Geothermie eignen sich in Berlin auch sogenannte kalte
Netze, die die Wärme des Grundwassers verteilen. Die Genehmigung dieser Projekte soll
erleichtert werden. Dazu muss die Wasserschutzbehörde mit entsprechendem Personal
ausgestattet werden. Bei den entsprechenden Pilotprojekten soll ein Monitoring zum
Grundwasserschutz durchgeführt werden.
Der Leitfaden “Klimaschutz und Bebauungsplanung” muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Für
Neubaugebiete soll grundsätzlich eine Anschluss- und Benutzungspflicht für erneuerbare
Nahwärme festgelegt werden.
Energie ist kostbar – heute mehr denn je – sparen wir sie ein!
Für die Wärmewende ist das Einsparen von Energie ein zentraler Baustein. Nur wenn wir es
schaffen, unsere Wohnungen mit weniger Energie zu heizen, haben wir eine reelle Chance, die
Wärmewende erfolgreich zu gestalten.
Um beim Heizen Energie zu sparen muss außer der Modernisierung der Heiztechnik vor allem der
Wärmeverlust der Häuser deutlich reduziert werden. Die Sanierungsquote muss zügig deutlich
gesteigert werden und sollte möglichst bald 3% erreichen – der Fokus sollte auf Gebäudetypen
liegen, die bei der Sanierung noch stark hinterher hinken. Zusätzlich müssen Anreize gegeben
werden, einfache, gering investive und schnell umsetzbare Maßnahmen zu realisieren, wie z.B.
eine verbesserte Regelung der Heizanlagen oder die Dämmung von obersten Geschoss- und
Kellerdecken.
Dazu brauchen wir eine bessere Information der Bewohner*innen und Eigentümer*innen sowie
mehr Handwerkerinnen und Handwerker. Hauseigentümer*innen, die ihr Haus energetisch
modernisieren wollen, wollen wir mit einer Informationskampagne und einer kostenlosen
Initiativberatung unterstützen. Die bestehenden Fördermaßnahmen des Bundes sollen mit
geeigneten Fördermaßnahmen des Landes flankiert werden, das bisherige Programm
EffizienteGebäudePLUS wird dazu angepasst. Zur vertiefenden Beratung sollen unter anderem im
Bauinformationszentrum praxisnahe Lösungen und Good-Practice Beispiele aus Berlin
aufbereitet werden. Gemeinsam mit bestehenden und zukünftigen Akteuren der Wärmewende sowie
den Bezirken soll eine schlagkräftige und bürgernahe Information und Beratung zur Wärmewende
sichergestellt werden.
Wir wollen, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht und die energetische
Modernisierung der öffentlichen Gebäude in Landes- und Bezirkseigentum schnell umgesetzt.
Wir wollen, dass der Artenschutz bei der energetischen Modernisierung von Anfang an
mitgedacht wird. Maßnahmen des Animal-Aided Design müssen zum Standard, und Vollzugsdefizite
beim Natur- und Artenschutz beseitigt werden. Dazu sind sowohl entsprechende Aufsichts- als
auch Beratungskapazitäten erforderlich, damit Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
tierfreundlich umgesetzt werden – mit positiven Wirkungen für eine lebendige Stadtnatur.
Mehr Hände für die Wärmewende
Damit das Energiesparen und die Sanierung nicht am Mangel kundiger Hände scheitern, wollen
wir eine Aus-, Fortbildungs- und Gründungsoffensive mit der Industrie, Kammern und Innungen
anschieben. Zweitausbildungen, Fortbildungen, Umschulungen und Unternehmensgründungen sollen
erleichtert und gefördert werden, auch als Teil einer umfassenderen Transformationsstrategie
(d.h. gezielte Ansprache von Menschen in Berufen, die zukünftig in geringerem Umfang oder
gar nicht mehr benötigt werden).
In Zusammenarbeit mit Vertretern der Bedarfsträger, Wohnungsverbänden, Kammern und Betrieben
muss geprüft werden, welche Bedarfe für Qualifikationsprogramme bestehen. Anschließend
müssen niedrigschwellige Weiterbildungen gestärkt werden, die auch neben der Arbeit im
Betrieb möglich sind. Ungelernte sollen über Aufstiegsqualifikationen besser in
Handwerksberufe eingebunden werden. Die schulische Berufsorientierung muss so ausgerichtet
werden, dass sie Schüler*innen stärker für klimapositive Handwerksberufe interessiert. Wir
wollen Berufsschullehrer*innen in die Bewerbung dieser Berufe einbinden. Wir wollen
Geflüchtete mit Interesse an Handwerksberufen gezielt fortbilden. Die Qualifikationen
zugewanderter Fachkräfte, die Wissen im SHK- und Elektrobereich mitbringen, sollen
unbürokratischer anerkannt werden.
Die Wärmewende sozial gestalten
Die Wärmewende muss sozial gerecht geschehen. Nirgendwo zeigt sich der Zusammenhang zwischen
ökologischer Wende und sozialer Gerechtigkeit so eng wie bei der Wärmewende. Keine Mieterin
und kein Mieter darf aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen aus seiner Wohnung verdrängt
werden. Gleichzeitig ist die Modernisierung von Wohnungen und Häusern und die Umstellung auf
erneuerbare Energien und Technologien der beste Weg, um Energie einzusparen und damit
verlässliche und bezahlbare Energiekosten sicherzustellen.
Wir fordern Preistransparenz und Preiskontrolle für alle Nah- und Fernwärmeanbieter und in
der rekommunalisierten Fernwärme. Dort darf höchstens in geringem Maße mit hohen Verlusten
hergestellter und damit teurer Wasserstoff mit unkalkulierbaren Preisrisiken für die
Wärmekunden eingesetzt werden.
Wir fordern den Senat auf, ein Mietermodernisierungsprogramm aufzulegen, mit dem
Mieter*innen dabei unterstützt werden, mit geeigneten Maßnahmen in ihren Wohnungen den
Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu senken.
Den Senat fordern wir weiterhin auf, sich in einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen,
dass die Bundesregierung die anstehenden Projekte zur sozialen Abfederung/Gerechtigkeit der
Energiewende umsetzt. Mit dem Klimageld bekommen alle Bürger gleichermaßen Geld aus dem CO2-
Handel zurück, so dass Preiserhöhungen beim Energieverbrauch teilweise rückerstattet werden.
Im Mietrecht muss daher eine gerechte Verteilung der Investitions- und laufenden Kosten für
die Wärmewende nach dem Drittelmodell verankert werden.
