Dass das Mittel der elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt deutlich erhöhen kann, zeigen die Erfahrungen in Spanien. Mit der Einführung des "spanischen Modells" der beidseitigen GPS-Technologie im Jahr 2009 sank die Zahl der Femizide dort deutlich: Während im Jahr 2008 noch 76 Femizide erfasst wurden reduzierte sich diese Zahl bis 2022 auf 49 Fälle. In keinem einzigen Fall, in dem die elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet wurde, ist eine Frau getötet worden.
Das Antragsrecht zur Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung steht in Spanien dem Opfer und der Staatsanwaltschaft zu. Das Gericht entscheidet nach vorheriger Anhörung von Opfer, beschuldigter oder verurteilter Person, der Sozialdienste und weiterer Stellen. Dabei ist die Risikobewertung im Einzelfall ausschlaggebend für die etwaige Anordnung. Die beschuldigte oder verurteilte Person bekommt ein GPS-Ortungsgerät, das Opfer ein GPS-Bewegungswarngerät. Das Warngerät kann einen Alarm auslösen und verfügt über einen "Panikknopf", mit dem die Polizei alarmiert werden kann, um ein unmittelbares Einschreiten zu ermöglichen. Das Bewegungswarngerät kann neben stationären auch mobile Abstandszonen festlegen.