Der Antrag verweist auf Initiativen der Fraktion im Abgeordnetenhaus, wie z.B. den aktuellen Prozess der Prüfung einer elektronischen Fußfessel. Diese muss im Paket mit einem Gewaltschutzkonzept gesehen werden, so wie es Spanien vorgemacht hat. Nur in Begleitung weiterer Maßnahmen wird eine Überwachung Femizide effizient verhindern. Weil Schwarz-Rot hier nicht in die Gänge kommt, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Vorschläge gemacht, die der Vollständigkeit halber in diesem Antrag ergänzt werden sollen:
Mit einer Gesetzesänderung wollen wir insbesondere interdisziplinäre #Fallkonferenzen ermöglichen. Bei Fallkonferenzen kommen Vertreter*innen von Polizei, Jugendamt & Beratungsstellen an einen Tisch und beraten gemeinsam über die bestmöglichen Schutzmaßnahmen in Fällen von #HäuslicherGewalt.
Diese Konferenzen kosten nichts, können aber vor Femiziden schützen. Sie stehen in der Istanbul Konvention und müssen umgesetzt werden.
Der letzte Absatz wird nicht gestrichen, sondern in der Auflistung ergänzt.