Die Landesregierung soll einen besonderen Mieter*innenschutz bei den Landeseigenen
Wohnungsunternehmen (LWU) durch ein Kündigungsmoratorium einführen. Die LWU sollen
beauftragt werden, energetische Modernisierungen nach dem Drittelmodell durchzuführen. Im
Gegenzug werden sie von der Gewinnabführungsverpflichtungen befreit.
Antragstext
Von Zeile 64 bis 67:
Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen und an die Berliner Verhältnisse anpassen.
Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Um das 1.5°-
Ziel oder auch nur ein 2°-Ziel zu erreichen, wäre es nötig dieses Ziel deutlich früher zu
erreichen. Für Berlin ist das eine große Herausforderung, denn der Gebäudesektor ist in
unserer Stadt nach wie vor für fast die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich.
Ca. 98 Prozent der Berliner Wärme wird immer noch fossil erzeugt.
Die Wärmewende ist aber nicht nur ein Gebot des Klimaschutzes. Wärme aus regenerativen
Quellen garantiert Energieunabhängigkeit und sorgt für Preisstabilität, da die
Preisschwankungen fossiler Energieträger immer weniger ins Gewicht fallen.
Die Wärmewende ist eine umfassende und langfristige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und
benötigt eine hohe Priorität und Geschwindigkeit, ausreichende Kapazitäten auf Senats- und
Bezirksebene sowie klare Leitlinien. Darüber hinaus müssen neue Akteure unterstützt und
funktionale Strukturen aufgebaut werden.
Wärmeplanung für Berlin: Wir brauchen ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen
Im vergangenen Jahr ist auf der Bundesebene viel passiert: Die Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG – auch „Heizungsgesetz“) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind
verabschiedet. In letzterem werden Großstädte mit über 100.000 Einwohner*innen dazu
verpflichtet, bis zum 1. Juli 2026 eine erste Wärmeplanung vorzulegen. Das ist weitaus mehr
als ein Wärmekataster! Die Wärmeplanung wird Aussagen treffen, welche Gebiete sich für
Wärmenetze und welche sich für dezentrale oder andere Formen der Wärmeversorgung eignen. Ab
Mitte 2026 gilt für diese Gebiete dann das GEG, – also die Vorgabe, dass bei einem
Heizungstausch die neue Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Wärme betrieben werden muss.
In den Gebieten, in denen jetzt schon Fernwärmenetze liegen, gibt es verbindliche
Dekarbonisierungsvorgaben an die Betreiber: Sie müssen bis 2045 klimaneutral sein. Bis 2030
müssen die bestehenden Wärmenetze zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent auf erneuerbarer
Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basieren, neue Wärmenetze ab 2025 zu mindestens 65%.
Wir wollen, dass in der Wärmewendestrategie für Berlin nicht nur theoretische Potenziale
benannt werden, sondern Ressourcen für ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen mobilisiert werden. Dazu gehören auch neue Akteure und Strukturen:
Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen und dezentralen Nahwärmenetzen, z.B.
Bürgerenergiegenossenschaften/Energiegesellschaften, zur Einbindung der Bürgerschaft. Die
bestehenden Institutionen der (fossilen) Wärmeversorgung müssen so umstrukturiert werden,
dass sie die Ziele erfüllen und eine Zusammenarbeit mit neuen Akteuren gelingt. Und
selbstverständlich muss die Wärmestrategie durch eine Energieeffizienzstrategie
(Gebäudemodernisierung) ergänzt werden.
Die Berliner Gebietskulisse
Für jede Kommune stellt sich in der Wärmeplanung zuerst die Frage: Wo machen Wärmenetze Sinn
und wo dezentrale Versorgungsgebiete? Jede Technik soll am richtigen Ort zum Einsatz kommen:
Wärmepumpen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern, Nahwärme in verdichteten Quartieren
und Kleinsiedlungen mit Riegelbauten aus den 1920er, 30er und 50er Jahren oder auch in
Großsiedlungen. Und dekarbonisierte Fernwärmenetze nutzen wir im verdichteten
Innenstadtbereich, wo sie bereits anliegen oder wo sie sinnvoll erweitert werden kann. Neue
Wärmenetze werden kleiner sein als die bestehenden Fernwärmenetze und in erste Linie dort
geplant werden, wo es eine verdichtete Wärmeabnahme und gleichzeitig erneuerbare
Wärmequellen oder Abwärmepotenziale gibt, also etwa in der Nähe von Rechenzentren oder
Abwasserkanälen. Eine der großen Herausforderungen ist: Wie gelingt es, die bestehenden
fossilen Infrastrukturen (bestehende Fernwärme und Erdgasnetz) so umzubauen, dass die
genannten Ziele erreicht werden? Diese Frage kann nicht unabhängig von der Frage nach den
zukünftigen Betreibern beantwortet werden.
Dezentrale Gebiete: Die Wärmepumpenoffensive
Die aktuellen Planungen der zuständigen Senatsverwaltung sieht vor, dass bis Anfang 2026
eine Wärmeplanung 1.0 vorgelegt wird. Bereits 2025 soll eine verkürzte Wärmeplanung
veröffentlicht werden, in der Gebiete aufgeführt sind, die nicht für den Wärmenetzausbau in
Frage kommen Für Gebiete außerhalb der Wärmenetze brauchen wir eine Wärmepumpenoffensive.
Ca. 10% der Berlinerinnen und Berliner leben in Ein- und Zweifamilienhäusern. In der ganz
überwiegenden Zahl dieser Häuser sind Wärmepumpen die ideale Lösung, um das Haus zu heizen.
Viele dieser Häuser werden von Eigentümer*innen selbst bewohnt. Sie können selbst die
Entscheidung treffen, eine moderne, umweltfreundliche Heizung einzubauen und profitieren von
langfristig niedrigeren Energiekosten.
Das novellierte GEG ermöglicht es, verschiedene Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer
Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die
sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit
bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen und an die Berliner Verhältnisse anpassen.
Bis zur Wiederholungswahl hat das Land Berlin mit dem Programm „Effiziente GebäudePLUS“ den
Heizungstausch und energetische Gebäudemodernisierung gefördert. Im Wahlkampf haben wir
Grünen mit der Initiative „Warm-up“ dies zusätzlich verstärkt. Der schwarz-rote Senat hat
dagegen erst einmal alles auf Eis gelegt. Wir fordern eine sofortige Neuauflage des
Förderprogramms, da dieses ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer war. Im Falle einer grünen
Regierungsbeteiligung ab 2026 setzen wir uns für eine Verstetigung der Programme ein.
