Antrag: | Der Wasserkrise Grenzen setzen - Grüne Vorschläge zur Berliner Wasserversorgung |
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Antragsteller*in: | LAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 14.11.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 15.11.2024, 05:47 |
V-4-130: Der Wasserkrise Grenzen setzen - Grüne Vorschläge zur Berliner Wasserversorgung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 130 bis 139:
- Zur Deckung der durch die Viertbehandlung entstehenden zusätzlichen Kosten und im Einklang mit dem Verursacherprinzip müssen Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, die kommunales Abwasser mit Mikroschadstoffen verschmutzen, durch ein System der erweiterten Herstellerverantwortung mit mindestens 80 % zu den Kosten dieser zusätzlichen Behandlung beitragen. Die beiden Mitgesetzgeber haben vereinbart, den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Aufteilung der verbleibenden Kosten zu lassen. Die Kosten für die Erhebung und Überprüfung von Daten über in Verkehr gebrachte Produkte müssen ebenfalls von den Herstellern getragen werden. Die beiden Mitgesetzgeber haben die Kommission beauftragt, die potenziellen Auswirkungen dieser Bestimmung auf die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln zu bewerten.
Die Bundesregierung sollte die jüngste Anpassung der EU-Abwasserrichtlinie schnellstens ins nationale Recht übernehmen und Berlin dann die vorgeschriebene „erweiterte Herstellerverantwortung“ für die Verschmutzung kommunaler Abwässer zügig und konsequent umsetzen. So werden vor allem die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, deren Produkte kommunale Abwässer verunreinigen, gemäß dem Verursacherprinzip zu den Investitions- und Betriebskosten der Wasserbetriebe beitragen. Sie werden zukünftig mindestens 80% der zusätzlichen Kosten für die 4. Stufe der Abwasserreinigung in den Klärwerken übernehmen. Zusätzlich müssen die Hersteller die Kosten für die Erhebung und Überprüfung von Daten über in Verkehr gebrachte Produkte tragen.
Von Zeile 130 bis 139:
- Zur Deckung der durch die Viertbehandlung entstehenden zusätzlichen Kosten und im Einklang mit dem Verursacherprinzip müssen Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, die kommunales Abwasser mit Mikroschadstoffen verschmutzen, durch ein System der erweiterten Herstellerverantwortung mit mindestens 80 % zu den Kosten dieser zusätzlichen Behandlung beitragen. Die beiden Mitgesetzgeber haben vereinbart, den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Aufteilung der verbleibenden Kosten zu lassen. Die Kosten für die Erhebung und Überprüfung von Daten über in Verkehr gebrachte Produkte müssen ebenfalls von den Herstellern getragen werden. Die beiden Mitgesetzgeber haben die Kommission beauftragt, die potenziellen Auswirkungen dieser Bestimmung auf die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln zu bewerten.
Die Bundesregierung sollte die jüngste Anpassung der EU-Abwasserrichtlinie schnellstens ins nationale Recht übernehmen und Berlin dann die vorgeschriebene „erweiterte Herstellerverantwortung“ für die Verschmutzung kommunaler Abwässer zügig und konsequent umsetzen. So werden vor allem die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, deren Produkte kommunale Abwässer verunreinigen, gemäß dem Verursacherprinzip zu den Investitions- und Betriebskosten der Wasserbetriebe beitragen. Sie werden zukünftig mindestens 80% der zusätzlichen Kosten für die 4. Stufe der Abwasserreinigung in den Klärwerken übernehmen. Zusätzlich müssen die Hersteller die Kosten für die Erhebung und Überprüfung von Daten über in Verkehr gebrachte Produkte tragen.