Veranstaltung: | LDK am 30. November 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 9 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Lillemor Mallau (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.10.2024, 11:26 |
V-13: Jede getötete Frau ist eine zu viel! - Einführung von elektronischen Fußfesseln prüfen
Titel
Antragstext
Blickt man auf die letzte Septemberwoche 2024, bleibt mit vier Femiziden an
einem einzigen Tag und zehn Femiziden in einer einzigen Woche das strukturelle
Defizit bei der effizienten Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen
Frauen und Mädchen und Frauen in Deutschland eklatant.
Täterarbeit ist in Fällen von häuslicher Gewalt eine wichtige Präventionsmaßnahme. Sie
reicht aber leider allein oft nicht aus, um die Tötung von Frauen zu verhindern. Im Jahr
2024 wurden in Berlin bereits 28 Frauen durch Männer tödlich verletzt, was auf
besorgniserregende und ansteigende Gewaltzahlen hinweist. Allein im August 2024 wurden 2
Frauenregelrecht hingerichtet von ihren Ex- Partnern, die den Behörden bereits jahrelang als
Täter bekannt waren. Die Täter hatten mehrfach Haftstrafen abgesessen und es gab aktuelle
Kontakt – bzw. Näherungsverbote. Beide Frauen hatten mehrfach den Wohnsitz gewechselt und
andere, massive und re-traumatisierende Eingriffe in ihre Persönlichkeitsrechte, ihr Leben
und das leben ihrer Kinder, erdulden müssen, und trotzdem hat der Staat es nicht geschafft,
sie vor den Tätern effektiv zu schützen.
Um in solch bekannten Hochrisiko Situationen, wie bei den 2 gerade ermordeten Frauen in
Berlin, wollen wir zusätzlich die rechtlichen Bedingungen der elektronischen Überwachung von
Tätern häuslicher Gewalt als potenzielle weitere Maßnahme des Opferschutzes prüfen.
Wir wollen prüfen, ob und wie die Anordnung einer elektronischen Fußfessel in Härtefallen
rechtmäßig und effektiv in Berlin durchgeführt werden könnte.
Darüber hinaus fordern wir den Senat auf, die Gelder, die im Haushalt bereitstehen, nicht
verfallen zu lassen. Die zugesagten Mittel für das Hilfesystem, Beratungen und Frauenhäuser
müssen endlich ausgegeben werden.
Begründung
Jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch Beziehungspartnerinnen und Beziehungspartner erlebt- und die erfassten Fälle sind nur die Spitze des Eisberges.
Das Lagebild „Häusliche Gewalt“ 2024 zeigt: Die Zahl der gemeldeten Fälle von Gewalt ist erneut deutlich gestiegen. Nahezu ein Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle von Gewalt sind Fälle häuslicher Gewalt. Überwiegend betrifft die Gewalt Frauen.
Auch die Zahl derer steigt, die im Zuge der Gewalt getötet wurden: Wenn man vollendeter Mord, vollendeten Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge zusammenfasst, sind über 361 Frauen in 2023 gewaltsam ums Leben gekommen. Die Zahl der Femizide weist Deutschland inzwischen europaweit als Brennpunkt aus.“
Quelle PKS 2023, Femicide Observation Center Germany
Die hohe Zahl von 28 Femiziden in Berlin in diesem Jahr ist alarmierend und erfordert sofortige Maßnahmen u.a. auf den geforderten verschiedenen Ebenen.
Wir Grüne setzen uns für einen effektiven Opferschutz ein und fordern auf allen Ebenen die Umsetzung der Istanbul Konvention. Kritiker weisen darauf hin, dass es in Deutschland an einer systematischen Risiko- und Gefährdungseinschätzung mangelt, die für einen effektiven Schutz von Frauen unerlässlich ist. Zum besseren Schutz der Betroffenen fordert die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus bereits die Einführung von multiinstitutionellen Fallkonferenzen, bspw. zwischen Polizei, Ämtern und Beratungsstellen, längere Wegweisungen von bis zur vier Wochen, ein Kontakt- und Näherungsverbot und ein Bußgeld bei Verstößen. Quelle: Bahar Haghanipour, MdA; Petra Vandery, MdA und Vasili Franco, MdA des AGH Berlin, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Unterstützer*innen
- Peter Schaar (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
- Marianne Birthler (KV Berlin-Mitte)
- Ella Misselwitz (KV Berlin-Mitte)
- Mathias Kraatz (KV Berlin-Pankow)
- Hans-Christian Buhl (KV Berlin-Mitte)
- Andreas Otto (KV Berlin-Pankow)
- Manuel Schreibauer (KV Berlin-Pankow)
- Nils Theinert (KV Berlin-Mitte)
- Tarek Massalme (KV Berlin-Mitte)
- Christopher Philipp (KV Berlin-Mitte)
- Ansgar Rössig (KV Berlin-Mitte)
- Öztürk Kiran (KV Berlin-Pankow)
- Sabine Hawlitzki (KV Berlin-Pankow)
- Tanja Prinz (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Vivian Schmitt (KV Berlin-Pankow)
- Friedemann Dau (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Malte Stollwerck (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Katja Borchert (KV Berlin-Pankow)
- Kathleen Rabe (KV Berlin-Pankow)
- Ingeborg Hofer (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Frank Schubert (KV Berlin-Pankow)
- Taylan Kurt (KV Berlin-Mitte)
- Nicolas Scharioth (KV Berlin-Pankow)
- Wolfgang Höckh (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Nikolaus Huss (LV Berlin)
- Michael Blöcher (KV Berlin-Mitte)
- Silke Lambeck (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
Änderungsanträge
- V-13-001 (Bahar Haghanipour (KV Berlin-Kreisfrei), Eingereicht)
- V-13-004 (Bahar Haghanipour (KV Berlin-Kreisfrei), Eingereicht)
- V-13-014 (Bahar Haghanipour (KV Berlin-Kreisfrei), Eingereicht)
- V-13-016 (Christopher Philipp (KV Berlin-Mitte), Eingereicht)
- V-13-016-2 (Daniela Ehlers (KV Berlin-Lichtenberg), Eingereicht)
- V-13-018 (Christopher Philipp (KV Berlin-Mitte), Eingereicht)