Wir wollen eine zielgenaue Informationsoffensive mit Handwerkskammern und Innungen über
Möglichkeiten und Fördermittel für den Wärmepumpeneinsatz starten. Das
Bauinformationszentrum soll weiter ausgebaut werden.
Um eine Wärmepumpe effizient betreiben zu können, müssen ältere Heizkörper manchmal
ausgetauscht werden. Dafür fordern wir ein Landesförderprogramm Heizkörpertausch.
Bestehende Fernwärmenetze – Rekommunalisierung ist noch keine Dekarbonisierung!
Ein Drittel der Berliner*innen sind an das große Fernwärmenetz angeschlossen, das bisher
Vattenfall gehörte, weitere ca. 7 Prozent an die Fernwärmenetze anderer Betreiber. Die
schwarz-rote Koalition hat Fakten geschaffen und den Kauf von Europas größtem Fernwärmenetz
für 1,4 Mrd. € von Vattenfall besiegelt.
Wir Grüne befürworten die Rekommunalisierung der Fernwärme, es muss aber sichergestellt
werden, dass die Wärmenetze schnell nachhaltig dekarbonisiert werden.
Wir fordern, dass das Fernwärmenetz von einer eigenständigen öffentlich kontrollierten
Wärmenetzgesellschaft betrieben wird, die eine konsequente Dekarbonisierungsstrategie
verfolgt. Vattenfall hat es innerhalb von fast acht Jahren nicht geschafft, einen plausiblen
Fahrplan für Klimaneutralität bis 2045 vorzulegen. Klimaneutralität hauptsächlich auf Basis
von Wasserstoff und Biomasse sind nicht nachhaltig. Eine Dekarbonisierung muss unseres
Erachtens auf vielfältigen und insbesondere auch dezentralen Technologien basieren, z. B.
durch den Einsatz von Großwärmepumpen, die unvermeidbare Abwärme, Fluss- und Abwasserwärme,
Solarthermie sowie, wenn möglich, tiefe Geothermie nutzen und ins Fernwärmenetz einspeisen.
Ein weiterer Faktor werden saisonale Speicher sein. All dies ist bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen. Für den klimaneutralen Umbau der gesamten Energieinfrastrukturen (Wärme und
Strom) wird eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg nötig sein - wir setzen
uns für eine gemeinsame Energie-Metropolregion ein, von der beide Länder profitieren. Wir
wollen prüfen, ob eine mögliche Unterteilung in kleinere Netzabschnitte die Dekarbonisierung
erleichtert. Darüber hinaus wollen wir prüfen, ob und wie, z.B. über das Energiewendegesetz,
eine Trennung vom Wärmenetz und Erzeugungsanlagen (sog. „Unbundling) sowie die Schaffung
eines Marktes für die dezentrale Einspeisung von regenerativer Wärme möglich und sinnvoll
ist.
Mittelfristiges Ziel ist außerdem eine schrittweise Absenkung der Betriebstemperaturen in
den Wärmenetzen. Das erleichtert die Einbindung erneuerbarer Wärmequellen sowie nicht
vermeidbarer Abwärme und reduziert Verteilungsverluste. Die Voraussetzungen dafür sollen
durch eine Koordination der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands mit der
Wärmenetzentwicklung geschaffen werden.
Vor einer Erweiterung des zentralen Fernwärmenetzes muss die Umsetzung einer ökonomisch und
ökologisch machbaren Dekarbonisierungsstrategie sichergestellt sein.
Kein Einstieg des Landes Berlin bei der GASAG
Das Erdgasverteilnetz ist nicht sinnvoll dekarbonisierbar und wird in großen Teilen mittel-
bis langfristig nicht mehr gebraucht. Wasserstoff wird in absehbarer Zeit zu kostbar und zu
teuer sein, um ihn in sogenannten Wasserstoffnetzausbaugebieten für die dezentrale
Gebäudewärme einzusetzen. Die Stilllegung des Erdgasnetzes muss spätestens bis 2045
erfolgen. Wir fordern, dass das Land Berlin über Bundesratsinitiativen die Bemühungen
unterstützt, einen sicheren Rechtsrahmen und eine verlässliche Zeitplanung für den
Erdgasaussteig zu schaffen, der die bisherigen Kunden vor immensen Preissteigerungen
schützt.
Bei einer Rekommunalisierung des Erdgasverteilnetzes übernähme das Land Berlin die Aufgabe,
das Netz nach und nach stillzulegen, von einem privaten Unternehmen. Wir sehen mit der
begrenzten zeitlichen Nutzung für das Gasnetz keine sinnvolle wirtschaftliche Perspektive
für das Land Berlin. Große finanzielle Ressourcen Berlin werden bereits für die
Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes gebraucht, es gibt keine Spielräume für stranded
assets. Wir schätzen daher die Risiken einer Beteiligung des Landes Berlin an der GASAG für
zu hoch ein.
Grüne Nahwärme braucht auch nicht-gewinnorientierte Akteure
Um die Wärmewende zu schaffen, müssen außerhalb der Versorgungsgebietes der Fernwärme
dezentrale Nahwärmenetze neu gebaut werden. Je niedriger die Temperatur, desto besser können
regenerative Wärme aus Solarthermie, nachhaltiger Biomasse und Umweltwärme sowie
Wärmespeicher eingebunden werden. Wärmenetze auf mittlerem Temperaturniveau eignen sich auch
gut, um Überschüsse regenerativer Stromerzeugung in Form von Wärme zu speichern. Sie sind
damit eine integrierte Energieinfrastruktur der Zukunft, die die Sektoren Strom und Wärme
sinnvoll koppeln. Erfahrungen mit solchen Netzen gibt es bisher in Berlin nur in
Neubaugebieten. Wir wollen auch im Bestand Nahwärmeprojekte initiieren und zum Erfolg
führen. Für diese braucht man geeignete Standorte und Akteure, die Interesse haben, sich
dafür zu engagieren.
Geeignete Standorte sollen im Rahmen der Wärmeplanung als Potenzialgebiete identifiziert
werden. Entscheidend wird sein, neue Akteure für den Betrieb von Nahwärmenetzen zu finden
und diese zu unterstützen. Wir wollen besonders die Initiativen, die in den Gebieten
außerhalb des Fernwärmenetzes Nahwärmegenossenschaften bzw. andere Formen gesellschaftliche
getragener Energiegemeinschaften gründen wollen, durch finanzielle und organisatorische
Maßnahmen unterstützen. Durch ein Bündel von Maßnahmen soll erreicht werden, dass
Initiativen die Chance haben, Teil der Wärmeinfrastruktur zu werden:
Nahwärmegenossenschaften mit einer Erfolgsperspektive erhalten einen Gründungszuschuss von
20.000 € für die Vorlaufkosten (z.B. Machbarkeitsstudien, Vertragsgrundlagen, Information
und Beratung). Die landeseigenen Gesellschaften für die Wärmewende entwickeln
organisatorische und finanzielle Hilfen, um es Initiativen zu ermöglichen, neue Wärmenetze
umzusetzen (z.B. Informationsseiten, Abrechnungsservice, fachliche Beratung, institutionelle
Partnerschaften, Bürgschaften).
Die Bezirksämter müssen als handlungsfähige politische Steuerungsebene für die Wärmeplanung
und Umsetzung von Quartierslösungen ausgebaut werden, sowohl was die Ausstattung mit
Personal als auch was Finanzen und Kompetenzen angeht. Auf bezirklicher Ebene sollen
Unterstützungsstrukturen für Nahwärmeinitiativen geschaffen bzw. verstetigt werden. Um
Nahwärmeprojekte wirtschaftlich zu machen, sollen die Bezirke an geeigneten Standorten
öffentliche Liegenschaften im Einzugsgebiet der Netze als Ankerkunden ein bringen.
Ankerkunden haben häufig einen hohen Energiebedarf und stabilisieren dadurch die
Netzinvestitionen wirtschaftlich. Wir wollen die administrativen Hemmnisse dafür beseitigen.
Die Flächen von öffentlichen Liegenschaften können außerdem gut zur Erschließung von
regenerativen Energiequellen genutzt werden.
Neue Wärmenetze bedeuten eine hohe Investition zu Beginn, die im Laufe von mehreren
Jahrzehnten durch Nutzungsentgelte zurückgezahlt wird. Damit die Investitionskosten sich
nicht negativ auf die Endverbraucher*innen auswirken, soll die Teilhabe der Bürgerschaft und
von nicht-gewinnorientierte Unternehmen Vorrang haben und besonders unterstützt werden. In
Berlin kann das außer den Nahwärmegenossenschaften und bürgerschaftlichen
Energiegesellschaften insbesondere das Stadtwerk oder die Wärmenetzgesellschaft sein, das
für diese Rolle ausgebaut werden soll. Das Stadtwerk wird dazu von
Gewinnabführungsverpflichtungen gegenüber dem öffentlichen Haushalt befreit.
Als öffentliche Unterstützungsstruktur wollen wir eine Energiewendeagentur in öffentlicher
Hand mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Wärmesektors und des Aufbaus regenerativer
Wärmeinfrastrukturen aufbauen. Wir wollen prüfen, ob die Berliner Energieagentur dazu
weiterentwickelt werden kann.
Oberflächennahe Geothermie ist eine der wenigen in Berlin gut nutzbaren erneuerbaren
Wärmequellen. Für die Nutzung von Geothermie eignen sich in Berlin auch sogenannte kalte
Netze, die die Wärme des Grundwassers verteilen. Die Genehmigung dieser Projekte soll
erleichtert werden. Dazu muss die Wasserschutzbehörde mit entsprechendem Personal
ausgestattet werden. Bei den entsprechenden Pilotprojekten soll ein Monitoring zum
Grundwasserschutz durchgeführt werden.
Der Leitfaden “Klimaschutz und Bebauungsplanung” muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Für
Neubaugebiete soll grundsätzlich eine Anschluss- und Benutzungspflicht für erneuerbare
Nahwärme festgelegt werden.
Energie ist kostbar – heute mehr denn je – sparen wir sie ein!
Für die Wärmewende ist das Einsparen von Energie ein zentraler Baustein. Nur wenn wir es
schaffen, unsere Wohnungen mit weniger Energie zu heizen, haben wir eine reelle Chance, die
Wärmewende erfolgreich zu gestalten.
Um beim Heizen Energie zu sparen muss außer der Modernisierung der Heiztechnik vor allem der
Wärmeverlust der Häuser deutlich reduziert werden. Die Sanierungsquote muss zügig deutlich
gesteigert werden und sollte möglichst bald 3% erreichen – der Fokus sollte auf Gebäudetypen
liegen, die bei der Sanierung noch stark hinterher hinken. Zusätzlich müssen Anreize gegeben
werden, einfache, gering investive und schnell umsetzbare Maßnahmen zu realisieren, wie z.B.
eine verbesserte Regelung der Heizanlagen oder die Dämmung von obersten Geschoss- und
Kellerdecken.
Dazu brauchen wir eine bessere Information der Bewohner*innen und Eigentümer*innen sowie
mehr Handwerkerinnen und Handwerker. Hauseigentümer*innen, die ihr Haus energetisch
modernisieren wollen, wollen wir mit einer Informationskampagne und einer kostenlosen
Initiativberatung unterstützen. Die bestehenden Fördermaßnahmen des Bundes sollen mit
geeigneten Fördermaßnahmen des Landes flankiert werden, das bisherige Programm
EffizienteGebäudePLUS wird dazu angepasst. Zur vertiefenden Beratung sollen unter anderem im
Bauinformationszentrum praxisnahe Lösungen und Good-Practice Beispiele aus Berlin
aufbereitet werden. Gemeinsam mit bestehenden und zukünftigen Akteuren der Wärmewende sowie
den Bezirken soll eine schlagkräftige und bürgernahe Information und Beratung zur Wärmewende
sichergestellt werden.
Wir wollen, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht und die energetische
Modernisierung der öffentlichen Gebäude in Landes- und Bezirkseigentum schnell umgesetzt.
Wir wollen, dass der Artenschutz bei der energetischen Modernisierung von Anfang an
mitgedacht wird. Maßnahmen des Animal-Aided Design müssen zum Standard, und Vollzugsdefizite
beim Natur- und Artenschutz beseitigt werden. Dazu sind sowohl entsprechende Aufsichts- als
auch Beratungskapazitäten erforderlich, damit Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
tierfreundlich umgesetzt werden – mit positiven Wirkungen für eine lebendige Stadtnatur.
Mehr Hände für die Wärmewende
Damit das Energiesparen und die Sanierung nicht am Mangel kundiger Hände scheitern, wollen
wir eine Aus-, Fortbildungs- und Gründungsoffensive mit der Industrie, Kammern und Innungen
anschieben. Zweitausbildungen, Fortbildungen, Umschulungen und Unternehmensgründungen sollen
erleichtert und gefördert werden, auch als Teil einer umfassenderen Transformationsstrategie
(d.h. gezielte Ansprache von Menschen in Berufen, die zukünftig in geringerem Umfang oder
gar nicht mehr benötigt werden).
In Zusammenarbeit mit Vertretern der Bedarfsträger, Wohnungsverbänden, Kammern und Betrieben
muss geprüft werden, welche Bedarfe für Qualifikationsprogramme bestehen. Anschließend
müssen niedrigschwellige Weiterbildungen gestärkt werden, die auch neben der Arbeit im
Betrieb möglich sind. Ungelernte sollen über Aufstiegsqualifikationen besser in
Handwerksberufe eingebunden werden. Die schulische Berufsorientierung muss so ausgerichtet
werden, dass sie Schüler*innen stärker für klimapositive Handwerksberufe interessiert. Wir
wollen Berufsschullehrer*innen in die Bewerbung dieser Berufe einbinden. Wir wollen
Geflüchtete mit Interesse an Handwerksberufen gezielt fortbilden. Die Qualifikationen
zugewanderter Fachkräfte, die Wissen im SHK- und Elektrobereich mitbringen, sollen
unbürokratischer anerkannt werden.
Die Wärmewende sozial gestalten
Die Wärmewende muss sozial gerecht geschehen. Nirgendwo zeigt sich der Zusammenhang zwischen
ökologischer Wende und sozialer Gerechtigkeit so eng wie bei der Wärmewende. Keine Mieterin
und kein Mieter darf aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen aus seiner Wohnung verdrängt
werden. Gleichzeitig ist die Modernisierung von Wohnungen und Häusern und die Umstellung auf
erneuerbare Energien und Technologien der beste Weg, um Energie einzusparen und damit
verlässliche und bezahlbare Energiekosten sicherzustellen.
Wir fordern Preistransparenz und Preiskontrolle für alle Nah- und Fernwärmeanbieter und in
der rekommunalisierten Fernwärme. Dort darf höchstens in geringem Maße mit hohen Verlusten
hergestellter und damit teurer Wasserstoff mit unkalkulierbaren Preisrisiken für die
Wärmekunden eingesetzt werden.
Wir fordern den Senat auf, ein Mietermodernisierungsprogramm aufzulegen, mit dem
Mieter*innen dabei unterstützt werden, mit geeigneten Maßnahmen in ihren Wohnungen den
Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu senken.
Den Senat fordern wir weiterhin auf, sich in einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen,
dass die Bundesregierung die anstehenden Projekte zur sozialen Abfederung/Gerechtigkeit der
Energiewende umsetzt. Mit dem Klimageld bekommen alle Bürger gleichermaßen Geld aus dem CO2-
Handel zurück, so dass Preiserhöhungen beim Energieverbrauch teilweise rückerstattet werden.
Im Mietrecht muss daher eine gerechte Verteilung der Investitions- und laufenden Kosten für
die Wärmewende nach dem Drittelmodell verankert werden.
Die Landesregierung soll einen besonderen Mieter*innenschutz bei den Landeseigenen
Wohnungsunternehmen (LWU) durch ein Kündigungsmoratorium einführen. Die LWU sollen
beauftragt werden, energetische Modernisierungen nach dem Drittelmodell durchzuführen. Im
Gegenzug werden sie von der Gewinnabführungsverpflichtungen befreit.
Unterstützer*innen
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Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen und an die Berliner Verhältnisse anpassen.
Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Um das 1.5°-
Ziel oder auch nur ein 2°-Ziel zu erreichen, wäre es nötig dieses Ziel deutlich früher zu
erreichen. Für Berlin ist das eine große Herausforderung, denn der Gebäudesektor ist in
unserer Stadt nach wie vor für fast die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich.
Ca. 98 Prozent der Berliner Wärme wird immer noch fossil erzeugt.
Die Wärmewende ist aber nicht nur ein Gebot des Klimaschutzes. Wärme aus regenerativen
Quellen garantiert Energieunabhängigkeit und sorgt für Preisstabilität, da die
Preisschwankungen fossiler Energieträger immer weniger ins Gewicht fallen.
Die Wärmewende ist eine umfassende und langfristige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und
benötigt eine hohe Priorität und Geschwindigkeit, ausreichende Kapazitäten auf Senats- und
Bezirksebene sowie klare Leitlinien. Darüber hinaus müssen neue Akteure unterstützt und
funktionale Strukturen aufgebaut werden.
Wärmeplanung für Berlin: Wir brauchen ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen
Im vergangenen Jahr ist auf der Bundesebene viel passiert: Die Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG – auch „Heizungsgesetz“) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind
verabschiedet. In letzterem werden Großstädte mit über 100.000 Einwohner*innen dazu
verpflichtet, bis zum 1. Juli 2026 eine erste Wärmeplanung vorzulegen. Das ist weitaus mehr
als ein Wärmekataster! Die Wärmeplanung wird Aussagen treffen, welche Gebiete sich für
Wärmenetze und welche sich für dezentrale oder andere Formen der Wärmeversorgung eignen. Ab
Mitte 2026 gilt für diese Gebiete dann das GEG, – also die Vorgabe, dass bei einem
Heizungstausch die neue Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Wärme betrieben werden muss.
In den Gebieten, in denen jetzt schon Fernwärmenetze liegen, gibt es verbindliche
Dekarbonisierungsvorgaben an die Betreiber: Sie müssen bis 2045 klimaneutral sein. Bis 2030
müssen die bestehenden Wärmenetze zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent auf erneuerbarer
Wärme oder unvermeidbarer Abwärme basieren, neue Wärmenetze ab 2025 zu mindestens 65%.
Wir wollen, dass in der Wärmewendestrategie für Berlin nicht nur theoretische Potenziale
benannt werden, sondern Ressourcen für ökologische, wirtschaftlich tragfähige und bezahlbare
Energieinfrastrukturen mobilisiert werden. Dazu gehören auch neue Akteure und Strukturen:
Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen und dezentralen Nahwärmenetzen, z.B.
Bürgerenergiegenossenschaften/Energiegesellschaften, zur Einbindung der Bürgerschaft. Die
bestehenden Institutionen der (fossilen) Wärmeversorgung müssen so umstrukturiert werden,
dass sie die Ziele erfüllen und eine Zusammenarbeit mit neuen Akteuren gelingt. Und
selbstverständlich muss die Wärmestrategie durch eine Energieeffizienzstrategie
(Gebäudemodernisierung) ergänzt werden.
Die Berliner Gebietskulisse
Für jede Kommune stellt sich in der Wärmeplanung zuerst die Frage: Wo machen Wärmenetze Sinn
und wo dezentrale Versorgungsgebiete? Jede Technik soll am richtigen Ort zum Einsatz kommen:
Wärmepumpen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern, Nahwärme in verdichteten Quartieren
und Kleinsiedlungen mit Riegelbauten aus den 1920er, 30er und 50er Jahren oder auch in
Großsiedlungen. Und dekarbonisierte Fernwärmenetze nutzen wir im verdichteten
Innenstadtbereich, wo sie bereits anliegen oder wo sie sinnvoll erweitert werden kann. Neue
Wärmenetze werden kleiner sein als die bestehenden Fernwärmenetze und in erste Linie dort
geplant werden, wo es eine verdichtete Wärmeabnahme und gleichzeitig erneuerbare
Wärmequellen oder Abwärmepotenziale gibt, also etwa in der Nähe von Rechenzentren oder
Abwasserkanälen. Eine der großen Herausforderungen ist: Wie gelingt es, die bestehenden
fossilen Infrastrukturen (bestehende Fernwärme und Erdgasnetz) so umzubauen, dass die
genannten Ziele erreicht werden? Diese Frage kann nicht unabhängig von der Frage nach den
zukünftigen Betreibern beantwortet werden.
Dezentrale Gebiete: Die Wärmepumpenoffensive
Die aktuellen Planungen der zuständigen Senatsverwaltung sieht vor, dass bis Anfang 2026
eine Wärmeplanung 1.0 vorgelegt wird. Bereits 2025 soll eine verkürzte Wärmeplanung
veröffentlicht werden, in der Gebiete aufgeführt sind, die nicht für den Wärmenetzausbau in
Frage kommen Für Gebiete außerhalb der Wärmenetze brauchen wir eine Wärmepumpenoffensive.
Ca. 10% der Berlinerinnen und Berliner leben in Ein- und Zweifamilienhäusern. In der ganz
überwiegenden Zahl dieser Häuser sind Wärmepumpen die ideale Lösung, um das Haus zu heizen.
Viele dieser Häuser werden von Eigentümer*innen selbst bewohnt. Sie können selbst die
Entscheidung treffen, eine moderne, umweltfreundliche Heizung einzubauen und profitieren von
langfristig niedrigeren Energiekosten.
Das novellierte GEG ermöglicht es, verschiedene Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer
Wärme von 65 % einzubauen. In vielen Fällen werden Heizsysteme auf Basis von Wärmepumpen die
sinnvollste und kostengünstigste Lösung sein. Der Einbau von Wärmepumpen wird zurzeit mit Der Einbau von Wärmepumpen wird von der Bundesregierung gefördert. Landesförderungen müssen dies möglichst ergänzen. Komplementär zum Bund soll das Land die Anreize zur energetischen Sanierung und besonders zum Heizungstausch mit eigenen Förderprogrammen erhöhen und an die Berliner Verhältnisse anpassen.
bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert – maximal 21.000 €.
Bis zur Wiederholungswahl hat das Land Berlin mit dem Programm „Effiziente GebäudePLUS“ den
Heizungstausch und energetische Gebäudemodernisierung gefördert. Im Wahlkampf haben wir
Grünen mit der Initiative „Warm-up“ dies zusätzlich verstärkt. Der schwarz-rote Senat hat
dagegen erst einmal alles auf Eis gelegt. Wir fordern eine sofortige Neuauflage des
Förderprogramms, da dieses ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer war. Im Falle einer grünen
Regierungsbeteiligung ab 2026 setzen wir uns für eine Verstetigung der Programme ein.
Wir wollen eine zielgenaue Informationsoffensive mit Handwerkskammern und Innungen über
Möglichkeiten und Fördermittel für den Wärmepumpeneinsatz starten. Das
Bauinformationszentrum soll weiter ausgebaut werden.
Um eine Wärmepumpe effizient betreiben zu können, müssen ältere Heizkörper manchmal
ausgetauscht werden. Dafür fordern wir ein Landesförderprogramm Heizkörpertausch.
Bestehende Fernwärmenetze – Rekommunalisierung ist noch keine Dekarbonisierung!
Ein Drittel der Berliner*innen sind an das große Fernwärmenetz angeschlossen, das bisher
Vattenfall gehörte, weitere ca. 7 Prozent an die Fernwärmenetze anderer Betreiber. Die
schwarz-rote Koalition hat Fakten geschaffen und den Kauf von Europas größtem Fernwärmenetz
für 1,4 Mrd. € von Vattenfall besiegelt.
Wir Grüne befürworten die Rekommunalisierung der Fernwärme, es muss aber sichergestellt
werden, dass die Wärmenetze schnell nachhaltig dekarbonisiert werden.
Wir fordern, dass das Fernwärmenetz von einer eigenständigen öffentlich kontrollierten
Wärmenetzgesellschaft betrieben wird, die eine konsequente Dekarbonisierungsstrategie
verfolgt. Vattenfall hat es innerhalb von fast acht Jahren nicht geschafft, einen plausiblen
Fahrplan für Klimaneutralität bis 2045 vorzulegen. Klimaneutralität hauptsächlich auf Basis
von Wasserstoff und Biomasse sind nicht nachhaltig. Eine Dekarbonisierung muss unseres
Erachtens auf vielfältigen und insbesondere auch dezentralen Technologien basieren, z. B.
durch den Einsatz von Großwärmepumpen, die unvermeidbare Abwärme, Fluss- und Abwasserwärme,
Solarthermie sowie, wenn möglich, tiefe Geothermie nutzen und ins Fernwärmenetz einspeisen.
Ein weiterer Faktor werden saisonale Speicher sein. All dies ist bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen. Für den klimaneutralen Umbau der gesamten Energieinfrastrukturen (Wärme und
Strom) wird eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg nötig sein - wir setzen
uns für eine gemeinsame Energie-Metropolregion ein, von der beide Länder profitieren. Wir
wollen prüfen, ob eine mögliche Unterteilung in kleinere Netzabschnitte die Dekarbonisierung
erleichtert. Darüber hinaus wollen wir prüfen, ob und wie, z.B. über das Energiewendegesetz,
eine Trennung vom Wärmenetz und Erzeugungsanlagen (sog. „Unbundling) sowie die Schaffung
eines Marktes für die dezentrale Einspeisung von regenerativer Wärme möglich und sinnvoll
ist.
Mittelfristiges Ziel ist außerdem eine schrittweise Absenkung der Betriebstemperaturen in
den Wärmenetzen. Das erleichtert die Einbindung erneuerbarer Wärmequellen sowie nicht
vermeidbarer Abwärme und reduziert Verteilungsverluste. Die Voraussetzungen dafür sollen
durch eine Koordination der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands mit der
Wärmenetzentwicklung geschaffen werden.
Vor einer Erweiterung des zentralen Fernwärmenetzes muss die Umsetzung einer ökonomisch und
ökologisch machbaren Dekarbonisierungsstrategie sichergestellt sein.
Kein Einstieg des Landes Berlin bei der GASAG
Das Erdgasverteilnetz ist nicht sinnvoll dekarbonisierbar und wird in großen Teilen mittel-
bis langfristig nicht mehr gebraucht. Wasserstoff wird in absehbarer Zeit zu kostbar und zu
teuer sein, um ihn in sogenannten Wasserstoffnetzausbaugebieten für die dezentrale
Gebäudewärme einzusetzen. Die Stilllegung des Erdgasnetzes muss spätestens bis 2045
erfolgen. Wir fordern, dass das Land Berlin über Bundesratsinitiativen die Bemühungen
unterstützt, einen sicheren Rechtsrahmen und eine verlässliche Zeitplanung für den
Erdgasaussteig zu schaffen, der die bisherigen Kunden vor immensen Preissteigerungen
schützt.
Bei einer Rekommunalisierung des Erdgasverteilnetzes übernähme das Land Berlin die Aufgabe,
das Netz nach und nach stillzulegen, von einem privaten Unternehmen. Wir sehen mit der
begrenzten zeitlichen Nutzung für das Gasnetz keine sinnvolle wirtschaftliche Perspektive
für das Land Berlin. Große finanzielle Ressourcen Berlin werden bereits für die
Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes gebraucht, es gibt keine Spielräume für stranded
assets. Wir schätzen daher die Risiken einer Beteiligung des Landes Berlin an der GASAG für
zu hoch ein.
Grüne Nahwärme braucht auch nicht-gewinnorientierte Akteure
Um die Wärmewende zu schaffen, müssen außerhalb der Versorgungsgebietes der Fernwärme
dezentrale Nahwärmenetze neu gebaut werden. Je niedriger die Temperatur, desto besser können
regenerative Wärme aus Solarthermie, nachhaltiger Biomasse und Umweltwärme sowie
Wärmespeicher eingebunden werden. Wärmenetze auf mittlerem Temperaturniveau eignen sich auch
gut, um Überschüsse regenerativer Stromerzeugung in Form von Wärme zu speichern. Sie sind
damit eine integrierte Energieinfrastruktur der Zukunft, die die Sektoren Strom und Wärme
sinnvoll koppeln. Erfahrungen mit solchen Netzen gibt es bisher in Berlin nur in
Neubaugebieten. Wir wollen auch im Bestand Nahwärmeprojekte initiieren und zum Erfolg
führen. Für diese braucht man geeignete Standorte und Akteure, die Interesse haben, sich
dafür zu engagieren.
Geeignete Standorte sollen im Rahmen der Wärmeplanung als Potenzialgebiete identifiziert
werden. Entscheidend wird sein, neue Akteure für den Betrieb von Nahwärmenetzen zu finden
und diese zu unterstützen. Wir wollen besonders die Initiativen, die in den Gebieten
außerhalb des Fernwärmenetzes Nahwärmegenossenschaften bzw. andere Formen gesellschaftliche
getragener Energiegemeinschaften gründen wollen, durch finanzielle und organisatorische
Maßnahmen unterstützen. Durch ein Bündel von Maßnahmen soll erreicht werden, dass
Initiativen die Chance haben, Teil der Wärmeinfrastruktur zu werden:
Nahwärmegenossenschaften mit einer Erfolgsperspektive erhalten einen Gründungszuschuss von
20.000 € für die Vorlaufkosten (z.B. Machbarkeitsstudien, Vertragsgrundlagen, Information
und Beratung). Die landeseigenen Gesellschaften für die Wärmewende entwickeln
organisatorische und finanzielle Hilfen, um es Initiativen zu ermöglichen, neue Wärmenetze
umzusetzen (z.B. Informationsseiten, Abrechnungsservice, fachliche Beratung, institutionelle
Partnerschaften, Bürgschaften).
Die Bezirksämter müssen als handlungsfähige politische Steuerungsebene für die Wärmeplanung
und Umsetzung von Quartierslösungen ausgebaut werden, sowohl was die Ausstattung mit
Personal als auch was Finanzen und Kompetenzen angeht. Auf bezirklicher Ebene sollen
Unterstützungsstrukturen für Nahwärmeinitiativen geschaffen bzw. verstetigt werden. Um
Nahwärmeprojekte wirtschaftlich zu machen, sollen die Bezirke an geeigneten Standorten
öffentliche Liegenschaften im Einzugsgebiet der Netze als Ankerkunden ein bringen.
Ankerkunden haben häufig einen hohen Energiebedarf und stabilisieren dadurch die
Netzinvestitionen wirtschaftlich. Wir wollen die administrativen Hemmnisse dafür beseitigen.
Die Flächen von öffentlichen Liegenschaften können außerdem gut zur Erschließung von
regenerativen Energiequellen genutzt werden.
Neue Wärmenetze bedeuten eine hohe Investition zu Beginn, die im Laufe von mehreren
Jahrzehnten durch Nutzungsentgelte zurückgezahlt wird. Damit die Investitionskosten sich
nicht negativ auf die Endverbraucher*innen auswirken, soll die Teilhabe der Bürgerschaft und
von nicht-gewinnorientierte Unternehmen Vorrang haben und besonders unterstützt werden. In
Berlin kann das außer den Nahwärmegenossenschaften und bürgerschaftlichen
Energiegesellschaften insbesondere das Stadtwerk oder die Wärmenetzgesellschaft sein, das
für diese Rolle ausgebaut werden soll. Das Stadtwerk wird dazu von
Gewinnabführungsverpflichtungen gegenüber dem öffentlichen Haushalt befreit.
Als öffentliche Unterstützungsstruktur wollen wir eine Energiewendeagentur in öffentlicher
Hand mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Wärmesektors und des Aufbaus regenerativer
Wärmeinfrastrukturen aufbauen. Wir wollen prüfen, ob die Berliner Energieagentur dazu
weiterentwickelt werden kann.
Oberflächennahe Geothermie ist eine der wenigen in Berlin gut nutzbaren erneuerbaren
Wärmequellen. Für die Nutzung von Geothermie eignen sich in Berlin auch sogenannte kalte
Netze, die die Wärme des Grundwassers verteilen. Die Genehmigung dieser Projekte soll
erleichtert werden. Dazu muss die Wasserschutzbehörde mit entsprechendem Personal
ausgestattet werden. Bei den entsprechenden Pilotprojekten soll ein Monitoring zum
Grundwasserschutz durchgeführt werden.
Der Leitfaden “Klimaschutz und Bebauungsplanung” muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Für
Neubaugebiete soll grundsätzlich eine Anschluss- und Benutzungspflicht für erneuerbare
Nahwärme festgelegt werden.
Energie ist kostbar – heute mehr denn je – sparen wir sie ein!
Für die Wärmewende ist das Einsparen von Energie ein zentraler Baustein. Nur wenn wir es
schaffen, unsere Wohnungen mit weniger Energie zu heizen, haben wir eine reelle Chance, die
Wärmewende erfolgreich zu gestalten.
Um beim Heizen Energie zu sparen muss außer der Modernisierung der Heiztechnik vor allem der
Wärmeverlust der Häuser deutlich reduziert werden. Die Sanierungsquote muss zügig deutlich
gesteigert werden und sollte möglichst bald 3% erreichen – der Fokus sollte auf Gebäudetypen
liegen, die bei der Sanierung noch stark hinterher hinken. Zusätzlich müssen Anreize gegeben
werden, einfache, gering investive und schnell umsetzbare Maßnahmen zu realisieren, wie z.B.
eine verbesserte Regelung der Heizanlagen oder die Dämmung von obersten Geschoss- und
Kellerdecken.
Dazu brauchen wir eine bessere Information der Bewohner*innen und Eigentümer*innen sowie
mehr Handwerkerinnen und Handwerker. Hauseigentümer*innen, die ihr Haus energetisch
modernisieren wollen, wollen wir mit einer Informationskampagne und einer kostenlosen
Initiativberatung unterstützen. Die bestehenden Fördermaßnahmen des Bundes sollen mit
geeigneten Fördermaßnahmen des Landes flankiert werden, das bisherige Programm
EffizienteGebäudePLUS wird dazu angepasst. Zur vertiefenden Beratung sollen unter anderem im
Bauinformationszentrum praxisnahe Lösungen und Good-Practice Beispiele aus Berlin
aufbereitet werden. Gemeinsam mit bestehenden und zukünftigen Akteuren der Wärmewende sowie
den Bezirken soll eine schlagkräftige und bürgernahe Information und Beratung zur Wärmewende
sichergestellt werden.
Wir wollen, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangeht und die energetische
Modernisierung der öffentlichen Gebäude in Landes- und Bezirkseigentum schnell umgesetzt.
Wir wollen, dass der Artenschutz bei der energetischen Modernisierung von Anfang an
mitgedacht wird. Maßnahmen des Animal-Aided Design müssen zum Standard, und Vollzugsdefizite
beim Natur- und Artenschutz beseitigt werden. Dazu sind sowohl entsprechende Aufsichts- als
auch Beratungskapazitäten erforderlich, damit Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
tierfreundlich umgesetzt werden – mit positiven Wirkungen für eine lebendige Stadtnatur.
Mehr Hände für die Wärmewende
Damit das Energiesparen und die Sanierung nicht am Mangel kundiger Hände scheitern, wollen
wir eine Aus-, Fortbildungs- und Gründungsoffensive mit der Industrie, Kammern und Innungen
anschieben. Zweitausbildungen, Fortbildungen, Umschulungen und Unternehmensgründungen sollen
erleichtert und gefördert werden, auch als Teil einer umfassenderen Transformationsstrategie
(d.h. gezielte Ansprache von Menschen in Berufen, die zukünftig in geringerem Umfang oder
gar nicht mehr benötigt werden).
In Zusammenarbeit mit Vertretern der Bedarfsträger, Wohnungsverbänden, Kammern und Betrieben
muss geprüft werden, welche Bedarfe für Qualifikationsprogramme bestehen. Anschließend
müssen niedrigschwellige Weiterbildungen gestärkt werden, die auch neben der Arbeit im
Betrieb möglich sind. Ungelernte sollen über Aufstiegsqualifikationen besser in
Handwerksberufe eingebunden werden. Die schulische Berufsorientierung muss so ausgerichtet
werden, dass sie Schüler*innen stärker für klimapositive Handwerksberufe interessiert. Wir
wollen Berufsschullehrer*innen in die Bewerbung dieser Berufe einbinden. Wir wollen
Geflüchtete mit Interesse an Handwerksberufen gezielt fortbilden. Die Qualifikationen
zugewanderter Fachkräfte, die Wissen im SHK- und Elektrobereich mitbringen, sollen
unbürokratischer anerkannt werden.
Die Wärmewende sozial gestalten
Die Wärmewende muss sozial gerecht geschehen. Nirgendwo zeigt sich der Zusammenhang zwischen
ökologischer Wende und sozialer Gerechtigkeit so eng wie bei der Wärmewende. Keine Mieterin
und kein Mieter darf aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen aus seiner Wohnung verdrängt
werden. Gleichzeitig ist die Modernisierung von Wohnungen und Häusern und die Umstellung auf
erneuerbare Energien und Technologien der beste Weg, um Energie einzusparen und damit
verlässliche und bezahlbare Energiekosten sicherzustellen.
Wir fordern Preistransparenz und Preiskontrolle für alle Nah- und Fernwärmeanbieter und in
der rekommunalisierten Fernwärme. Dort darf höchstens in geringem Maße mit hohen Verlusten
hergestellter und damit teurer Wasserstoff mit unkalkulierbaren Preisrisiken für die
Wärmekunden eingesetzt werden.
Wir fordern den Senat auf, ein Mietermodernisierungsprogramm aufzulegen, mit dem
Mieter*innen dabei unterstützt werden, mit geeigneten Maßnahmen in ihren Wohnungen den
Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser zu senken.
Den Senat fordern wir weiterhin auf, sich in einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen,
dass die Bundesregierung die anstehenden Projekte zur sozialen Abfederung/Gerechtigkeit der
Energiewende umsetzt. Mit dem Klimageld bekommen alle Bürger gleichermaßen Geld aus dem CO2-
Handel zurück, so dass Preiserhöhungen beim Energieverbrauch teilweise rückerstattet werden.
Im Mietrecht muss daher eine gerechte Verteilung der Investitions- und laufenden Kosten für
die Wärmewende nach dem Drittelmodell verankert werden.
Die Landesregierung soll einen besonderen Mieter*innenschutz bei den Landeseigenen
Wohnungsunternehmen (LWU) durch ein Kündigungsmoratorium einführen. Die LWU sollen
beauftragt werden, energetische Modernisierungen nach dem Drittelmodell durchzuführen. Im
Gegenzug werden sie von der Gewinnabführungsverpflichtungen befreit.